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Einspruch und Steuerzahlungen

Wie Sie sich unnötige Steuerzahlungen während des Einspruchsverfahrens ersparen

Das Finanzamt hat Ihnen einen Steuerbescheid erteilt und Sie sind entsetzt, dass Finanzamt hat Ihre Angaben in der Steuererklärung und Ihre Anträge nicht übernommen und dafür andere Beträge angesetzt. Die Folge: Eine wesentlich höhere Steuerfestsetzung und eine kräftige Nachzahlung.

Dagegen kann nur ein Einspruch helfen. Der Einspruch wird rechtzeitig beim Finanzamt eingereicht und auch begründet. Das Finanzamt hat einige Sachverhalte falsch ausgelegt und kommt deswegen zu einer höheren Steuer. Doch anstelle eines geänderten Steuerbescheides gibt es vom Finanzamt nur Mahnungen und Vollstreckungsandrohungen.

Was ist hier falsch gelaufen?

1.Durch die Einlegung eines Einspruches, egal wie begründet oder unbegründet dieser Einspruch ist, wird die Vollziehung des angefochtenen Steuerbescheides nicht gehemmt. Das Finanzamt kann mahnen oder auch mit anderen Vollsteckungsmaßnahmen das Geld eintreiben.
2.Um das Finanzamt an solchen Vollstreckungsmaßnahmen zu hindern, muss neben dem Einspruch ein weiterer Antrag gestellt werden, der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung.
3.Das Finanzamt soll auf Antrag die Aussetzung der Vollziehung gewähren, wenn berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Steuerbescheides bestehen. Das Finanzamt prüft also in eigener Verantwortung, ob der Steuerbescheid falsch sein könnte. Das Finanzamt kann die Aussetzung der Vollziehung von einer Sicherheitsleistung abhängig machen. Kommt das Finanzamt zu dem Entschluss, dass der Steuerbescheid richtig ist, gibt es einen Bescheid über die Ablehnung. Dann kann das Finanzamt wieder vollstrecken.
4.Wenn das Finanzamt den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ablehnt oder in angemessener Zeit nicht entscheidet, dann habe ich das Recht beim zuständigen Finanzgericht in einem separaten Verfahren einen weiteren Antrag auf Aussetzung der Vollziehung zu stellen. Dann prüft das Gericht ob berechtigte Zweifel an der Richtigkeit des Steuerbescheides bestehen. Das Finanzgericht kann die Aussetzung der Vollziehung von einer Sicherheitsleistung abhängig machen.
5.Gegen eine negative Entscheidung besteht noch die Möglichkeit die Aussetzung der Vollziehung beim Bundesfinanzhof, dem obersten Steuergericht, zu beantragen.

Bei jedem Einspruch sollte eine genaue und rechtlich fundierte Begründung vorgenommen werden und es ist zu prüfen, ob nicht auch ein Antrag aus Aussetzung der Vollziehung gestellt werden soll. Ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung schont Ihre Liquidität, kostet aber im Fall des Verlierens 0,5 % Zinsen für jeden angefangenen Monat.

Es ist zu überlegen, ob der Einspruch von dem steuerlich unerfahrenen Steuerpflichtigen oder von einem erfahrenen Steuerberater geführt werden soll. Der erfahrene Steuerberater kennt das steuerliche Verfahrensrecht und wird die notwendigen Anträge beim Finanzamt oder dem Finanzgericht stellen.

Das Steuerberatungsbüro Zielinski in Hamburg hat die notwendigen Erfahrungen im steuerlichen Verfahrensrecht und hat durch erfolgreiches Eingreifen im gesamten Bundesgebiet seine Kompetenz unter Beweis gestellt.

Das Steuerberatungsbüro Zielinski berät seit über 20 Jahren Privatpersonen und Unternehmen zu allen Fragen des Steuerrecht. Das Kanzlei-Team setzt sich aus Fachexperten für viele Steuerrechtsfragen zusammen, insbesondere für Fragen rund um das Verfahrensrecht (Einsprüche, Klagen, Betriebsprüfungen) bieten Ihnen die Fachexperten fundierte Lösungen an.
Darüberhinaus wird eine fundierte Beratung in Finanzierungsfragen, insbesondere Finanzierungen durch öffentliche Fördermittel, angeboten.

Günter Zielinski ist neben seiner Tätigkeit als Steuerberater auch Vorstandsmitglied des Bundesverbandes der Fördermittelberater

Kontakt:
Steuerberater Günter Zielinski
Günter Zielinski
Rolfinckstrasse 37
22391 Hamburg
040 536 40 10
g.zielinski@steuerberater-zielinski.de
http://www.steuerberater-zielinski.de

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