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Die Studienplatzklage ein Wirtschaftsfaktor?

Die Studienplatzklage ein Wirtschaftsfaktor?

(Bildquelle: ©by DisobeyArt – Young happy people stacking hand)

Die Studienplatzklage ein Wirtschaftsfaktor?

Das hessische Justizministerialblatt (11/2018) veröffentlichte die Verfahrenszahlen der Hessischen Justiz der letzten 3 Jahre. Wir haben die Tabelle unter dem Gesichtspunkt der Studienplatzklage analysiert.

Auch wenn die Gesamtanzahl der Studienplatzkläger rückläufig ist, gibt es noch immer eine beachtliche Anzahl an Verfahren zur Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes an den hessischen Verwaltungsgerichten.

Im Jahr 2017 gab es bei insgesamt 6.849 Verfahren auf vorläufigen Rechtsschutz noch 1.213 Nc-Verfahren. Das waren rund 18 %. In 2016 waren unter den 4.960 Eingängen noch 1.238 Nc-Verfahren, das entsprach fast 25 %. Davor in 2015 waren unter den 6.670 Verfahrenseingängen auf vorläufigen Rechtsschutz 1.433 Nc-Verfahren, was rund 21,5 % entsprach.

Die Verwaltungsgerichte erledigten in 2017 1.082 Nc-Verfahren bei 1.213 Eingängen erledigt. In 2016 standen 1.238 Eingänge 1.389 Erledigungen gegenüber. Auch im Jahr 2015, wo nur 1.433 Nc-Verfahren auf vorläufigen Rechtsschutz eingingen, erledigten sich 1.639 Verfahren. In diesen beiden Jahren erledigten sich also offensichtlich auch Verfahren der Vorjahre.

Zu den hessenweiten erstinstanzlichen Verfahren auf Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz gingen 2017 beim VGH Kassel 557 Beschwerden (Eilverfahren II. Instanz) ein. Davon betrafen 116 das Nc-Verfahren, von denen 75 Verfahren erledigt wurden, was 15,5 % entsprach. In 2016 gab es bei 619 Eingängen 144 die das Nc-Verfahren betrafen und 135 davon erledigten sich, was 22 % entsprach. In 2015 gingen 102 Beschwerden gegen die erstinstanzlichen Nc-Entscheidungen ein, von denen sich 100 erledigten. Insgesamt gab es 581 Verfahrenseingänge auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutz, so dass die Nc-Verfahren 17,5 % stellten.

Im Ergebnis sind rund ein 1/5 bis 1/4 sämtlicher Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes in Hessen sogenannte „Studienplatzklagen“.

Auch die von uns regelmäßig an Mandanten und Interessenten weitergegebene Information, dass es immer weniger Klage-/Hauptsacheverfahren und Erörterungstermine eingeleitet werden bzw. stattfinden, spiegelt sich in der Tabelle wieder. Denn nur wenige Nc-Verfahren waren als Hauptsacheverfahren an den Verwaltungsgerichten in Hessen anhängig. Kein einziges Nc-Klageverfahren schaffte es in den Jahren 2015 bis 2017 als Berufung bis zum Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel.

In 2017 waren es mit 52 Klagen nur noch 0,4 % der Klageeingänge und in 2016 waren es mit 45 Klagen 0,5 % der Klageeingänge. In 2015 waren es nur 112 Klagen, was 1,1 % der gesamten Klageeingänge entsprach.

Es lässt sich also festhalten, dass Klageverfahren (Hauptsacheverfahren) in Nc-Sachen nur ca. 1 % der erstinstanzlichen Gesamteingänge ausmachen. Bei den Verfahren auf Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz stellen die Nc-Verfahren allerdings noch immer eine bedeutenden Anteil der Verfahrenseingänge.

Für die Zukunft ist zu erwarten, dass es keine wesentlichen Änderungen geben wird, da sich auch durch das dritte Nc-Urteil des BVerfG vom 19.12.2017 nichts an der Tatsache ändern wird, dass gerade Medizinstudienplätze ein begehrtes knappes Gut bleiben.

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