Neuigkeiten Timeline

Kunst, Kultur
Juni 8, 2026

„Midsommar meets Fête de la Musique“: Das Forum Steglitz feiert den längsten Tag des Jahres mit einem Open-Air-Fest an der Schloßstraße

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 8, 2026

Korian und Verbund Pflegehilfe digitalisieren den Aufnahmeprozess von 218 Einrichtungen

Freizeit, Buntes, Vermischtes
Juni 8, 2026

PEARL Faltbare Magnetgreifzange aus Aluminium,

Handel, Dienstleistungen
Juni 8, 2026

Warum immer mehr Mittelständler auf Factoring setzen

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juni 7, 2026

Emotionaler Erfahrungsbericht einer Partnerrückführung mit André

Handel, Dienstleistungen
Juni 7, 2026

RABATTE IN VOLLER BLÜTE

Freizeit, Buntes, Vermischtes
Juni 6, 2026

AGT Professional Elektrischer Akku-Kartonschneider

Handel, Dienstleistungen
Juni 5, 2026

Warum es immer mehr Menschen in die Arktis und Antarktis zieht von Nikolas Kitzki / CEO Ikarus Tours

Immobilien
Juni 5, 2026

Hotelbetreiberwechsel mit der Hotel Investments AG

Bildung, Karriere, Schulungen
Juni 5, 2026

Warum kommt die nächste Robotik-Revolution aus der Biologie und nicht aus dem Code

Immobilien
Juni 5, 2026

Hotel Investments AG sucht Hotel in Berlin zur Übernahme

Medien, Kommunikation
Juni 5, 2026

„Aus Fremden werden Freunde“ steigt in die Spiegel-Bestsellerliste ein

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 5, 2026

eventbook.com und eventlocations.com erneut als „Deutschlands Beste Online-Portale 2026“ ausgezeichnet

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 5, 2026

Frank Hoffmann Immobilien erweitert Standortnetz um neue Filiale in Pinneberg

EuG bestätigt Nichtigerklärung eines Geschmacksmusters

EuG bestätigt Nichtigerklärung eines Geschmacksmusters

EuG bestätigt Nichtigerklärung eines Geschmacksmusters

Das EuG hat die Nichtigerklärung eines Geschmackmusters mit Urteil vom 14. März 2018 bestätigt. Grund: Das Geschmacksmuster wurde schon vor seiner Eintragung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Unter einem Geschmacksmuster wird das Erscheinungsbild eines Produktes, seine Form, sein Muster, seine Farbe, verstanden. Die Eintragung eines Geschmacksmusters dient dazu, die Designleistungen vor Nachahmungen zu schützen. Voraussetzung für die Eintragung ist, dass sich das Design von bereits bekannten Geschmacksmustern unterscheidet, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Das Gericht der Europäischen Union hat nun die Nichtigerklärung einer Eintragung eines Geschmacksmusters bestätigt, da es der Öffentlichkeit bereits vor der Eintragung zugänglich gemacht wurde (Az.: T-651/16).

Nach einer Verordnung der Europäischen Union kann ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster geschützt werden, wenn es neu ist und eine Eigenart hat. Ein Geschmacksmuster gilt u.a. dann nicht als neu, wenn es vor den 12 Monaten, die dem in Anspruch genommenen Prioritätstag vorausgehen, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde. Ausnahme ist, dass dies den in der EU tätigen Fachkreisen nicht bekannt sein konnte.

In dem zu Grunde liegenden Fall hatte ein US-Unternehmen im November 2004 ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster für Schuhe angemeldet und nahm dabei die Priorität einer am 28. Mai 2004 in den USA eingereichten Patentanmeldung in Anspruch.

Ein französisches Unternehmen reichte 2013 einen Antrag auf Nichtigerklärung des Geschmacksmusters ein, weil es nicht neu sei. Es sei der Öffentlichkeit schon vor dem 28. Mai 2003 der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden. Damit sei es schon länger als 12 Monate vor der Patentanmeldung bekannt gewesen. Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) erkläre das Geschmacksmuster 2016 für nichtig, da es ihm an Neuheit fehle.

Das EuG bestätigte diese Entscheidung. Es stellte fest, dass das Geschmacksmuster schon vor dem 28. Mai 2003 der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde. Dabei sei es nicht notwendig, dass die Offenbarungen im Gebiet der EU stattgefunden haben.

Ein Geschmacksmuster unterscheidet sich von einer geschützten Marke. Die Rechte einer Marke können schon dann verletzt werden, wenn es zu Verwechslungen mit dem geschützten Produkt kommen kann. Im gewerblichen Rechtsschutz erfahrene Rechtsanwälte können beraten.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht.html

GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
02212722750
0221-27 22 75-24
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 21 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert