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Fridays for Future – Streik oder Unterricht

ARAG Experten informieren über Schulpflicht und unentschuldigtes Fehlen

Fridays for Future - Streik oder Unterricht

Nach dem Vorbild einer jungen Schwedin streiken zurzeit freitags Schüler in ganz Deutschland für mehr Klimaschutz. Und zwar während der Unterrichtszeit. Obwohl viele Schulen das Anliegen grundsätzlich unterstützen, werten sie die Abwesenheit vom Unterricht als unentschuldigtes Fehlen. Und das kann für die Streikenden durchaus ernsthafte Konsequenzen haben. Die ARAG Experten informieren.

Schulpflicht – ein hundertjähriges Jubiläum
Jedes in Deutschland lebende Kind hat ein Recht auf Bildung – gleich welchen Geschlechts es ist oder welcher sexuellen Orientierung, welcher Religion es angehört, aus welchem Land es stammt, ob es behindert oder nicht-behindert ist und welche soziale oder wirtschaftliche Stellung seine Eltern haben. Den staatlichen Auftrag zur Bildung erfüllen die Schulen und im Gegenzug haben alle Kinder die Pflicht, mit spätestens sechs Jahren die Schulbank zu drücken. Diese Schulpflicht gibt es bereits seit 1919.

Verstöße gegen die Schulpflicht
Eltern tragen gemeinsam mit der Schulleitung und den Lehrern die Verantwortung dafür, dass Kinder am Unterricht und an sonstigen verpflichtenden Schulveranstaltungen teilnehmen. Bereits das unentschuldigte Fehlen in nur einer einzigen Unterrichtsstunde ist dem Gesetz nach eine Verletzung der Schulpflicht, die je nach Bundesland auf unterschiedliche Weise geahndet werden kann.

Konsequenzen fürs Schwänzen
Zwar immer nach dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit und abhängig von der Geduld der Schulleitung, können Strafen für das Schwänzen durchaus variieren: vom Eintrag ins Klassenbuch über erzieherische Gespräche mit Eltern und Kind bis hin zu Ordnungsmaßnahmen. Und die können es in sich haben. Hier reicht die Bandbreite vom schriftlichen Verweis über Ausschluss von einer Schulfahrt, dem Umsetzen in eine Parallelklasse bis hin zur Überweisung auf eine andere Schule. In ganz harten Fällen hat die Schule auch die Möglichkeit, Schulschwänzer von der Polizei- oder Verwaltungsbehörde von zu Hause abholen und in die Schule bringen zu lassen. Außerdem können Geldbußen gegen die Eltern verhängt werden. Im schlimmsten Fall kann Eltern sogar das Sorgerecht entzogen werden.

Gilt das Demonstrationsrecht für Fridays for Future?
Nach dem Grundgesetz (Artikel 8) haben alle Deutschen das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Findet die Versammlung oder Demonstration unter freiem Himmel statt, wie im Fall der Klimaschutzaktionen, müssen die Termine bei der Polizei angemeldet werden. Doch die ARAG Experten weisen einschränkend darauf hin, dass Schüler während der Schulzeit kein Streikrecht haben. Daher liegt es im Ermessen der Schulleitung, wie sie mit dem unentschuldigten Fehlen zugunsten des Klimaschutzes umgeht.

Was können Schüler tun?
Die ARAG Experten raten betroffenen Schülern bzw. deren Eltern, vorab mit der Schulleitung zu klären, welche Konsequenzen konkret drohen und dann abzuwägen, ob sie sie tragen wollen.. Da viele Schulen ehrenamtliches oder demokratisches Engagement ihrer Schüler begrüßen, gibt es ja vielleicht Kompromisse und individuelle Absprachen für die Teilnahme an einzelnen Fridays-for-Future-Protesten. Wer an einem bestimmten Aktionstag teilnehmen möchte, sollte sich am besten vorher offiziell von der Schulleitung freistellen lassen, um böse Überraschungen und Sanktionen zu vermeiden.

Mehr zum Thema unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.000 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 1,6 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.)
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