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Gerüchteküche um Pecus oder Wahrheit?

Große Verunsicherung der Pecus Anleger wegen angeblicher Insolvenz der Gesellschaft – bisher jedoch keine offizielle Bestätigung!

Gerüchteküche um Pecus oder Wahrheit?

Rechtsanwältin Helena Winker, Dr. Schulte und Partner, Berlin

Immer mehr Anleger der Pecus Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz am Kurfürstendamm in Berlin zeigen sich besorgt, weil sich Gerüchte einer angeblichen Insolvenz der Gesellschaft mehren. Die Insolvenz der Gesellschaft würde für zahlreiche Anleger bedeuten, dass unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten eine Geltendmachung von etwaigen Schadensersatzansprüchen gegenüber der Pecus Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH jedenfalls wenig sinnvoll erscheint. Noch gibt es jedoch keinen offiziellen Anlass dazu, den Gerüchten Glaube zu schenken und hier die Hoffnung auf Ersatz des Schadens zu verlieren.

Was ist dran an der Insolvenz der Pecus?

Um feststellen zu können, ob eine Gesellschaft insolvent ist, gibt es mehrere Möglichkeiten. Hierzu kann man das Handelsregister einsehen, bei dem Portal Insolvenzbekanntmachungen Informationen einholen oder direkt beim zuständigen Insolvenzgericht nachfragen.

Im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburgs finden sich keinerlei Hinweise darauf, dass ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens seitens der Pecus Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH gestellt wurde.

Auf der Seite der Insolvenzbekanntmachungen veröffentlichen die Insolvenzgerichte der Bundesrepublik Deutschland die Bekanntmachungen, die vorzunehmen sind, wenn ein Insolvenzverfahren bei Gericht beantragt worden ist. Auch eine Suchanfrage in diesem Register hat keine Veröffentlichung eines Insolvenzverfahrens der Pecus Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH ergeben.

Selbst die direkte Nachfrage beim zuständigen Insolvenzgericht, das Amtsgericht Charlottenburg, ergab die Auskunft, dass ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens dem Gericht noch nicht bekannt ist.

Es besteht daher noch kein Anlass zur Sorge und trotzdem gilt es in Bezug auf eine mögliche Insolvenz der Pecus stets ein wachsames Auge zu haben.

Insolvenz kann auch Sanierung und Schutz der Vermögensmasse bedeuten

Dennoch ist der Informationsbedarf der Pecus-Betroffenen zu folgenden Frage groß: Was passiert bei einer Insolvenz und was bedeutet dies für mein angelegtes Kapital?

Ein Insolvenzverfahren wird lediglich auf Antrag eingeleitet. Das bedeutet, dass entweder in diesem Falle die Pecus Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH selbst oder von einem Gläubiger der Antrag gestellt werden muss (§ 13 InsO). Erst mit Eingang des Antrages beginnt das Eröffnungsverfahren.

Der zuständige Insolvenzrichter prüft dann, ob der Antrag zulässig ist, ein Insolvenzgrund vorliegt und ob ausreichend Vermögensmasse vorhanden ist. Erst wenn all diese Voraussetzungen gegeben sind, kann ein Eröffnungsbeschluss des Insolvenzgerichts erfolgen und ein Insolvenzverwalter wird bestellt.

Doch auch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bedeutet noch lange nicht das Ende eines Unternehmens, denn der Insolvenzverwalter prüft auch, ob das Unternehmen zunächst fortgeführt wird. Er ist auch dafür zuständig, das Vermögen der Gesellschaft zu verwerten und den Erlös an die Insolvenzgläubiger zu verteilen. An diesem Punkt ist es für Anleger wichtig, ihre Forderung anzumelden, um dann an einem etwaigen Verwertungserlös noch teilhaben zu können.

Doch soweit ist es bei der Pecus jedenfalls noch nicht!

Neben der Pecus Vermögensverwaltungsgesellschaft kommen noch andere Haftungsgegner in Betracht.

Da im Rahmen eines möglichen Insolvenzverfahrens ein Anleger nur mit einer teilweisen Entschädigung rechnen kann, ist es notwendig, auch andere Haftungsgegner für die Geschädigten der Pecus Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH ausfindig zu machen.

Rechtsanwältin Helena Winker von der Berliner Verbraucherkanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte erklärt hierzu: „Wir sind derzeit dabei uns ein umfassendes Bild über die Pecus Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, die dazugehörigen Vertriebsunternehmen und den tätig gewordenen Verantwortlichen zu verschaffen. Nach Überprüfung der konkreten Sachlage kann dann festgestellt werden, wer hier im Einzelnen für die Geschädigten der Pecus Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH in Anspruch genommen werden kann. Für jeden Anleger muss der individuelle Sachverhalt ermittelt werden und festgestellt werden, unter welchen Umständen und mit welchen Versprechen er im Glaube an ein seröses Geschäft der Pecus Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH sein Vertrauen schenkte.“

Die Kanzlei Dr. Schulte und Partner hat für die Betroffenen der Pecus Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH eine Anlegergemeinschaft gegründet, die das Ziel hat, die Sachverhalte rund um die Verträge mit der Pecus und den mit der Pecus zusammenarbeitenden Unternehmen aufzuklären, um so insbesondere drohende Verluste der enttäuschten Anleger zu verringern bzw. zu vermeiden.

V.i.S.d.P.:

Helena Winker

Rechtsanwältin
Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte unter 030-715 206 70
Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich

Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Ergänzende Absenderangaben mit dem Kanzleistandort finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de

Kontakt:
Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte
Dr. Thomas Schulte
Malteserstrasse 170 / 172
12277 Berlin
+49 (0) 30 71520670
dr.schulte@dr-schulte.de
http://www.dr-schulte.de

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