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Geschäftsideen und Erfindungen schützen und rechtlich absichern

Für neue Ideen und Erfindungen ist ein möglichst frühzeitiger Schutz etwa durch Marken, Patente etc. sowie gegebenenfalls durch ein Zusammenspiel verschiedener Schutzrechte empfehlenswert

In der erfolgreichen TV-Show „Die Höhle der Löwen“ auf VOX kämpfen Erfinder, junge Unternehmer, Existenzgründer und Start-ups Woche für Woche um das Geld der erfahrenen Investoren.
Das Ziel der Teilnehmer, eine Finanzierung in Form von Risikokapital zu erhalten, wird jedoch häufig nur dann erreicht, wenn neben einem geeigneten Gründer oder Gründerteam die jeweilige (Geschäfts-)Idee oder Erfindung auch rechtlich vor Nachahmungen abgesichert ist. Es ist also entscheidend, dass möglichst lange – im Idealfall auch dauerhaft – ein Alleinstellungsmerkmal vorliegt. Ein derartiger Schutz kann etwa durch Marken oder Designs sowie durch technische Schutzrechte (wie Patente oder Gebrauchsmuster) erreicht werden. Eine Absicherung kann darüber hinaus auch eine von Dritten erteilte Lizenz an diesen Schutzrechten bieten, wobei die Lizenzbedingungen dann intensiv unter die Lupe genommen werden sollten.
Auch wenn man bloße Ideen alleine streng genommen nicht schützen kann, bieten die verschiedenen Registerrechte (v.a. Marken und Patente) doch interessante Schutzmöglichkeiten. Patentanwalt Dr. Markus Lichtnecker von der überregional tätigen Lichtnecker & Lichtnecker Patent- und Rechtsanwaltspartnerschaft mbB (www.lichtnecker.com) weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass insbesondere durch ein Zusammenspiel sowie die Kombination unterschiedlicher Schutzrechte verschiedene Aspekte einer Geschäftsidee geschützt werden können.
Dr. Florian Lichtnecker (Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) ergänzt zu diesem Thema, dass neben den Registerrechten u.U. auch das nichteingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster, das Urheberrecht sowie das Wettbewerbsrecht (sog. „ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz“) für ein umfassendes Schutzkonzept in Betracht zu ziehen sind. Obwohl diese Rechte ohne Anmeldungs- oder Eintragungsverfahren entstehen, gibt es auch hierbei gewisse Punkte zu beachten, um diese optimal und effektiv einsetzen zu können.
Es gibt kaum etwas Ärgerlicheres, als wenn die eigene Idee von Dritten kopiert wird und man nichts dagegen tun kann. Um später kein böses Erwachen zu erleben, empfiehlt es sich daher auch für Start-ups und junge Unternehmer, sich möglichst frühzeitig mit der rechtlichen Absicherung der Idee zu befassen und sich Rat von Spezialisten einzuholen. Insbesondere das Markenrecht bietet zumeist eine relativ kostengünstige Möglichkeit, für einen beliebig langen Zeitraum Schutz zu erhalten. Die Abstimmung unterschiedlicher Schutzrechte sowie deren Zusammenspiel, um eine größtmögliche Absicherung zu erreichen, verlangt eine präzise Auseinandersetzung mit der Geschäftsidee und ist fast nur von spezialisierten Anwälten zu leisten.

Die national und international tätige LICHTNECKER & LICHTNECKER Patent- und Rechtsanwaltspartnerschaft mbB ist eine Patentanwalts- und Rechtsanwaltskanzlei mit den Tätigkeitsbereichen Patentrecht, Markenrecht, Designrecht, Wettbewerbsrecht, Internet- und Social Media Recht sowie IP-Beratung und Pirateriebekämpfung.
Die Zusammenarbeit zwischen Patentanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz ermöglicht der Kanzlei beispielsweise eine umfassende Beratung und Unterstützung von Existenzgründern und Start-Ups etwa in Bezug auf den rechtlich möglichen Schutz von Erfindungen und „Geschäftsideen“, die Anmeldung von Schutzrechten, die Rechtsdurchsetzung und -verteidigung sowie zu weiteren Fragestellungen in diesem Bereich. (Impressum: http://www.lichtnecker.com/rechtsanwalt-patentanwalt-niederbayern-impressum/)

Kontakt
LICHTNECKER & LICHTNECKER Patent- und Rechtsanwaltspartnerschaft mbB
Dr. Florian Lichtnecker
Im Schlosspark Gern 2
84307 Eggenfelden
08721-98240-00
presse@lichtnecker.com
http://www.lichtnecker.com

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