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Die Steuerpläne der Regierungskoalition

Die Steuerpläne der Regierungskoalition

Die Zukunft bringt ein paar steuerliche Verbesserungen (Bildquelle: gstockstudio/stock.adobe.com)

Zwei Monate nach der Bundestagswahl war der Koalitionsvertrag festgezurrt. In dem 177-seitigen Papier der neuen Bundesregierung sind unter anderem die Steuerpläne festgehalten. Noch sind es Pläne, die nicht umgesetzt sind. Teilweise ist auch noch nicht klar, wie die Umsetzung aussieht. Fest steht, dass es keine größeren Änderungen im Steuerrecht geben wird. Spürbare Steuerentlastungen für Normalverdiener bleiben leider aus. Vielmehr sind kleinere Anpassungen bestehender Steuerregeln zu erwarten. Im Folgenden ein Überblick über die steuerlichen Änderungen, welche die Steuerzahler erwarten dürfen:

1. Verlängerung der Homeoffice-Pauschale für Arbeitnehmer erstmal bis zum 31.12.2022. Ursprünglich wäre sie am 31.12.2021 ausgelaufen.
2. Erhöhung des Ausbildungsfreibetrags für Kindergeldberechtigte von 924 Euro auf 1.200 Euro.
3. Anhebung des Sparerpauschbetrags von 801 Euro auf 1.000 bzw. 2.000 Euro bei Zusammenveranlagung zum 1. Januar 2023.
4. Anhebung der Steuerfreiheit des Pflegebonus auf 3.000 Euro sowie Einführung einer Steuerbefreiung von Zuschlägen für Pflegekräfte.
5. Abschaffung der Steuerklassenkombination III/V zugunsten des Faktorverfahrens der Steuerklasse IV für mehr Gerechtigkeit in der Partnerschaft.
6. Flexiblere Gestaltung der Grunderwerbsteuer für die Länder, um den Erwerb selbst genutzten Wohneigentums zu fördern.
7. Abbau von steuerrechtlichen Hürden für Sachspenden an gemeinnützige Organisationen.
8. Anhebung des Mindestlohns von 9,60 Euro auf 12 Euro pro Stunde.
9. Ausweitung der Verdienstgrenze für Minijobs auf 520 Euro und für Midijobs auf 1.600. Euro.
10. Ersatz der bisherigen Grundsicherung (Hartz IV) durch ein Bürgergeld.
11. Förderung von Mitarbeiterbeteiligungen durch eine Ausdehnung des Steuerfreibetrags.
12. Abschaffung der EEG-Umlage beim Strom zum 31.12.2022.
13. Anhebung der linearen Abschreibung von zwei auf drei Prozent für Wohnungsneubauten.
14. Förderung von Solarenergie auf geeigneten Dachflächen durch den Abbau bürokratischer Hürden.
15. Ersatz von Kindergeld, Kinderfreibetrag und Kinderzuschlag durch eine Kindergrundsicherung. An volljährige Anspruchsberechtigte soll die Leistung direkt ausbezahlt werden.
16. Entlastung von Alleinerziehenden durch eine Steuergutschrift.
17. Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen für Familien, Alleinerziehende und pflegende Angehörige durch ein Zulagen- und Gutscheinsystem sowie der Möglichkeit steuerfreier Arbeitgeberzuschüsse.
18. Ausrichtung der Privilegierung von Plug-In-Hybridfahrzeugen auf die rein elektrische Fahrleistung und Anwendung eines Pauschalsteuersatzes von 0,5 Prozent für reine Elektrofahrzeuge ab 2025 bei der Dienstwagenbesteuerung.
19. Vermeidung einer möglichen doppelten Besteuerung von Renten durch einen früheren Vollabzug der Rentenversicherungsbeiträge und einen geringeren Anstieg des steuerpflichtigen Rentenanteils bereits ab 2023.
20. Voranbringen der Digitalisierung und Entbürokratisierung der Steuerverwaltung.

www.lohi.de/steuertipps (http://www.lohi.de/steuertipps.html)

Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in über 300 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit über 700.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären – im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.

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