Ehegattensplitting: Reform mit Sprengkraft

Ehegattensplitting: Reform mit Sprengkraft

Besser Familiensplitting als Ehegattensplitting (Bildquelle: Jenko Ataman)

Kaum ein steuerpolitisches Thema sorgt derzeit für so viel Diskussion wie das Ehegattensplitting. Seit Bundesfinanzminister Lars Klingbeil angekündigt hat, den bisherigen Splittingtarif für neu geschlossene Ehen durch ein fiktives Realsplitting ersetzen zu wollen, hat die Debatte an Fahrt aufgenommen. Die Begründung ist politisch aufgeladen: Das bestehende System sei nicht mehr zeitgemäß und setze falsche Anreize. Frauen würden durch das Ehegattensplitting an Teilzeit festhalten, da sich eine Ausweitung der Erwerbstätigkeit steuerlich weniger lohne. Ziel der Reform sei eine stärkere Erwerbsbeteiligung von Frauen in Vollzeit. „Die reine Steuerdebatte behandelt das Symptom, während die Ursache oft außerhalb des Steuerrechts liegt“, erklärt Tobias Gerauer, Vorstand und Steuerberater der Lohnsteuerhilfe Bayern.

Was hinter dem Ehegattensplitting steckt

Um die aktuelle Debatte einordnen zu können, lohnt ein Blick zurück. Das Ehegattensplitting wurde 1958 eingeführt, in einer Zeit, in der die Ehe als wirtschaftliche Einheit verstanden wurde. Der Staat ging davon aus, dass Partner füreinander Verantwortung tragen und deren wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gemeinsam zu beurteilen sei. Daher wurde eine Alternative zur getrennten Besteuerung, als Einzelveranlagung bezeichnet, geschaffen. Ferner stellt das Grundgesetz die Ehe und Familie unter einen besonderen Schutz.

Die Funktionsweise ist vergleichsweise einfach: Bei der Zusammenveranlagung werden die Einkommen beider Partner zu einem gemeinsamen Jahreseinkommen addiert, anschließend durch zwei geteilt und auf dieser Grundlage der Steuersatz ermittelt. Weil der Einkommensteuertarif progressiv ist, sinkt dadurch die Gesamtsteuer, vor allem, wenn die Einkommen stark auseinanderliegen. Verdienen beide Partner ungefähr gleich viel, ist der Effekt gering oder verschwindet. Das Splitting begünstigt die Ehe also nicht pauschal, sondern bestimmte Einkommenskonstellationen.

Besonders profitieren Paare, bei denen ein Partner deutlich mehr verdient als der andere. Das kann das klassische Alleinverdienermodell etwa während der Elternzeit oder einer Weiterbildung sein oder ein Teilzeitjob, bei dem ein Elternteil zugunsten der Kinderbetreuung oder der Pflege von Angehörigen beruflich kürzertritt. Rund 91 Prozent des Splittingeffekts entfallen laut dem Institut der deutschen Wirtschaft auf Ehepaare mit Kindern, nur 9 Prozent auf kinderlose Paare. Ohne Ehegattensplitting hätten die Haushalte in Deutschland jährlich rund 25 Milliarden Euro mehr Einkommensteuer gezahlt. Ein erheblicher Betrag, der die politische Brisanz erklärt.

Was Finanzminister Klingbeil vorschlägt

Bestehende Ehen sollen nach seinem Vorschlag unangetastet bleiben, für künftig geschlossene Ehen ist jedoch ein Systemwechsel geplant. Das bisherige Ehegattensplitting soll dem fiktiven Realsplitting weichen. Hierbei dürfte der besserverdienende Partner einen begrenzten Betrag vom eigenen Einkommen abziehen, um seine Steuern zu senken. Der geringer verdienende Partner müsste diesen Betrag im Gegenzug versteuern, allerdings zu einem niedrigeren Steuersatz. Das Finanzministerium schlägt eine Orientierung am Unterhaltshöchstbetrag von derzeit 13.805 Euro vor.

Der Effekt: Der Steuervorteil bei stark ungleichen Einkommen würde deutlich schrumpfen, wie das Beispiel zeigt: Bei einem Familieneinkommen von 100.000 Euro zu null würde die Mehrbelastung im Jahr mehr als 4.500 Euro betragen. Rund 80 Prozent der Ehen bestehen jedoch aus Doppelverdienern. Bei ähnlichen Einkommensverhältnissen bliebe die steuerliche Wirkung wie bisher. An der grundsätzlichen Systematik würde sich durch die Reform nichts ändern. Ungleiche Einkommen würden weiterhin gefördert, einzig der Steuervorteil fällt geringer aus.

