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Diskussion über Scheinselbständigkeit verunsichert Unternehmen

Existenzvernichtungsprogramm für externe Spezialisten?

Von Ansgar Lange +++ Viele Unternehmen und externe Spezialisten fühlen sich gleichermaßen verunsichert. Juristen hingegen dürfen sich über eine Art Beschäftigungsprogramm freuen. Worum geht’s? Der Gesetzgeber hat zwar ausdrücklich die Möglichkeit geschaffen, dass Firmen selbständige Experten in Projekten einsetzen. Für die Zusammenarbeit existiert allerdings ein für den juristischen Laien auf den ersten Blick nicht durchschaubares Regelwerk. Sollten die gesetzlichen Vorschriften nicht eingehalten werden, könnte Unternehmen vorgeworfen werden, dass sie Scheinselbständige beschäftigen. Und Scheinselbständigkeit gilt rechtlich als Schwarzarbeit.

„Ich sehe die derzeitige unklare Rechtssituation als hoch problematisch an“, sagt der Personalexperte Michael Zondler, Geschäftsführer des Beratungsunternehmens centomo http://www.centomo.de. „Unternehmen greifen auf externe Spezialisten wie Ingenieure, Controller und IT-Fachleute in der Regel zurück, um sie für zeitlich befristete Aufträge und Projekte einzusetzen. Von dieser Regelung profitieren sowohl die Unternehmen als auch die externen Experten. Durch die öffentliche Debatte über die Scheinselbständigkeit und einschlägige Urteile entsteht aber nun ein falscher Eindruck. Wir reden in Deutschland leider oft einseitig negativ über Zeitarbeit und Dienstverträge. Dabei ist Zeitarbeit oft ein gutes Mittel, um auch geringer Qualifizierte oder Menschen, die länger ohne festen Job waren, wieder in eine geregelte Beschäftigung zu bekommen. Und auch der Dienstvertrag ist dazu geeignet, unsere rund 150.000 hoch qualifizierten Fachkräfte in Deutschland adäquat einzusetzen. Natürlich gibt es immer schwarze Schafe, aber die pauschale Geringschätzung oder gar Kriminalisierung dieser Beschäftigungsformen ist kontraproduktiv.“

Mittlerweile hat auch der Branchenverband BITKOM http://www.bitkom.org Alarm geschlagen. In einem Positionspapier fordert er mehr gesetzliche Klarheit beim Einsatz von Freiberuflern für Unternehmen. Derzeit gehe die Beauftragung von Freiberuflern für Unternehmen der IT-Branche mit erheblichen Risiken und Unsicherheiten einher. Wie der Bonner General-Anzeiger http://www.general-anzeiger-bonn.de berichtet, muss die Deutsche Telekom möglicherweise für mehr als 1.000 Computerspezialisten, die als so genannte Freelancer teilweise seit vielen Jahren IT-Projekte bei der Telekom und deren Tochterfirmen betreuen, Steuern und Sozialabgaben nachzahlen, da man sie als Scheinselbständige beschäftigt habe.

„Die Folgen dieser als Grauzone empfundenen rechtlichen Lage können fatal sein. Weltkonzerne fürchten nicht die finanziellen Ansprüche, die so entstehen könne. Diese bezahlen sie gleichsam aus der „Portokasse“. Weit gravierender ist der Imageschaden, der so auch durch eine vielleicht einseitige Presseberichterstattung entstehen kann. Unternehmen könnten Dienst- und Werkverträge somit wie der Teufel das Weihwasser scheuen, weil sie medial und juristisch nicht an den Pranger gestellt werden möchten. Die einzigen Profiteure dieser Situation sind Rechtsanwälte, die sich eine goldene Nase verdienen. Ein solches Beschäftigungsprogramm für Juristen hilft aber nicht weiter bei der Behebung des Fachkräftemangels, der bei wirklich hoch qualifizierten Spezialisten nun wirklich existiert“, kommentiert Zondler.

Personalexperten wie der centomo-Chef sehen in der unklaren Rechtslage ein „Existenzvernichtungsprogramm für externe Spezialisten“. „Selbstverständlich muss Missbrauch entschieden bekämpft werden. Wenn zum Beispiel rumänische Arbeiter in der Fleischindustrie zu Hungerlöhnen unter Vertrag genommen werden, so ist dies ethisch nicht zu tolerieren und muss auch juristisch bekämpft werden. Doch bei den Werk- und Dienstverträgen geht es doch um etwas ganz anderes. Hier handelt es sich um projektbezogene Aufgaben wie beispielsweise die Einführung neuer Produktlinien. Branchenverbände wie BITKOM haben Recht. Wir brauchen eine bessere Vorhersehbarkeit bei der Beurteilung der Fragen, welche Kriterien für die Einstufung als Freiberufler erfüllt sein müssen. Paragraphenreiterei und Winkeladvokatentum sind hier fehl am Platz. Ein Richtwert könnte zum Beispiel die Höhe des Verdienstes von Freiberuflern sein. Hier gibt es ja schon Grenzwerte wie zum Beispiel bei der freiwilligen Krankenversicherung“. Bildquelle: 

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