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Einfach nur zahlen…

Kommanditist, Pflichten

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Hauptpflicht des Kommanditisten: Kapitaleinlage leisten (Bildquelle: pixabay)

Unter den vielen Unternehmensformen ist die KG zwar durchaus gängig. Sie wird aber eher unterschwellig wahrgenommen. In der mündlichen Prüfung zum Wirtschaftsfachwirt/in (IHK) wird sie gelegentlich thematisiert, etwa in der Frage nach den Pflichten des Kommanditisten. In seinem kostenlosen Schulungsvideo zeigt Deutschlands Schnell-Lernexperte Dr. Marius Ebert, welche Pflichten hier zu nennen sind.

Zur eigenen Orientierung des Prüflings und als erster Ansatzpunkt für eine Beantwortung im Prüfungsgespräch dient die thematische Einordung der Frage. Hier gilt es festzustellen, dass Kommanditisten der KG zuzuordnen, was wiederum als Abkürzung für Kommanditgesellschaft steht und somit auch die Einordnung bestätigt.

Ergänzend kann hier weiter ausgeführt werden, dass es sich bei einer KG um eine Personengesellschaft handelt. Dabei schließen sich mindestens zwei natürliche oder/oder juristische Personen zusammen. Das Bündnis erfüllt den Zweck, unter einer gemeinsamen Firma ein Handelsgewerbe zu betreiben. Entscheidend ist hier allerdings die Haftungsverteilung im Hinblick auf die Verbindlichkeiten der Gesellschaft: Mindestens ein Gesellschafter (der Komplementär) haftet unbeschränkt, und mindestens ein weiterer Gesellschafter (der Kommanditist) haftet nur beschränkt.

Wichtigste Pflicht des Kommanditisten: Kapitaleinlage leisten

Vor diesem Hintergrund lassen sich nun die Pflichten des Komplementärs herausarbeiten:

Die wesentliche Pflicht des Kommanditisten besteht darin, die Kapitaleinlage zu leisten. Im Prinzip ist dies sogar meist die einzige Pflicht, die er hat.

Eine zweite Kommanditistenpflicht muss man in Klammern sehen: Sofern gesellschaftsvertraglich vereinbart, hat er auch eine Verlustbeteiligung. Dies ist jedoch nicht automatisch so. Nicht jeder Kommanditanteil ist automatisch am Verlust beteiligt, und nicht jeder Kommanditist ist automatisch am Verlust beteiligt. Aber man kann so etwas im Gesellschaftsvertrag vereinbaren, und dann ist der Kommanditist natürlich auch dazu verpflichtet. Das heißt: „gegebenenfalls“ bedeutet „falls im Gesellschaftsvertrag so vereinbart“.

Das komplette, kostenlose Video “ Kommanditist, Pflichten“ finden interessierte Leser auf der Video-Plattform YouTube. Weitere Hinweise zu diesem und vielen weiteren betriebswirtschaftlichen Themen finden sich ebenfalls auf der Webseite des Unternehmens ( http://mariusebertsblog.com/).

Dr. Marius Ebert ist Deutschlands Schnell-Lernexperte. Sein Schnell-Lernsystem für betriebswirtschaftliche Themen ermöglicht eine schnelle Vorbereitung auf IHK-Prüfungen, wie z.B. Betriebswirt/in IHK, Wirtschaftsfachwirt/in IHK, Technischer Fachwirt/in und diverse Mesterberufe, wie z.B. Industriemeister/in IHK.

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