Warum das Splitting der falsche Hebel ist

Das Ziel einer stärkeren Erwerbsbeteiligung von Frauen lässt sich durch diesen Vorstoß kurzfristig nicht erreichen, schon deshalb nicht, weil bestehende Ehen vom Systemwechsel ausgenommen wären. Zudem stecken viele Frauen nicht beruflich zurück, weil der Staat sie dazu steuerlich verführt, sondern weil Familienalltag und Betreuungsinfrastruktur es erfordern. Wer Kinder hat, kennt die Situation: Es fehlen Kita-Plätze, die Grundschule endet um zwölf Uhr und die Ferien sprengen jede geplante Erwerbsbiografie. Die Splitting-Reform kann somit den Steuerbescheid verändern, nicht aber den Tagesablauf von Familien.

Zudem treffen viele Familien ihre Entscheidungen über eine Erwerbspause oder Teilzeittätigkeit nicht unter steuerlichen Optimierungsgesichtspunkten, sondern ganz bewusst im Interesse ihrer Kinder. Die Vielfalt dieser Lebensentwürfe findet in den Regierungsvorschlägen jedoch keine Berücksichtigung. Eine Steuererhöhung an dieser Stelle erzeugt daher bei vielen Familien eher Frust, als dass sie als Anreiz wahrgenommen wird.

Hinzu kommt ein häufiges Missverständnis in der öffentlichen Debatte: Steuerklassenwahl und Splittingtarif werden miteinander vermischt. Der Splittingtarif wirkt sich nämlich auf die monatliche Lohnabrechnung keineswegs aus. Er entscheidet lediglich im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung am Jahresende über die tatsächliche Steuerlast. Was den monatlichen Steuerabschlag beeinflusst, ist die gewählte Steuerklassenkombination, insbesondere die Steuerklassen III und V. Auch über deren Abschaffung wird seit Jahren in der Politik diskutiert. Der Staat will Ehepaare per Gesetz in die Steuerklasse 4 mit Faktor umschlüsseln. Doch diese Kombination gibt es bereits und sie kann schon heute gewählt werden.

Alternatives Modell: Das Familiensplitting

Wenn die Politik nicht unter dem Deckmantel der Gleichheit Steuererhöhungen erwirken, sondern Familien fördern will, kann über ein Familiensplitting nachgedacht werden. Nicht die Ehe an sich würde den steuerlichen Vorteil auslösen, sondern die Verantwortung für Kinder. Das Familieneinkommen würde dann nicht durch zwei, sondern durch die Anzahl der Familienmitglieder geteilt werden. Somit würden Kinder steuerlich mitberücksichtigt. Das Modell Familienquotient wird heute schon in Frankreich praktiziert. Es verlagert die steuerliche Entlastung vom Ehepaar hin zur gesamten Familie, unabhängig von Trauschein und Einkommensverteilung.

Das Familiensplitting wäre aber in der Praxis ein großes Reformprojekt. Es müsste mit bestehenden Instrumenten wie Kindergeld, Kinderfreibetrag und anderen Familienleistungen abgestimmt werden. Zudem würde es eine neue Verteilungswirkung erzeugen und müsste gegenfinanziert werden. Ein schneller Ersatz wäre es also nicht, sondern eine echte Reform.

Am Ende geht es um den Reformwillen

Die Debatte um das Ehegattensplitting ist weit mehr als eine technische Steuerdiskussion. Sie zeigt, wie eng steuerpolitische Fragen mit gesellschaftlichen Vorstellungen von Arbeit, Familie und Gleichstellung verknüpft sind. Vor diesem Hintergrund lohnt es sich, darüber zu diskutieren, wie Erwerbsarbeit insgesamt attraktiver gestaltet werden kann, etwa durch Anpassungen im Einkommensteuertarif. Steuerliche Veränderungen werden dabei nicht nur als ökonomische Instrumente wahrgenommen, sondern beeinflussen auch das Gerechtigkeitsempfinden vieler Menschen. „Ein gesellschaftspolitischer Dialog könnte dazu beitragen, die unterschiedlichen Zielsetzungen wie Familienförderung, Gleichstellung und staatliche Einnahmen nicht isoliert zu betrachten“, so Gerauer weiter.

www.lohi.de/steuertipps (http://www.lohi.de/steuertipps.html)

Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in rund 300 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit mehr als 700.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären – im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.

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