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fairvesta erwirkt einstweilige Verfügung gegen Rechtsanwälte Gröpper und Köpke

Der Fondsinitiator fairvesta geht weiter erfolgreich gegen sogenannte „Anlegerschutzanwälte“ vor. Nachdem Gerichte bereits die Kanzleien Nieding + Barth und die auf einem Zusammenschluss der Kanzleien Nieding + Barth und TILP Rechtsanwälte beruhende PIA ProtectInvestAlliance Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in die Schranken gewiesen haben, erwirkte fairvesta nun eine einstweilige Verfügung gegen die Rechtsanwälte Gröpper und Köpke.

Presseberichte über Initiatoren werden immer öfter von Rechtsanwälten zum Mandantenfang genutzt. So auch bei fairvesta. Am 14. Oktober 2013 veröffentlichte die WirtschaftsWoche den Beitrag „Beim Fondsanbieter fairvesta sieht es düster aus“. Die fairvesta-Gruppe hat bereits in einer eigenen Stellungnahme detailliert sämtliche Vorwürfe und Kritikpunkte aus dem fraglichen Artikel aufgegriffen und dazu Stellung genommen. Trotzdem haben einige Rechtsanwälte versucht, durch gezielte Stimmungsmache fairvesta-Anleger zu verunsichern und diese so auf rechtswidrige Weise zur Inanspruchnahme kostenpflichtiger Anwaltsleistungen zu bewegen. Diesen Machenschaften schieben immer mehr Gerichte einen Riegel vor, so jetzt auch im Fall Gröpper und Köpke.

fairvesta hat beim Landgericht Düsseldorf Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen Gröpper und Köpke, die sich als eine der führenden Kanzleien im Bank- und Kapitalmarktrecht beschreiben, erlassen. Damit wird den Anwälten bei Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro oder sogar Ordnungshaft verboten, einen bestimmten Internetauftritt zur Bewerbung einer „Schutzgemeinschaft“ für fairvesta-Anleger zu betreiben. Diesen wird ein „erheblicher Handlungsbedarf“ suggeriert, der in Wirklichkeit gar nicht besteht, um damit unter verunsicherten Anlegern Mandate zu generieren.

Auch gegen andere „Anlegerschutzanwälte“ laufen derzeit Verfahren. Die Aussichten auf Erfolg sind angesichts des bislang Erreichten groß: fairvesta ist mit Hilfe der auf Medienrecht spezialisierten Kanzlei Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum (LHR) bereits gegen Machenschaften der Kanzleien Nieding + Barth und der auf einem Zusammenschluss der Kanzleien Nieding + Barth und TILP Rechtsanwälte beruhenden PIA ProtectInvestAlliance Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Wege des gerichtlichen Eilrechtsschutzes vorgegangen. Wegen Verstoß gegen gerichtliche Auflagen wurden gegen diese bereits mehrere Ordnungsgeldanträge in Höhe von über 104.000 Euro beantragt.

„In mittlerweile über elf Jahren ist noch nie ein Anleger gerichtlich gegen uns vorgegangen. Das war noch nie nötig und wird auch nie nötig sein, denn fairvesta kommt seit Firmengründung allen seinen Verpflichtungen vertragsgemäß nach. Das werden wir auch in Zukunft tun. Wir haben uns nichts vorzuwerfen und betreiben ein plausibles und funktionierendes Geschäftsmodell. Wir lassen es nicht zu, dass vermeintliche Anlegerschutzanwälte auf Kosten unseres guten Rufes auf Mandantenfang gehen und gehen kompromisslos gegen jeden vor, der dies versucht,“ so Hermann Geiger, Vorstand der fairvesta Group AG.

Die fairvesta Gruppe ist ein internationales Immobilien- und Beteiligungsunternehmen. Sitz des Unternehmens ist Tübingen. fairvesta ist spezialisiert auf den Handel mit hochwertigen Wohn- und Gewerbeimmobilien und hat sich seit Gründung im Jahre 2002 zu einem der führenden Anbieter im Segment geschlossener Immobilienfonds entwickelt. Bis Ende 2012 wurden bereits 13 Fonds mit einem Zeichnungsvolumen von mehr als 700 Mio. Euro erfolgreich platziert und realisiert. Die bisher erwirtschaftete Rendite lag im Durchschnitt deutlich im zweistelligen Bereich.

Kontakt:
fairvesta Group AG
Jan Olaf Hansen
Konrad-Adenauer-Str. 15
72072 Tübingen
07071-3665-212
j.hansen@fairvesta.de
http://www.fairvesta.de

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