Neuigkeiten Timeline

Tourismus, Reisen
August 31, 2026

Gartenliebe, Wellnesszeit & ein top 50% Winterbonus

Tourismus, Reisen
August 31, 2026

Wenn der Sommer langsam golden wird

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
August 31, 2026

Spotter Semantics schafft einheitliche Datengrundlage für Self-Service-BI

Garten, Bauen, Wohnen
August 31, 2026

Dogus Bau GmbH übernimmt Großbaustelle in Frankfurt am Main – Unternehmen sucht neue Mitarbeiter

Auto, Verkehr
August 31, 2026

PETRONAS Lubricants International präsentiert Zukunftslösungen für den Automotive Aftermarket auf der Automechanika 2026

IT, NewMedia, Software
August 31, 2026

Anwender wählen Softengine auf Platz eins der Warenwirtschaftssysteme

Essen, Trinken
August 31, 2026

K-Food am Jungfrau-Marathon – Koreanische Lebensmittel in den Alpen

Medien, Kommunikation
August 31, 2026

Mehr Zeit zum Denken: Wie KI echten Mehrwert schafft

Handel, Dienstleistungen
August 31, 2026

Heimat Shoppen am 11. und 12. September: Oberlahn-Region im Einkaufsmittelpunkt

IT, NewMedia, Software
August 31, 2026

Studie von SentinelOne und Tenable: Cyberangreifer fokussieren sich auf Edge-Device-Ökosysteme statt auf einzelne Schwachstellen

Umwelt, Energie
August 31, 2026

Was bringt das Recycling-Abo wirklich – WeRecycle im Alltagstest

Politik, Recht, Gesellschaft
August 31, 2026

Verfassungs-Offensive 2026: Bundesweites Bündnis startet 7 Initiativen für Kinderschutz und Zitiergebot

Politik, Recht, Gesellschaft
August 31, 2026

Klage gegen juristischen Leitverlag C.H.Beck vor dem Amtsgericht Itzehoe eingereicht

Umwelt, Energie
August 31, 2026

Adapteo mit starker Präsenz bei der EXPO REAL in München

Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze – Jagdrecht

Jäger verwechselt Pferd mit Wildschwein: Jagdschein weg

Geht ein Jäger leichtfertig mit Waffen oder Munition um, können die Behörden seinen Jagdschein einziehen. Dies betonte nach Mitteilung der D.A.S. das Verwaltungsgericht Koblenz. Geklagt hatte ein Jäger, dem Jagd- und Waffenschein entzogen worden waren. Der Mann hatte ein auf einer abgezäunten Wiese grasendes Pferd erschossen, weil er es für ein Wildschwein hielt.
VG Koblenz, Az. 6 L 828/12.KO

Hintergrundinformation:
Wer in Deutschland Tiere jagen will, benötigt dafür einen Jagdschein. Diesen erhält er von der zuständigen Behörde seines Wohnortes. Der Jagdschein wird als Jahresjagdschein für höchstens drei Jahre oder als Tagesjagdschein für vierzehn aufeinanderfolgende Tage erteilt. Bei der ersten Erteilung sind Jäger- und Schießprüfungen fällig. Versagt wird der Schein, wenn der Betreffende nicht die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt – besonders im Umgang mit Waffen und Munition. Zeigt sich nach der Erteilung, dass der Träger mit seiner Bewaffnung nicht verantwortungsvoll umgeht, kann der Schein wieder entzogen und eine Sperrfrist für die Neuerteilung verhängt werden. Der Fall: Ein 33-jähriger Jäger, der erst seit kurzer Zeit einen Jagdschein besaß, hatte bei Nacht auf einer Wiese ein sich bewegendes Objekt gesehen. Er hielt dieses für ein flüchtendes Wildschwein und schoss. Allerdings handelte es sich um ein Pferd. Die zuständige Behörde zog den Jagdschein des Hobbyjägers ein. Gleichzeitig entzog sie ihm auch den Waffenschein – der eine Voraussetzung für die Wiedererteilung eines Jagdscheins ist. Beides wurde sofort in Vollzug gesetzt. Der Jäger beantragte dagegen einstweiligen Rechtsschutz. Das Urteil: Wie die D.A.S. Rechtsschutzversicherung mitteilte, hatte das Gericht kein Verständnis für den Jäger. Auf einer abgezäunten Koppel hätte er erhöhte Vorsicht walten lassen müssen. Es sei unklar, wie jemand in einer hellen Nacht bei Verwendung eines Gewehrs mit Zielfernrohr und aufgeschraubter Taschenlampe ein braun-weiß geschecktes Pferd mit einem Wildschwein verwechseln könne. Offenbar habe er geschossen, ohne sein Ziel genau zu erkennen. Dies sei eine besonders schwerwiegende Verletzung von Sorgfaltspflichten und stelle einen leichtfertigen Umgang mit Waffen und Munition dar. In Anbetracht der Sicherheitsrisiken bei Schusswaffen sei der sofortige Entzug von Jagd- und Waffenschein gerechtfertigt.
Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 21.09.2012, Az. 6 L 828/12.KO

Über die D.A.S.
Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. 2011 erzielte die Gesellschaft im In- und Ausland Beitragseinnahmen in Höhe von einer Milliarde Euro.
Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de.

Kontakt:
D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Anne Kronzucker
Thomas-Dehler-Str. 2
81737 München
089 6275-1613
das@hartzkom.de
http://www.das.de

Pressekontakt:
HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339 München
089 9984610
das@hartzkom.de
http://www.hartzkom.de

(Visited 26 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert