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Die Abgeltungsteuer: Abrechnung beim Finanzamt

Seminarveranstaltung Consortis Verwaltung GmbH: Ab 2009 gilt für Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden so¬wie für Gewinne aus Wertpapiergeschäften ein einheitlicher Steuersatz von 25 Prozent

Die Abgeltungsteuer: Abrechnung beim Finanzamt

Consortis Verwaltungs GmbH, Berlin

Wenn Anleger ihr Geld auf einem Tagesgeldkonto parken, von ihrem Vermögen Fondsanteile kaufen oder dem Bund Geld leihen und dafür Tagesanleihen oder Bundesschatzbriefe bekommen, dann sind diese Anlageentscheidungen auch für das Finanzamt interessant. Das Berliner Unternehmen Consortis Verwaltungs GmbH ist ein junges, innovatives Unternehmen und führt regelmäßig Seminarveranstaltungen durch. Geschäftsführer Daniel Volbert informiert die Verbraucher, Steuerzahler, Interessierte und Mitarbeiter über neue Entwicklungen rund um Finanzen, Steuern und Rechttipps. In Zusammenarbeit mit Finanz- und Steuerexperten werden verschiedene Möglichkeiten der Steueroptimierung unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben erörtert. Das Seminar mit zahlreichen Besuchern fand in den Räumlichkeiten in Berlin, Kurfürstendamm statt.
Banken und Fondsgesellschaften führen die neue Abgeltungsteuer direkt an das Finanzamt ab. Zusätzlich zur Steuer fallen noch Solidaritätszuschlag (5,5 Prozent der zu zahlenden Abgeltungsteuer) und eventuell Kirchensteuer an. Je nach Bundesland und Religion liegt diese bei 8 oder 9 Prozent der zu zahlenden Abgeltungsteuer.

Gewinner und Verlierer der neuen Steuer

Wenn der Sparerpauschbetrag ausgeschöpft ist, kassiert das Finanzamt bei Kapitalerträgen und Kursgewinnen mit. Je nachdem, welche Produkte Anleger haben, zählen sie zu den Gewinnern oder Verlierern der neuen Steuer. Einige Gesetzesänderungen sorgen dafür, dass viele Anleger zukünftig den Sparerpauschbetrag schneller ausschöpfen werden.

– Kursgewinne: Auch Gewinne aus dem Verkauf von Fondsanteilen, Zertifikaten oder anderen Wertpapieren belasten den Sparerpauschbetrag. Bis Ende 2008 war das anders. So konnten zum Beispiel Fondssparer die Kursgewinne bislang steuerfrei kassieren, wenn sie die Papiere mindestens ein Jahr in ihrem Depot hielten. Für alle Fondsanteile, die ab 2009 erworben werden, gibt es diese einjährige Spekulationsfrist aber nicht mehr. Verkaufsgewinne werden in jedem Fall steuerpflichtig – ganz gleich wie lange Anleger-die Papiere halten.

– Dividenden: Das sogenannte Halbeinkünfteverfahren entfällt. Das bedeutet, dass Dividenden den Sparerpauschbetrag seit 2009 komplett belasten und nicht mehr wie bisher nur zur Hälfte. Das gilt sogar für Dividenden aus Aktien, Fonds- und Genossenschaftsanteilen, die Anleger vor 2009 erworben haben.

– Werbungskosten: Über den Sparerpauschbetrag sind Werbungskosten abgegolten. War es früher möglich, beispielsweise Depotgebühren oder auch die Kosten für eine Anlageberatung als Werbungskosten in der Steuererklärung abzurechnen, entfallen diese Möglichkeiten mit Einführung der Abgeltungsteuer.

Zu den Gewinnern der neuen Steuer zählen die Anleger, die einen hohen persönlichen Steuersatz haben und sich auf Zinsprodukte wie Sparbrief oder Tagesanleihe konzentrieren. Sie zahlen nun maximal 25 Prozent Abgeltungsteuer. Bisher mussten sie für Erträge oberhalb des Sparerfreibetrags ihren persönlichen Steuersatz zahlen, der zum Teil deutlich höher lag.

Sparer mit einem niedrigeren Steuersatz stehen mit der neuen Abgabe nicht unbedingt schlechter da als bisher: Liegt ihr Grenzsteuersatz unter 25 Prozent, zahlen sie maximal diesen Satz. Der Grenzsteuersatz gibt an, welche Steuer für den zuletzt verdienten Euro bezahlt werden muss.

Zu den Verlierern der neuen Steuer können hingegen Fondssparer gehören, die ihr Geld zum Beispiel weiter in Aktien- oder Rentenfonds investieren. Kursgewinne aus Papieren, die erst 2009 oder später angeschafft werden, sind unabhängig von der Haltedauer der Papiere steuerpflichtig. Überschreiten die Anleger den Sparerpauschbetrag, wird die neue Abgabe fällig. Das gilt auch für diejenigen, die zum Beispiel aus dem Verkauf von Anleihen oder aus dem Verkauf einzelner Aktien Gewinne erzielen.
Weitere Fragen wurden im Anschluss diskutiert und Erfahrungen ausgetauscht, weitere Seminare zu diesen Themen sind geplant.

V.i.S.d.P.:

Daniel Volbert
Geschäftsführung

Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich

Die Consortis Verwaltung GmbH ist ein junges, innovatives Unternehmen, welches im Jahr 2008 gegründet wurde. Die Consortis Verwaltung GmbH bietet den Verbrauchern ein Maximum an Sicherheit und Optimierung in Zusammenarbeit mit eigenen Finanz- und Steuerexperten. Die Consortis GmbH und das Mitarbeiterteam zeigt verschiedene Möglichkeiten der Steueroptimierung auf und entwickelt ein passend individuell zugeschnittenes und unverbindliches Gesamtkonzept zur optimalen Steuererstattung. Weitere Informationen unter www.consortis-gmbh.de

Kontakt:
Consortis Verwaltung GmbH
Daniel Volbert
Kurfürstendamm 119
10711 Berlin
(030) 347 44 00
info@consortis-gmbh.de
http:// http://www.consortis-gmbh.de

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