Neuigkeiten Timeline

Tourismus, Reisen
März 28, 2024

Reiseblogger Wolfgang Wurzer: Entdecken Sie ein grünes Erding

Immobilien
März 28, 2024

Stefan Gaetano Ala und das Konzept der APOLONIA Gruppe: Einblicke in erfolgreiches Unternehmertum

IT, NewMedia, Software
März 28, 2024

Passwortlose Zukunft: Realität oder Utopie?

Tourismus, Reisen
März 28, 2024

Veranstaltungstipp 21. April: Weilburger Frühlingsmarkt mit Autoschau und verkaufsoffenen Sonntag

Immobilien
März 28, 2024

Hotel Investments AG pachtet Stadthotels in Deutschland, Österreich und Schweiz

Allgemein
März 28, 2024

Digital PR: White Hat Linkbuilding mit BuzzLinks

Tourismus, Reisen
März 28, 2024

PM: Frühling an der Ostsee – die Oster-Arrangements im ATLANTIC Grand Hotel Travemünde

Logistik, Transport
März 28, 2024

KRAUSE auf der BUS2BUS in Berlin

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
März 28, 2024

Die volkswirtschaftliche Bedeutung von Fremdkapital: Eine historische Perspektive – wer bezahlte die Eroberung der Welt, von Stefan Elsterman

Politik, Recht, Gesellschaft
März 28, 2024

Eigene Altersvorsorge auf einen Blick

Medien, Kommunikation
März 28, 2024

Beratung bei Digitalisierung und digitaler Markterschließung

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
März 28, 2024

Unternehmensberatung Kraus & Partner ist ISO-zertifiziert

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
März 28, 2024

Betriebliche Krankenversicherung – Maßgeschneiderter Schutz für das Handwerk

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
März 28, 2024

Tait Communications bringt FREQUENTIS LifeX nach Nordamerika

Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze – Bank- und Kapitalmarktrecht

Bank darf kein Bearbeitungsentgelt für Privatkredit verlangen

Geldinstitute dürfen in ihren Geschäftsbedingungen keine Klauseln verwenden, nach denen ihre Kunden für einen Privatkredit ein laufzeitunabhängiges Bearbeitungsentgelt zahlen müssen. Dies entschied nach Mitteilung der D.A.S. der Bundesgerichtshof. Derartige Klauseln sind eine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers.
BGH, Az. XI ZR 405/12

Hintergrundinformation:
In Allgemeinen Geschäftsbedingungen darf nicht alles niedergelegt werden, was deren Verwender gerne möchte. Das Bürgerliche Gesetzbuch enthält eine Reihe von Regelungen über den zulässigen Inhalt des „Kleingedruckten“. Unzulässig sind z.B. überraschende Klauseln – oder solche, die den Verbraucher unangemessen benachteiligen. Der Fall: Ein Geldinstitut hatte in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verbraucherdarlehen vorgesehen, dass für die Überlassung des Kapitals ein einmaliges Bearbeitungsentgelt von einem Prozent des Kreditbetrages fällig werde – zusätzlich zu den Zinsen. Ein Verbraucherschutzverein erhob Unterlassungsklage gegen diese Praxis, da er die Vertragsklausel als unzulässig ansah. Das Urteil: Der Bundesgerichtshof gab den Verbraucherschützern Recht. Nach Angaben der D.A.S. Rechtsschutzversicherung betonte das Gericht, dass bei Krediten der vereinbarte Zins der laufzeitabhängige Preis für die Überlassung des Darlehensbetrages sei. Mit dem von der Kreditlaufzeit unabhängigen zusätzlichen Entgelt werde gerade nicht die Überlassung des Kapitals bezahlt, sondern es würden damit Kosten für die Bearbeitung des Darlehens in Rechnung gestellt, die die Bank in eigenem Interesse erbringe oder aufgrund gesetzlicher Pflichten erbringen müsse. Nach den gesetzlichen Vorschriften könne die Bank kein laufzeitunabhängiges Entgelt zusätzlich zu den Zinsen fordern. Eine entsprechende Vertragsklausel sei eine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers und somit unwirksam.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 13. 05.2014, Az. XI ZR 405/12

Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.com/verbraucher. Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.de/rechtsportal.

Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook, Twitter und YouTube. Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Textmaterials die „D.A.S. Rechtsschutzversicherung“ als Quelle an.

Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg – vielen Dank!

Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. 2013 erzielte die Gesellschaft im In- und Ausland Beitragseinnahmen in Höhe von 1,2 Mrd. Euro. Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

Firmenkontakt
D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Frau Dorina Linssen
Victoriaplatz 2
40477 Düsseldorf
0211 477-2980
dorina.k.linssen@ergo.de
http://www.ergo.com

Pressekontakt
HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
40477 München
089 9984610
das@hartzkom.de
http://www.hartzkom.de

(Visited 5 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert