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Erstattung homöopathischer Leistungen durch die gesetzlichen Krankenkassen

Erstattung homöopathischer Leistungen durch die gesetzlichen Krankenkassen

VKHD

15.07.2019, Ulm – Deutsche Politiker fordern wieder einmal ein Verbot der freiwilligen Kostenerstattung von Homöopathie durch die gesetzlichen Krankenversicherungen in Deutschland. Der Verband klassischer Homöopathen Deutschlands e.V. (VKHD) hält dieses Vorhaben vor dem Hintergrund der Zufriedenheit der meisten Homöopathie-Patienten für unangemessen, zumal es ausreichend wissenschaftliche Belege für die Wirksamkeit der homöopathischen Behandlungen gibt.

Nach aktuellen Entwicklungen in Frankreich, wo ab 2021 die nationale Krankenversicherung keine homöopathischen Arzneimittel mehr erstatten darf, fordern Politiker wie der SPD-Gesundheitsexperte, Karl Lauterbach, und Andreas Gassen, Vorsitzender der KBV, auch für Deutschland ein Verbot der freiwilligen Kostenerstattung von Homöopathie durch die gesetzlichen Krankenversicherungen.

Auch wenn diese Forderung die homöopathisch arbeitenden Heilpraktiker nicht unmittelbar betrifft, distanziert sich der Verband klassischer Homöopathen Deutschlands e.V. (VKHD) von diesem Vorhaben. „Diese Leistungen werden nur dann von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet, wenn sie von Ärzt*innen erbracht werden. Die Leistungen der VKHD-Mitglieder werden – wenn überhaupt – ohnehin nur von den privaten Krankenversicherungen erstattet.“, erklärt Ralf Dissemond, 1. Vorsitzender des VKHD.

Trotzdem ist der VKHD, als Berufsverband der homöopathisch arbeitenden Heilpraktiker, der Ansicht, dass ein solches „Verbot“ das Ansehen der Homöopathie grundsätzlich beschädigen würde und somit Auswirkung auf alle Ausübende, Anwender*innen oder Hersteller der Homöopathie hätte.

„Vor allem ist die Begründung der französischen Gesundheitsbehörde, Homöopathie sei unwirksam, schwer verständlich, da man etwa 90 % der vorliegenden Studiendaten außer Acht lassen muss, um zu einem negativen Ergebnis bezüglich der Studienlage zur Homöopathie zu kommen“, erklärt Stefan Reis, Verantwortlicher für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im VKHD. „Hier wären also die Unabhängigkeit oder eine etwaige Voreingenommenheit derjenigen Personen zu prüfen, die das Ergebnis der Untersuchung zu verantworten haben“, fährt er fort. Tatsache ist, dass nach objektiver Einschätzung (z.B. durch den unabhängigen dänischen Intensivmediziner Prof. Robert Hahn) 1) die Wirksamkeit homöopathischer Arzneien durchaus studienbasiert belegbar ist.

Ein Verbot der Erstattung homöopathischer Therapien oder Arzneimittel dürfte zudem für die Kassen keine Kosten-Entlastung bedeuten. Patienten, die eine homöopathische Behandlung in Anspruch genommen hätten, würden nur anderweitig behandelt, was selbstverständlich ebenfalls Kosten verursacht. Je nach dem, auf welche Präparate man in diesen Fällen ausweicht, sind diese vermutlich teurer, und es können Zusatzkosten zur Behandlung von Nebenwirkungen anfallen.

„Würde die Bundesregierung den Vorschlägen von Herrn Lauterbach folgen, würde sie gegen den Willen der Bevölkerung handeln, von der die überwiegende Mehrheit sich ein Miteinander von ‚Schulmedizin‘ und komplementärmedizinischen Verfahren (zu denen auch die Homöopathie gehört) wünscht“, erklärt Dissemond. Das hat erst kürzlich eine aktuelle FORSA-Umfrage gezeigt. 2) „Angesichts der Tatsache, dass die meisten Homöopathie-Anwender*innen gute Erfahrungen damit machen, gehört aus unserer Sicht schon eine gehörige Portion Chuzpe dazu, einem großen Teil der Bevölkerung die Fähigkeit zur Einschätzung der Effizienz einer homöopathischen Behandlung abzusprechen“, ergänzt Reis.

Selbst wenn man sich der Meinung anschließen würde, dass ausreichende Belege zur Wirksamkeit der homöopathischen Behandlung bislang fehlen, stellt sich aus Sicht des VKHD die Frage, ob das ein „Verbot“ der Erstattung homöopathischer Leistungen rechtfertigen würde. Bislang ist diese Erstattung ja ein freiwilliges Angebot einiger gesetzlicher Krankenkassen. Geht man wirklich davon aus, dass Homöopathie nicht sicher wirksam ist, könnte man auf die Selbstregulierung des Marktes setzen und annehmen, dass sich rasch Krankenkassen freiwillig zur Streichung dieses Angebots entschließen dürften, weil dieses Angebot von den Versicherten nicht nachgefragt würde. „Letzten Endes geht es um die Frage, ob man der Bevölkerung zutraut, vernünftige Entscheidungen zu treffen. Ein Verbot würde diese Frage mit einem klaren ‚Nein‘ beantworten.“, resümiert Stefan Reis.

Quellen
1) https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/24200828
2) https://www.dzvhae.de/forsa-buerger-wuenschen-homoeopathie-nach-schweizer-vorbild/

Weitere Informationen
– Der Verband klassischer Homöopathen Deutschlands VKHD e.V.: https://www.vkhd.de
– Therapeutenlisten mit zertifizierten Homöopathen finden Sie unter: https://www.vkhd.de/patienten/therapeutensuche-menu und
http://www.homoeopathie-zertifikat.de/index.php/therapeutensuche-menu

Diese „Pressemitteilung“ ist eine unverbindliche Information und Meinungsäußerung des Verbands Klassischer Homöopathen Deutschlands e. V.

Der Verband klassischer Homöopathen Deutschlands e. V. (VKHD) ist der einzige Berufsverband für klassisch homöopathisch therapierende Heilpraktiker in Deutschland mit derzeit 1400 aktiven Mitgliedern. Der Verband vertritt seit 1997 die berufsspezifischen Interessen von homöopathisch arbeitenden Heilpraktikern.

Firmenkontakt
Verband klassischer Homöopathen Deutschlands VKHD e.V.
Monika Kind
Wagnerstraße 20
89077 Ulm
+49 (0) 731 407722-0
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