Neuigkeiten Timeline

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 18, 2026

10 Jahre Yasmin Mohr Osteopathie Bensheim

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

IRIS begleitet Adaptive ML vom Seed-Investment zum Exit an Datadog

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 17, 2026

AOC präsentiert: Gaming-Monitore CU34G4CA und CU34G4ZCA

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Human Quality Capital: Wiesbadener Führungsexpertin erhält höchste Auszeichnung für Zukunftsansatz im KI-Zeitalter

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Stadt Dachau – vielfältiges Kultur- und Freizeitprogramm lädt zum Entdecken ein

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Buch Mitarbeiterbindung: Jetzt im Handel!

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Cyberangriff auf Unternehmen und Selbständige: Soforthilfe durch Rechtsanwälte für Cyberkriminalität

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Young Talents Day: Nachwuchsförderung in der Wiener Top-Hotellerie

Allgemein
Juli 17, 2026

Sieben Fragen vor jedem Online-Marketing-Vertrag

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

KI-Richtlinie für Unternehmen: Security Awareness Toolbox zukünftig mit kostenloser Vorlage

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

ISO 27001 Audit erneut bestanden: niteflite steht für geprüfte IT-Sicherheit

Immobilien
Juli 17, 2026

Hotel Sansibar: Hotel Green Ocean Zanzibar eröffnet nach umfassendem Design-Upgrade

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 17, 2026

Ein Jahr nach Gründung: Schweizer Nahrungsergänzungs-Startup Revitera liefert in 13 europäische Länder

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Spannung, Abgründe und die Suche nach Gerechtigkeit

Grillen, Gärtnern und Geräuschkulisse

Was Wohnungseigentümer und Mieter im Sommer beachten müssen

An warmen Tagen zieht es viele Mieter und Wohnungseigentümer ins Freie. Manch einer sitzt bis in die späten Abendstunden auf dem Balkon und unterhält sich lautstark mit Freunden, andere werfen den Holzkohlegrill an oder nutzen permanent den Gemeinschaftsgarten. Aber ist das erlaubt? Die G.S. Hausverwaltung, die bundesweit mehr als 7.500 Eigentumswohnungen und Mietwohnungen betreut, räumt mit Zweifeln auf und klärt, welche Vorgaben in Mehrfamilienhäusern im Sommer zu beachten sind.

Ein geräuschloses Nebeneinanderwohnen ist in einem Mehrparteienhaus kaum möglich. Dennoch gilt es bestimmte Rahmenbedingungen zu erfüllen – sei es aus gegenseitiger Rücksichtnahme oder weil es die Hausordnung, der Mietvertrag oder das Gesetzbuch vorschreiben. „Im Sommer ist vor allem der Geräuschpegel auf Balkon und Terrassen ein Problem“, weiß Dr. Werner Schrödl, Geschäftsführer der G.S Hausverwaltung, aus Erfahrung. In lauen Nächten halten sich viele Mieter und Wohnungseigentümer draußen auf, feiern mit Freunden oder drehen das Radio auf. „Das ist dem Nachbarschaftsfrieden nicht unbedingt zuträglich“, so Schrödl. „Aber grundsätzlich verboten ist auch nicht.“

Nacht- und Mittagsruhe einhalten
Wann wie viel Lärm erlaubt ist und wann nicht, ist oft im Mietvertrag oder der Hausordnung geregelt. Wenn nicht gelten die Immissionsschutzgesetze des jeweiligen Bundeslandes. Demnach müssen sich Hausbewohner fast immer von 22 Uhr bis 6 oder 7 Uhr morgens an die Nachtruhe halten. Auch an Sonn- und Feiertagen ist Stille geboten, in vielen Mietverträgen ist außerdem eine Mittagsruhe zwischen 12 und 14 Uhr verankert. Musik, Gespräche und andere Geräusche müssen in dieser Zeit auf Zimmerlautstärke zurückgedreht werden. Auch gesellige Runden auf dem Balkon sind ab 22 Uhr nur dann gestattet, wenn sie die Nachbarn nicht stören. „Wer sich nicht daran hält, risikiert eine empfindliche Geldbuße“, sagt Schrödl. Gemäß § 117 des Ordnungswidrigkeitsgesetzes kann rücksichtloses Lärmen mit bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Auszeit im Grünen
Auch außerhalb der eigenen vier Wände gilt es, auf seine Mitmenschen zu achten – beispielsweise bei der gemeinsamen Nutzung des Gartens. Dieser liegt in erster Linie im Besitz des Hauseigentümers und steht Mietern damit nicht automatisch zur Verfügung. In den meisten Fällen wird im Mietvertrag geregelt, wem und in welchem Umfang der Grünbereich vorbehalten. Gibt es keine konkrete Regelung, sollten Mieter erst mit dem Vermieter Rücksprache halten, bevor sie im Garten eine Fete veranstalten, die Heckenschere schwingen, ein Beet anlegen oder den Grill anschüren. Bei Eigentumswohnungen ist die Nutzung von Grünflächen entweder über den Kaufvertrag oder über die Teilungserklärung geregelt. Grundsätzlich jedoch sollte jeder sichtbare Eingriff in das Gemeinschaftsgrün mit der Wohnungseigentümergemeinschaft abstimmt werden, rät Schrödl.

Grillen
Unabhängig vom Gemeinschaftsgarten kommt es beim Grillen in Mehrfamilienhäusern häufig zu Meinungsverschiedenheiten. Vor allem, was den Qualm betrifft. „Doch prinzipiell ist das Anschüren auf dem Balkon oder der Terrasse erlaubt“, sagt Schrödl. Es gibt allerdings Ausnahmen: Ist im Mietvertrag eine Klausel enthalten, die es ausdrücklich untersagt, müssen sich Mieter daran halten. Andernfalls droht eine Abmahnung oder sogar die Kündigung. Außerdem muss derjenige, der grillt, darauf achten, dass seine Nachbarn nicht durch Ruß oder Rauch belästigt werden. Sonst liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die eine Geldbuße nach sich ziehen kann. „Wer auf Nummer sicher gehen will, steigt am besten vom Holzkohle- auf einen Elektro- oder Gas-Grill um“, empfiehlt der Experte. Ansonsten helfen auch Aluminiumschalen dabei, die Rauchentwicklung zu verringern. Sie fangen herabtropfendes Fett auf, so dass es nicht in die Glut tropfen und verdampfen kann.

Die G.S. Hausverwaltung ist seit über 25 Jahren bundesweit im Facility Management und in der Hausverwaltung tätig. Aktuell betreut das Unternehmen rund 120 große Wohnimmobilien, Gewerbekomplexe und Betreiberanlagen in ganz Deutschland, darunter 7.000 Eigentumswohnungen und 500 Mietwohnungen.

Firmenkontakt
G.S. Hausverwaltung GmbH
Werner Schrödl
Sulzbacher Straße 105
92224 Amberg
096 21/6 76 20
info@gshausverwaltung.de
http://www.gshausverwaltung.de

Pressekontakt
Fröhlich PR GmbH i.A. der G.S. Hausverwaltung GmbH
Bianka Wurstbauer
Alexanderstr. 14
95444 Bayreuth
0921 75935-58
b.wurstbauer@froehlich-pr.de
http://www.froehlich-pr.de

(Visited 32 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert