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Fahrerflucht: Versicherungsschutz auch bei Lackschäden gefährdet

R+V-Infocenter: Geldstrafe, Punkte und Fahrverbot möglich – Fahrerflucht hat Auswirkungen auf Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung

Fahrerflucht: Versicherungsschutz auch bei Lackschäden gefährdet

Karl Walter, Kfz-Experte beim Infocenter der R+V Versicherung

Wiesbaden, 8. Oktober 2014. Beim Ausparken das Nachbarauto gestreift oder mit der Tür eine Beule verursacht: Bagatellschäden – solange der Verursacher sich nicht vom Unfallort entfernt. „Wer nur einen Zettel hinter den Scheibenwischer klemmt und weiterfährt, begeht Fahrerflucht. Das gilt auch bei kleinen Kratzern im Lack“, sagt Karl Walter, Kfz-Experte beim Infocenter der R+V Versicherung. Wenn die Polizei den Unfallverursacher erwischt, muss dieser unter Umständen mit einer hohen Strafe rechnen – von Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot bis hin zu einer Geld- oder sogar Haftstrafe. Hinzu kommt: Fahrerflucht gefährdet den Versicherungsschutz.

Normalerweise übernimmt die Vollkaskoversicherung auch leicht fahrlässig verursachte Schäden am eigenen Fahrzeug. Anders sieht es bei vorsätzlicher Fahrerflucht aus. Denn das ist eine Straftat – der Versicherungsschutz entfällt. „Zudem kann die Haftpflichtversicherung bis zu 5.000 Euro zurückfordern“, so R+V-Experte Walter. Im schlimmsten Fall kann die Versicherung die Police sogar komplett kündigen. Der R+V-Experte empfiehlt deshalb, mindestens 30 Minuten am Unfallort auf den Geschädigten zu warten. Taucht er nicht auf, sollten Unfallverursacher die Polizei verständigen.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
– Auch bei dringenden Geschäftsterminen die Wartezeit einhalten. Sie gelten nicht als wichtiger Hinderungsgrund.
– Wer sich doch vom Unfallort entfernt, sollte die Meldung zumindest binnen 24 Stunden nachholen. Je nach Sachlage kann das Gericht dies als „tätige Reue“ strafmildernd werten.
– Wenn der Fahrer zur nächsten Polizeidienststelle fährt, um den Unfall zu melden, ist dies keine Fahrerflucht. Dasselbe gilt, wenn er sich verletzt hat und ärztliche Hilfe benötigt.

Vorsicht „Fingerabdruck“: Nachweis durch Lacksplitter
War er es oder nicht? Autofahrer sollten bedenken, dass die Polizei heute über sehr moderne Ermittlungsmethoden verfügt. Diese erlauben in vielen Fällen eindeutige Nachweise, ähnlich einem „Fingerabdruck“ – zum Beispiel durch Lacksplitter vom Unfallort. Je nach Hersteller, Modell und Baujahr sind die Lacke unterschiedlich. So können die Ermittler ein verdächtiges Auto sehr zuverlässig mit dem Unfall in Verbindung bringen.

Mehr unter http://ao-url.de/d3c24b

Das R+V-Infocenter wurde 1989 als Initiative der R+V Versicherung in Wiesbaden gegründet. Es informiert regelmäßig über Service- und Verbraucherthemen. Das thematische Spektrum ist breit: Sicherheit im Haus, im Straßenverkehr und auf Reisen, Schutz vor Unfällen und Betrug, Recht im Alltag und Gesundheitsvorsorge. Dazu nutzt das R+V-Infocenter das vielfältige Know-how der R+V-Fachleute und wertet Statistiken und Trends aus. Zusätzlich führt das R+V-Infocenter eigene Untersuchungen durch: Die repräsentative Langzeitstudie über die „Ängste der Deutschen“ ermittelt beispielsweise bereits seit 1991 jährlich, welche wirtschaftlichen, politischen und persönlichen Themen den Menschen am meisten Sorgen bereiten.

Firmenkontakt
Infocenter der R+V Versicherung
Frau Brigitte Römstedt
Raiffeisenplatz 2
65189 Wiesbaden
06 11 / 533 – 46 56
brigitte.roemstedt@ruv.de
http://www.infocenter.ruv.de

Pressekontakt
Infocenter der R+V Versicherung c/o Arts & Others
Anja Kassubek
Schaberweg 23
65189 Bad Homburg
06172/9022-131
brigitte.roemstedt@ruv.de
http://www.infocenter.ruv.de

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