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Grenzgänger Österreich

(NL/8261544269) Die österreichische Steuererklärung ist wichtig für Grenzgänger!

Deutsche Grenzgänger, die ihren Arbeitsplatz in Österreich haben und als Pendler nach Österreich (das gilt auch als Pendler in andere Länder) auch als Grenzgänger bezeichnet werden, müssen für die österreichische Steuererklärung ein umfassendes Wissen haben, um wirklich alle steuerlichen Vorteile zu nutzen.

Es gibt in diversen Feldern Unterschiede zwischen einem Steuerzahler in Deutschland und einem Steuerzahler in Österreich. Das betrifft nicht nur die Steuerrate selbst, sondern auch viele kleine Details verändern sich, wenn man als Grenzgänger aus Deutschland seinen Arbeitsplatz in Österreich hat. Nicht alle steuerlich relevanten Themen und Unterschiede zwischen dem Steuersystem in Deutschland und in Österreich treffen zwar auf alle Steuerpflichtigen zu, die eine österreichische Steuererklärung abgeben.
Aber wer seine Steuervorteile als Grenzgänger in vollem Umfang ausschöpfen möchte, sollte sich an einen Steuerexperten für Grenzgänger, insbesondere für die österreichische Steuererklärung, wenden.

Worauf muss man als Grenzgänger nach Österreich achten?

Es gibt verschiedene Baustellen, die für eine österreichische Steuererklärung zu beachten sind, denn es gibt spezifische Grenzgängerregelungen für Pendler nach Österreich. Das gilt für Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes, es betrifft Arbeitnehmer-Abfindungen, die Aufstockungsbeträge nach dem Altersteilzeitgesetz, die Förderungen durch den Staat bei der sogenannten Riester-Rente, die vermögenswirksamen Leistungen, wie auch Sonderregelungen für die Sozialversicherung und nicht zu vergessen, die Möglichkeiten innerhalb der Werbungskosten. Dieses umfassende Fachwissen haben nur sehr wenige Laien im Steuerrecht und aus diesem Grund werden dem Fiskus in jedem Jahr große Summen geschenkt, weil bei den österreichischen Steuererklärungen nicht alle Steuervorteile in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt wurden.

Wer dem Finanzamt kein Geld schenken möchte, braucht fachmännischen Rat von einem Steuerexperten.

Der deutsche Steuerberater Steffen Reum und sein Team sind die Experten schon seit mehreren Jahren in diesem speziellen Besteuerungsbereich. Grundlage stellt das Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich und das österreichische und deutsche Einkommensteuergesetz dar.

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Steuerberater Steffen Reum
Liebensteiner Str. 3
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036961 – 70933
anfrage@steuerkanzlei-reum.de
www.oesterreichische-steuererklaerung.de

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