Essen – Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner (https://www.franz-partner.de/) in Essen und Velbert, informiert darüber, dass die Finanzverwaltung vor betrügerischen Phishing-E-Mails zu angeblichen Betriebsprüfungen warnt, die aktuell dem ersten Anschein nach von der vermeintlichen Absenderadresse der Poststelle des Finanzministeriums an Steuerpflichtige versendet werden.
In entsprechenden E-Mails, die angeblich von der Poststelle der Finanzverwaltung stammen, wird eine „Außenprüfung gemäß § 193 Abgabenordnung“ angekündigt. Im Text der E-Mails wird auf einen PDF-Anhang verwiesen. Dabei handelt es sich allerdings um eine HTML-Datei. Nach dem Öffnen erfolgt eine Aufforderung zur Eingabe eines Passworts. Hierbei handelt es sich um einen Betrugsversuch. Es wird daher dringend empfohlen, diese Datei nicht zu öffnen, keine persönlichen Daten einzugeben und keinen Zahlungsaufforderungen nachzukommen.
Die Finanzverwaltung fordert Steuerpflichtige nicht per E-Mail zur Eingabe eines Passwortes oder zu einer Zahlung auf. Betroffene sollten solche E-Mails daher umgehend löschen.
„Eine seit Langem bekannte Betrugsmasche ist aktuell wieder verstärkt im Umlauf. Die Täter geben sich als Bundeszentralamt für Steuern aus und versuchen, unter Verwendung gefälschter Bescheide mit dem Aktenzeichen 120. G59 201 729, an persönliche Daten von Bürgern zu gelangen“, warnt Steuerberater Roland Franz vor Betrugsversuchen.
Ordnungsgeldverfahren wegen unterlassener Offenlegung von Umsatzzahlen
Die Empfängerinnen und Empfänger erhalten betrügerische E-Mails von E-Mail-Adressen wie poststelle@bzst.de-mail.de oder teilweise auch mit der Domain-Endung @bzst.bund.de. Diese suggerieren eine offizielle E-Mail-Adresse des Bundeszentralamtes für Steuern. In dieser wird angegeben, dass aufgrund unterlassener Offenlegung von Umsatzzahlen ein Ordnungsgeldverfahren anhängig sei.
Aufforderung zur Bestätigung der IBAN für das SEPA-Lastschriftmandat
Die Empfängerinnen und Empfänger erhalten betrügerische E-Mails von E-Mail-Adressen wie poststelle@bzst.de-mail.de oder teilweise auch mit der Domain-Endung @bzst.bund.de. Diese suggerieren eine offizielle E-Mail-Adresse des Bundeszentralamtes für Steuern.
In dieser E-Mail wird gefordert, die für die SEPA-Lastschrift verwendete IBAN innerhalb von fünf Werktagen zu bestätigen.
Abweichung bei Krypto-Angaben festgestellt
„Die Empfängerinnen und Empfänger erhalten eine E-Mail, die sich auf die kürzlich in Kraft getretene EU-Richtlinie DAC 8 bezieht. In dieser E-Mail wird mitgeteilt, dass unter anderem abweichende Angaben zu Krypto-Beständen festgestellt wurden. Man wird darin aufgefordert, sich bei Mein Elster mit seinem Elster-Zertifikat anzumelden und verschiedene Angaben zu tätigen. Daraufhin erfolgt über eine Schaltfläche eine Weiterleitung auf die Phishing-Seite“, erklärt Steuerberater Roland Franz.
Betrugsversuche erkennen
– Ungewöhnliche Zahlungsaufforderungen per E-Mail oder SMS:
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) verschickt diese ausschließlich per Post. Auch sprachlich fehlerhafte Schreiben können ein Hinweis auf einen Betrugsversuch sein.
– Überweisungen auf Konten im Ausland:
Zahlungen an das BZSt erfolgen ausschließlich auf ein inländisches Konto der Bundeskasse.
– Es gibt keine Information zum zuständigen Bereich:
Echte Schreiben enthalten den Namen, die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse des Bearbeiters oder die Kontaktdaten des zuständigen Fachbereichs.
Weitere Informationen zu aktuellen Betrugsversuchen finden sich auf der Webseite des BZSt.
Quellen: BZSt online/ FinMin Schleswig-Holstein sowie Thüringer Finanzministerium
Ähnliche E-Mails sind auch in Mecklenburg-Vorpommern (Ministerium für Finanzen und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern), Niedersachsen (Niedersächsisches Finanzministerium), Baden-Württemberg (FinMin Baden-Württemberg), Sachsen (Sächsisches Staatsministerium der Finanzen), Nordrhein-Westfalen (FinMin NRW online) sowie Bayern (Bayerisches Landesamt für Steuern) im Umlauf. Es ist davon auszugehen, dass auch weitere Bundesländer betroffen sind.
Fundstellen: NWB- Verlag PAAAK-19656 https://www.bzst.de/DE/Service/Betrug/warnung_betrugsversuche_node.html#js-toc-entry2
Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert ist seit mehr als 40 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste Lösungen. Um für jeden Mandanten möglichst viele Synergieeffekte ausschöpfen zu können, arbeiten in der Kanzlei mehrere Spezialisten zusammen. So profitieren die Mandanten von der Qualifikation und Erfahrung vieler Experten. Denn bei vielschichtigen Problemen kann keine Teillösung, sondern nur eine ganzheitliche Beratung zum Erfolg führen.
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