Neuigkeiten Timeline

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

Versipedia macht Versicherungsexperten sichtbar

Immobilien
Juli 21, 2026

Ditenso wird offizieller Partner von Planon für die DACH-Region

Umwelt, Energie
Juli 21, 2026

Hamburg: Steht die Hafenwesterweiterung auf der Kippe?

Immobilien
Juli 21, 2026

Holger Ballwanz Immobilien sucht Handelsimmobilien und Nahversorger Immobilien zum Kauf in Deutschland

Handel, Dienstleistungen
Juli 21, 2026

Die Zukunftsrente aus der Erde – warum Rohstoffe, Demografie und Kaufkraft neu zusammengedacht werden müssen

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

Mit umsetzungsorientierter KI-Readiness zum nachhaltigen Erfolg

Immobilien
Juli 21, 2026

Die Online-Plattform Hausverwalter VZ startet am Markt

Umwelt, Energie
Juli 21, 2026

Die Vision von König Mohammed VI. triumphiert in Freetown: Die gesamte ECOWAS schließt sich der Afrikanisch-Atlantischen Gaspipeline an

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 21, 2026

20 Jahre NAW Berlin: Zwei Jahrzehnte Ausbildung für den Ernstfall

Sport, Events
Juli 21, 2026

SoFi Stadium vereinheitlicht seine Sicherheitsprozesse mit Genetec

Wissenschaft, Forschung, Technik
Juli 21, 2026

Ferrari Industrieventilatoren GmbH bietet ErP 2026-ready Ventilatorlösungen für die erweiterten EU-Anforderungen

Essen, Trinken
Juli 21, 2026

Rosenstein & Söhne Multi-Zerkleinerer & Fleischwolf 400 W

Handel, Dienstleistungen
Juli 21, 2026

ALEXA unterstützt Berlin Pride | CSD Berlin 2026

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

norisbank als beste Direktbank Deutschlands ausgezeichnet

Erbrecht: Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge

Erbrecht: Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge

Erbrecht: Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge

GRP Rainer LLP

http://www.grprainer.com/Testament.html Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Das kann dazu führen, dass der Nachlass anders verteilt wird als es sich der Erblasser eigentlich gewünscht hat.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Nur wer ein Testament verfasst, kann seinen letzten Willen innerhalb der gesetzlichen Grenzen auch so regeln, wie er es sich vorgestellt hat. Das betrifft auch und besonders die Frage der Erbfolge. Denn ohne Testament greift automatisch die gesetzliche Erbfolge.

Das führt zum Beispiel dazu, dass bei einem kinderlosen Ehepaar nicht automatisch der überlebende Ehepartner zum Alleinerben wird, auch wenn es sich der Erblasser vielleicht so gewünscht hat. Denn bei der gesetzlichen Erbfolge werden auch andere Verwandte bedacht. In diesem Fall würde der überlebende Ehepartner nur einen Teil des Erbes erhalten. Der Rest stünde den Eltern des Verstorbenen als sog. Erben zweiter Ordnung zu. Anschließend rücken Geschwister oder Nichten und Neffen in der Erbfolge nach.

Genau andersrum kann es sich verhalten, wenn Verwandte, beispielsweise Geschwister bedacht werden sollen. Denn in der gesetzlichen Erbfolge werden zunächst der überlebende Ehepartner sowie die Kinder und Enkel berücksichtigt. Sollen andere Personen oder auch eine Stiftung an dem Erbe partizipieren, muss dies auch im Testament festgehalten werden. Auch können der Ehepartner oder die Kinder nicht komplett ausgeschlossen werden – sie haben Anspruch auf ihren Pflichtteil. Bei der gesetzlichen Erbfolge gilt im Prinzip: Je enger der Verwandtschaftsgrad umso höher der Platz in der Erbfolge.

Ein Testament muss handschriftlich verfasst und unterschrieben werden. Zudem muss es klar erkenntlich sein, dass es sich um den „letzten Willen“ handelt und sollte dementsprechend überschrieben sein. Alternative ist das notarielle Testament. Um sicher zu gehen, dass auch alle rechtlichen Vorschriften beachtet wurden, sollte das Testament von Fachleuten geprüft werden. Im Erbrecht kompetente Rechtsanwälte können auch von Anfang an beim Verfassen des Testaments behilflich sein. So wird der Nachlass geordnet und im Sinne des Erblassers übergeben.

http://www.grprainer.com/Testament.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
+49 221 2722750
+49 221 27227524
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com/

(Visited 21 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert