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ErP-Label informiert über Wärmeerzeuger

Mehr Transparenz bei der Energieeffizienz

ErP-Label informiert über Wärmeerzeuger

Foto: Fotolia / Visual Concepts

sup.- Zuverlässige Kennzeichnungen und Informationen zum kaum überschaubaren Angebot an gebäudetechnischen Einrichtungen können bei Gewerbebetrieben zur Kostenentlastung führen. Denn es spielt eine maßgebliche Rolle für den Energieverbrauch eines Unternehmens, ob die installierten Anlagen tatsächlich die erwünschten Effizienzziele erreichen oder ob sie aufgrund falscher Komponentenauswahl bzw. unsachgemäßer Konfiguration diese Kennzahlen verfehlen. Besonders bei der Wärmeerzeugung, meist der größte Verbrauchsposten, ist die Energieeffizienz der Anlagentechnik ein Kostenfaktor mit weitreichenden Folgen. Das gilt auch in reinen Büro- und Verwaltungsbauten, wo Heizungswärme unverzichtbar ist, aber bezahlbar bleiben muss. Auf europäischer Ebene ist deshalb jetzt ein Energielabel-System für Heizgeräte und Warmwasserbereiter eingeführt worden, das im Wesentlichen mehr Transparenz bei der Energieeffizienz zum Ziel hat. Seit dem 26. September 2015 müssen die Geräte laut EU-Richtlinie in Effizienzklassen von G bis A++ eingestuft werden, jeweils ergänzt durch die Zuordnung auf einer Farbskala von Rot bis Grün.

Das ErP-Etikett (Energy related Products) ermöglicht auf diese Weise bereits in der Planungsphase von Bau- oder Modernisierungsmaßnahmen einen anschaulichen Vergleich der wärmetechnischen Produkte unter Effizienzaspekten. Die Kennzeichnungspflicht mit dem Etikett gilt für Wärmeerzeuger bis 70 Kilowatt und Speicher bis 500 Liter. Aber auch Geräte oberhalb dieser Grenzwerte müssen seit dem Inkrafttreten der Bestimmungen grundsätzlich die verschärften EU-Effizienzstandards der so genannten Ökodesign-Verordnung einhalten. Nähere Informationen zu den Effizienzanforderungen und zur Energiekennzeichnung gibt der Systemanbieter Wolf Heiz- und Klimatechnik (Mainburg) (http://www.wolf-heiztechnik.de) auf seiner Internetseite (www.wolf-heiztechnik.de). Dort finden sich auch Beispiele für die mögliche Kombination unterschiedlicher Anlagenkomponenten, die ebenfalls von der Kennzeichnungspflicht betroffen ist: Bei sämtlichen Angeboten für solche Verbundanlagen muss die Effizienzklasse nicht nur für die einzelnen Komponenten, sondern für das jeweilige Komplettsystem ermittelt und auf einem so genannten Paket-Label angegeben werden. Energetische Sanierungen, bei denen beispielsweise eine Kombination aus Brennwertkessel, Solaranlage, einem zeitgemäßen Schichtenspeicher und einer gemeinsamen Regelung die Betriebskosten reduzieren soll, werden auf diese Weise leichter kalkulierbar.

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Redaktion Ilona Kruchen

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