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Geld durch Gartenarbeit sparen – regionale-auskunft-com

Regionale-Auskunft.com weist Selbstständige darauf hin, dass diese Gartenarbeit bei der Steuererklärung geltend gemacht werden kann.

Die Gartenarbeit ist nicht jedermanns Sache. Oft fehlt aber auch die Zeit um sich entsprechend um den Garten zu kümmern. Viele Gärten werden schon im entsprechend Frühling hergerichtet.
Regionale-Auskunft.com weist Selbstständige darauf hin, dass diese Gartenarbeit bei der Steuererklärung geltend gemacht werden kann. Diese Leistungen fallen in den Rahmen der haushaltsnahen Handwerkerleistung.
Handelt es sich bei diesen Abgaben für das Haus oder die Wohnung, in welchem der Selbstständige wohnt, können diese Kosten abgesetzt werden. Obwohl es sich um private Ausgaben handelt ist dies problemlos möglich.
Die Regionale-Auskunft.com weist die Selbstständigen darauf hin, dass Materialkosten nicht abgesetzt werden können. Allerdings ist es möglich den ausgewiesenen Arbeitslohn auf der Rechnung in Höhe von 20% abzusetzen. Gemäß § 35 EStG wird dieser Betrag von dem zu versteuerndem Einkommen abgezogen und nicht von der Steuerlast.
Selbstständige sollten darauf achten, dass alle haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen durch Rechnungen und Kontoauszüge nachgewiesen werden müssen. Daher sollte nichts in bar bezahlt werden.

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Kontakt:
Sabryem`St Company SRL
Frau Stefan
Buceresti Sectorul 3 Baraj Cucuteni Nr.8, Bloc M7A, Scara 1, Etaj 4, Ap 19
032768 Bucarest
0040 373 761 003
kontakt.de@regionale-auskunft.com
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