Neuigkeiten Timeline

Politik, Recht, Gesellschaft
März 17, 2026

BITMi unterstützt „28 for all“

Umwelt, Energie
März 17, 2026

„Eiszeit – ein Essay“

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

MaBiS-Hub kommt: Frühzeitiges Handeln zahlt sich aus

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

Balance 580X: Vitel vertreibt neuen Enterprise-Router von Peplink

Freizeit, Buntes, Vermischtes
März 17, 2026

Hühner halten im Wohngebiet: Welche Regeln gelten?

Immobilien
März 17, 2026

Immobilien-Experte Oliver Fischer begeistert über 200 Teilnehmer in Bochum: „Der erste Deal ist der wichtigste“

Wissenschaft, Forschung, Technik
März 17, 2026

Montage eines ST-live Schiebetors von Berner Torantriebe KG

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
März 17, 2026

Steuerliche Bewertung von Grundvermögen -Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer und Grunderwerbsteuer

Essen, Trinken
März 17, 2026

United Airlines bringt Kulinarik internationaler Spitzenköche in die Polaris Business Class

Familie, Kinder, Zuhause
März 17, 2026

Französisches Modeunternehmen Sezane unterstützt das Deutsche Kinderhilfswerk

Computer, Information, Telekommunikation
März 17, 2026

Vultr setzt auf die NVIDIA Rubin Plattform, NVIDIA Dynamo und NVIDIA Nemotron, um KI-Inference in Unternehmen neu zu definieren

Maschinenbau
März 17, 2026

Stillstände vermeiden, Anlagenzustand transparent machen: Steuerungsfunktion von LANG fördert Predictive Maintenance

Logistik, Transport
März 17, 2026

Fit für den nächsten Einsatz: SCHÄFER Container Systems bietet KEG-Service für Volumenreduzierung, Aufarbeitung und Nachrüstung

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

Ausgezeichnete Leistung: b.telligent wieder unter den besten Unternehmensberatungen Deutschlands

Europäischer Gerichtshof urteilt: Deutsches Erbschaftsteuergesetz muss erneut geändert werden

Düsseldorfer Beratungsgesellschaft ADKL erstreitet wichtiges Urteil: Bürger der Europäischen Union und aus Drittstaaten haben Anrecht auf den gleichen erbschaft- und schenkungsteuerlichen Freibetrag wie Deutsche.

Europäischer Gerichtshof urteilt: Deutsches Erbschaftsteuergesetz muss erneut geändert werden

EuGH urteilt: Deutsches Erbschaftsteuergesetz muss erneut geändert werden. (Bildquelle: Kurt F. Domnik / Pixelio.de)

Fast unbemerkt von deutschen Medien hat der Europäische Gerichtshof vor kurzem ein wichtiges Urteil gefällt: Das deutsche Erbschaftsteuerrecht verstößt auch in der zuletzt aktualisierten Form gegen das Gebot der Kapitalverkehrsfreiheit, wodurch EU-Bürger und Bürger aus Drittstaaten nicht mit deutschen Erben gleichgestellt werden. Der EuGH zwingt damit den deutschen Gesetzgeber zu einer erneuten Überarbeitung des Erbschaftsteuergesetzes: Ausländische Erben müssen den gleichen Freibetrag bei Erbschaft- und Schenkungsteuer haben wie Deutsche, ohne weitere Nachteile in Kauf nehmen zu müssen.

Erstritten wurde das Urteil in der Rechtssache C-479/14 „Hünnebeck“ von der Düsseldorfer Beratungsgesellschaft ADKL, wo man den Mangel der EU-Rechtskonformität des deutschen Gesetzes erkannt hatte. „Der Gesetzgeber hat vor Jahren die richterliche Bestätigung für einen Fehler bekommen, diesen aber auch in der letzten Erbschaftsteuerreform nicht korrigiert“, erklärt ADKL-Partner Marc Sarburg, Fachanwalt für Steuerrecht sowie Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. „Da fragt man sich: Warum wird das nicht geändert?“

Sarburg vertritt in diesem Fall eine Mandantin, die in einen EU-Mitgliedsstaat umgesiedelt war, aber als Miteigentümerin eines Grundstücks in Deutschland ihren Anteil im Rahmen einer Schenkung auf ihre Kinder übergeben wollte. Das Finanzamt wollte zur Besteuerung die Option der „beschränkten Erbschaftsteuerpflicht“ heranziehen und nur einen persönlichen Freibetrag in Höhe von 2.000 Euro festsetzen. Dagegen liegt der Freibetrag für Schenkungen an die eigenen Kinder bei 400.000 Euro. Der Vorschlag des Amtes, die Option zur unbeschränkten Steuerpflicht zu nutzen, hätte jedoch weitere Nachteile und damit eine Schlechterstellung gegenüber einem Inländer bedeutet. „Dies konnte die Klägerin nicht in Kauf nehmen und widersetzte sich der Empfehlung des Finanzamtes“, erklärt Rechtsanwalt Sarburg. „Da Anträge und Einsprüche erfolglos blieben, mussten wir Klage einreichen.“

Das Finanzgericht Düsseldorf legte schließlich die Frage, ob das Optionsrecht des § 2 Abs. 3 ErbStG mit dem Unionsrecht vereinbar ist, dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vor. Mit dem Urteil „Hünnebeck“ vom 8. Juni 2016 ist nun klar: Auch das geänderte Erbschaftsteuerrecht, in das die Option zur unbeschränkten Steuerpflicht erst vor fünf Jahren eingefügt wurde, verstößt gegen das Gebot der Kapitalverkehrsfreiheit (Art. 63 AEUV).

„Der deutsche Gesetzgeber wird daher erneut Änderungen am Erbschaftsteuergesetz vornehmen müssen“, fasst Marc Sarburg zusammen. „Nun liegt es am Finanzgericht Düsseldorf, das Verfahren unserer Klägerin zum Abschluss zu bringen – jedoch unter neuen, gerechten Voraussetzungen.“

ADKL ist ein multidisziplinäres Beratungsunternehmen mit Hauptsitz in Düsseldorf und Niederlassungen in Dormagen, Langenfeld, Mönchengladbach und München. Mit 120 Mitarbeitern in Deutschland sowie über 250 internationalen Standorten ist ADKL als Gründungsmitglied über das Experten-Netzwerk msi Global Alliance weltweit vertreten und begleitet Unternehmen bei ihren internationalen Engagements.

Kontakt
Abels Decker Kuhfuß Lenzen & Partner mbB
Marc Sarburg
Breite Straße 29-31
40213 Düsseldorf
0211-47838-0
0211-47838-111
sarburg@adkl-msi.de
http://www.adkl-msi.de

(Visited 23 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert