Neuigkeiten Timeline

Kunst, Kultur
Oktober 11, 2026

DRUM BASH 2026: drum-tec lädt die Schlagzeug-Community ein

Bildung, Karriere, Schulungen
Oktober 10, 2026

Warum hat die Meinung anderer so viel Macht über dich?

Garten, Bauen, Wohnen
Oktober 9, 2026

Kaltwintergärten nach Maß: Qualität, Design und echtes Handwerk

IT, NewMedia, Software
Oktober 9, 2026

„The Fracture“ von Jacopo Reale gewinnt Preis für beste Regie beim Astana AI Film Festival 2026

Medizin, Gesundheit, Wellness
Oktober 9, 2026

Mental health matters!

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Oktober 9, 2026

Kontinuität und neue Impulse beim BDS Rheinland-Pfalz & Saarland

Medien, Kommunikation
Oktober 9, 2026

PR-Agentur Berlin: PR-Agentur PR4YOU

Handel, Dienstleistungen
Oktober 9, 2026

Digitale Ladenplanung: Filialen modernisieren, Sortimente präsentieren

Computer, Information, Telekommunikation
Oktober 9, 2026

Erste gemeinsame Com.vention der Gamma Gruppe: 700 Besucher feiern mit STARFACE, estos und Gamma

Immobilien
Oktober 9, 2026

Immobilie privat verkaufen: Kostenfreier Infoabend am 20. Oktober in Koblenz zeigt, wo die teuren Fehler lauern

Handel, Dienstleistungen
Oktober 9, 2026

Imaging World 2026: Wir ziehen eine positive Bilanz

Computer, Information, Telekommunikation
Oktober 9, 2026

Jetzt entscheidet sich die Zukunft Ihrer Druckumgebung

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Oktober 9, 2026

German Tech Holding GmbH & Co. KGaA: Öffentliches Angebot zum Bezug eigener Aktien

Computer, Information, Telekommunikation
Oktober 9, 2026

Asahi Kasei Microdevices würdigt IEEE-Milestone für die Kommerzialisierung von Dünnschicht-Hall-Elementen mit Gedenkfeier in Nobeoka

FlexStrom meldet Dritte Einstweilige Verfügung gegen das Handelsblatt

Streit um Falschaussagen der Wirtschaftszeitung eskaliert: Landgericht München erlässt nach Landgericht Köln die nächste Einstweilige Verfügung gegen das Handelsblatt

(ddp direct) Düsseldorf/München. Die Wirtschaftszeitung Handelsblatt hat nach Auffassung von Gerichten falsch über den unabhängigen Stromanbieter FlexStrom berichtet. Das Landgericht München erließ nun eine Einstweilige Verfügung gegen die Wirtschaftszeitung, die seit November 2012 bereits mehrfach unzutreffend über den Stromanbieter berichtet hat. Dies ist schon die dritte Einstweilige Verfügung von FlexStrom gegen die Berichterstattung des Handelsblatts, auch das Landgericht Köln hatte bereits zahlreiche Falschaussagen über FlexStrom verboten.

Die Entscheidung des Landgerichts München (Az 9 O 713/13) verbietet dem Handelsblatt mehrere Falschaussagen zu dem unabhängigen Stromanbieter. Insbesondere hatte das Handelsblatt nach Auffassung des Gerichts unvollständig – und damit falsch – über Streitigkeiten von FlexStrom mit einzelnen Stadtwerken berichtet, „ohne klarstellend hinzuzufügen, dass hiervon nur ein geringer Anteil der Netzbetreiber und der Lieferantenrahmenverträge“ betroffen ist.

Auch das FlexStrom-Verhältnis zu einem Vertriebspartner hatte das Handelsblatt nach Auffassung des Landgerichts München falsch wiedergegeben. Ebenso ist es dem Handelsblatt künftig verboten, den falschen Eindruck zu erwecken, ein FlexStrom-Sprecher habe zu einem bestimmten Sachverhalt eine Stellungnahme verweigert.

Jeder Verstoß des Handelsblatts gegen die gerichtliche Entscheidung kann mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro belegt werden.

Binnen weniger Wochen ist dies bereits die dritte Gerichtsentscheidung gegen die Berichterstattung des Handelsblatt-Autors Sönke Iwersen. Insbesondere versucht der Handelsblatt-Autor immer wieder eine Parallele zur insolventen TelDaFax herzustellen, obwohl FlexStrom nachweislich profitabel arbeitet: Für das gerade abgeschlossene Geschäftsjahr 2012 hatte die Unternehmensgruppe einen voraussichtlichen Vorsteuergewinn von mehr als 20 Millionen Euro gemeldet.

Das Landgericht Köln hatte bereits am 14. Dezember 2012 und am 10. Januar 2013 Falschdarstellungen des Handelsblatts durch Einstweilige Verfügungen gestoppt.

FlexStrom-Sprecher Dirk Hempel kündigte an, auch weitere Falschaussagen des Handelsblattes gerichtlich anzugreifen.

LG Köln, Az 28 O 514/12

LG Köln, Az 28 O 545/12

LG München I, Az 9 O 713/13
(Alle drei Verfügungen sind vorläufig vollziehbar, grundsätzlich besteht aber die Möglichkeit eines Widerspruchs. Hiervon hat das Handelsblatt bisher bezüglich der Verfügung vom 14.12.2012 teilweise Gebrauch gemacht, die Verfügung vom 14. Dezember 2012 aber im Übrigen und die Verfügung vom 10. Januar 2013 sogar zu 100 Prozent anerkannt.)

Shortlink zu dieser Pressemitteilung:
http://shortpr.com/71heq3

Permanentlink zu dieser Pressemitteilung:
http://www.themenportal.de/unternehmen/Wirtschaft-Medien

–

Kontakt:
FlexStrom Aktiengesellschaft
Dirk Hempel
Reichpietschufer 86-90
10785 Berlin
030 214 998 470
Presse@FlexStrom.de
www.FlexStrom-presse.de

(Visited 16 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert