Neuigkeiten Timeline

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 18, 2026

10 Jahre Yasmin Mohr Osteopathie Bensheim

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

IRIS begleitet Adaptive ML vom Seed-Investment zum Exit an Datadog

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 17, 2026

AOC präsentiert: Gaming-Monitore CU34G4CA und CU34G4ZCA

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Human Quality Capital: Wiesbadener Führungsexpertin erhält höchste Auszeichnung für Zukunftsansatz im KI-Zeitalter

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Stadt Dachau – vielfältiges Kultur- und Freizeitprogramm lädt zum Entdecken ein

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Buch Mitarbeiterbindung: Jetzt im Handel!

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Cyberangriff auf Unternehmen und Selbständige: Soforthilfe durch Rechtsanwälte für Cyberkriminalität

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Young Talents Day: Nachwuchsförderung in der Wiener Top-Hotellerie

Allgemein
Juli 17, 2026

Sieben Fragen vor jedem Online-Marketing-Vertrag

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

KI-Richtlinie für Unternehmen: Security Awareness Toolbox zukünftig mit kostenloser Vorlage

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

ISO 27001 Audit erneut bestanden: niteflite steht für geprüfte IT-Sicherheit

Immobilien
Juli 17, 2026

Hotel Sansibar: Hotel Green Ocean Zanzibar eröffnet nach umfassendem Design-Upgrade

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 17, 2026

Ein Jahr nach Gründung: Schweizer Nahrungsergänzungs-Startup Revitera liefert in 13 europäische Länder

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Spannung, Abgründe und die Suche nach Gerechtigkeit

EuGH: Selektives Vertriebsverbot bei Luxusartikeln

EuGH: Selektives Vertriebsverbot bei Luxusartikeln

EuGH: Selektives Vertriebsverbot bei Luxusartikeln

Mit Urteil vom 6.12.2017 stellte der EuGH fest, dass ein selektives Vertriebssystem für Luxuswaren nicht gegen das unionsrechtliche Kartellverbot verstößt, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Anbieter von Luxuswaren können ihren autorisierten Händlern den Verkauf der Artikel im Internet über Drittplattformen wie Amazon oder eBay verbieten. Dies sei kein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht oder unionsrechtliche Kartellverbot, stellte der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 6. Dezember 2017 fest. (Az.: C-230/16). Der EuGH urteilte, dass ein selektives Vertriebssystem für Luxuswaren, das primär der Sicherstellung des Luxusimages dient, zulässig ist, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Demnach liegt ein Verstoß gegen das unionsrechtliche Kartellverbot dann nicht vor, wenn die Auswahl der Wiederverkäufer anhand objektiver Gesichtspunkte qualitativer Art erfolgt und diese einheitlich für alle in Betracht kommenden Wiederverkäufer festgelegt und ohne Diskriminierung angewendet wird. Dabei dürfen die festgelegten Kriterien allerdings nicht über das erforderliche Maß hinausgehen, so der EuGH.

Vor dem EuGH ging es um den Verkauf von Luxusartikeln über Drittplattformen im Internet. Das Unternehmen verkauft in Deutschland Luxuskosmetika. Um das Luxusimage einiger Marken zu wahren, werden diese über ein selektives Vertriebsnetz vertrieben. Die autorisierten Händler müssen dazu bestimmte Anforderungen im Hinblick auf Umgebung, Ausstattung oder Einrichtung erfüllen. Ihnen ist auch gestattet, die Luxuswaren im Internet über die eigene Homepage zu verkaufen. Verboten war es hingegen, die Artikel im Netz über Drittplattformen, die für den Verbraucher erkennbar sind, zu verkaufen. Ein autorisierter Händler vertrieb die Artikel dennoch über Amazon. Dagegen klagte das Unternehmen und berief sich auf das vertragliche Verbot. Das OLG Frankfurt hatte allerdings Zweifel, ob die Verbotsklausel zulässig ist oder ob sie gegen das Wettbewerbsverbot verstößt. Daher legte sie die Frage dem EuGH vor.

Der Gerichtshof hält die Klausel für zulässig, wenn o.g. Bedingungen erfüllt sind. Das unionsrechtliche Kartellverbot stehe einer Vertragsklausel nicht entgegen, wenn sie dazu dient, das Luxusimage der betroffenen Waren sicherzustellen, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Dennoch dürfte das Urteil Fragen aufwerfen. Es wird im Einzelfall geklärt werden müssen, wo hochwertige Qualität aufhört und Luxus beginnt. Bei Streitigkeiten zwischen Händlern und Unternehmen können im Wettbewerbsrecht und Kartellrecht kompetente Rechtsanwälte beraten.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/kartellrecht.html

GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
02212722750
0221-27 22 75-24
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 33 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert