Neuigkeiten Timeline

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 18, 2026

10 Jahre Yasmin Mohr Osteopathie Bensheim

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

IRIS begleitet Adaptive ML vom Seed-Investment zum Exit an Datadog

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 17, 2026

AOC präsentiert: Gaming-Monitore CU34G4CA und CU34G4ZCA

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Human Quality Capital: Wiesbadener Führungsexpertin erhält höchste Auszeichnung für Zukunftsansatz im KI-Zeitalter

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Stadt Dachau – vielfältiges Kultur- und Freizeitprogramm lädt zum Entdecken ein

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Buch Mitarbeiterbindung: Jetzt im Handel!

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Cyberangriff auf Unternehmen und Selbständige: Soforthilfe durch Rechtsanwälte für Cyberkriminalität

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Young Talents Day: Nachwuchsförderung in der Wiener Top-Hotellerie

Allgemein
Juli 17, 2026

Sieben Fragen vor jedem Online-Marketing-Vertrag

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

KI-Richtlinie für Unternehmen: Security Awareness Toolbox zukünftig mit kostenloser Vorlage

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

ISO 27001 Audit erneut bestanden: niteflite steht für geprüfte IT-Sicherheit

Immobilien
Juli 17, 2026

Hotel Sansibar: Hotel Green Ocean Zanzibar eröffnet nach umfassendem Design-Upgrade

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 17, 2026

Ein Jahr nach Gründung: Schweizer Nahrungsergänzungs-Startup Revitera liefert in 13 europäische Länder

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Spannung, Abgründe und die Suche nach Gerechtigkeit

GRP Rainer: Bewertung der BGH-Urteile zur Beratungspflicht der Banken bei offenen Immobilienfonds

GRP Rainer: Bewertung der BGH-Urteile zur Beratungspflicht der Banken bei offenen Immobilienfonds

GRP Rainer: Bewertung der BGH-Urteile zur Beratungspflicht der Banken bei offenen Immobilienfonds

GRP Rainer LLP

http://www.grprainer.com/Immobilienfonds.html Mit Urteilen vom 29. April 2014 stellte der BGH klar, dass vermittelnde Banken über das Schließungsrisiko offener Immobilienfonds aufklären müssen. Sonst machen sie sich schadensersatzpflichtig.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Funktionswiese eines offenen Immobilienfonds unterscheidet sich grundlegend von der eines geschlossenen Fonds. Dabei sind zwei Merkmale wesentlich: Anteile an dem Fonds können jederzeit gekauft werden, d.h. der Fonds wird nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt oder mit dem Erreichen einer bestimmten Investitionssumme geschlossen. Und: Die Anteile können jederzeit auch wieder zurückgegeben werden. Dies gilt aber nur dann, wenn die Rücknahme der Anteile nicht ausgesetzt und der Fonds geschlossen wird, da er nicht mehr über ausreichend liquide Mittel verfügt.

Die Möglichkeit, die Anteile an jederzeit wieder zurückgeben zu können, machte diese Form der Kapitalanlage für viele Anleger überaus interessant. Nachdem die Gerichte zu der Aufklärungspflicht der Banken bezüglich der Aussetzung der Anteilsrücknahme bislang unterschiedliche Auffassungen vertreten haben, hat der Bundesgerichtshof nun endlich für Klarheit gesorgt. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung vom 29. April 2014 (Az. XI ZR 477/12 u.a.) haben die Banken diese Aufklärungspflicht. Und zwar ungefragt. Damit haben die Karlsruher Richter eine richtungsweisende Entscheidung getroffen, die sich prinzipiell auf alle offenen Immobilienfonds und wahrscheinlich auch auf viele Dachfonds anwenden lässt, die in ihrer Funktionsweise den offenen Immobilienfonds sehr ähneln. Für etliche Anleger eröffnet die aktuelle Rechtsprechung des BGH neue Möglichkeiten, Ansprüche auf Schadensersatz durchzusetzen. Das gilt auch für Verträge, die bereits vor der Finanzkrise 2008 abgeschlossen wurden. Nach Ansicht des BGH ist es ohnehin unerheblich, ob die Schließung des Fonds zum Zeitpunkt der Vertragszeichnung absehbar war oder nicht.

Eine ganze Reihe von offenen Immobilienfonds musste in den vergangenen Jahren schließen und befinden sich derzeit in Abwicklung. Für die Anleger ist dies in der Regel mit erheblichen finanziellen Verlusten verbunden. Doch durch das BGH-Urteil sind ihre Chancen, Schadensersatz durchsetzen zu können, enorm gestiegen. Auch wenn immer der Einzelfall geprüft werden muss.

Zur Durchsetzung ihrer Ansprüche sollten sich betroffene Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden.

http://www.grprainer.com/Immobilienfonds.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
0221-2722750
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
02212722750
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 21 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert