Neuigkeiten Timeline

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 18, 2026

10 Jahre Yasmin Mohr Osteopathie Bensheim

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

IRIS begleitet Adaptive ML vom Seed-Investment zum Exit an Datadog

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 17, 2026

AOC präsentiert: Gaming-Monitore CU34G4CA und CU34G4ZCA

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Human Quality Capital: Wiesbadener Führungsexpertin erhält höchste Auszeichnung für Zukunftsansatz im KI-Zeitalter

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Stadt Dachau – vielfältiges Kultur- und Freizeitprogramm lädt zum Entdecken ein

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Buch Mitarbeiterbindung: Jetzt im Handel!

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Cyberangriff auf Unternehmen und Selbständige: Soforthilfe durch Rechtsanwälte für Cyberkriminalität

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Young Talents Day: Nachwuchsförderung in der Wiener Top-Hotellerie

Allgemein
Juli 17, 2026

Sieben Fragen vor jedem Online-Marketing-Vertrag

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

KI-Richtlinie für Unternehmen: Security Awareness Toolbox zukünftig mit kostenloser Vorlage

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

ISO 27001 Audit erneut bestanden: niteflite steht für geprüfte IT-Sicherheit

Immobilien
Juli 17, 2026

Hotel Sansibar: Hotel Green Ocean Zanzibar eröffnet nach umfassendem Design-Upgrade

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 17, 2026

Ein Jahr nach Gründung: Schweizer Nahrungsergänzungs-Startup Revitera liefert in 13 europäische Länder

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Spannung, Abgründe und die Suche nach Gerechtigkeit

Grundsteuerreform, Historie und Gegenwart

Gründe für die Grundsteuerreform und wie die Feststellungserklärung einfach erstellt werden kann

Grundsteuerreform, Historie und Gegenwart

Bereits 63 v. Chr. unternahm der römische Kaiser Augustus eine groß angelegte Finanzreform. Alle Provinzen wurden auf ihre Steuerkraft hin eingeschätzt, die Erhebung der Steuer oblag den lokalen Machthabern. Die Parallelen zur heutigen Verfahrensweise sind unverkennbar.

In Deutschland gibt es seit dem 1. April 1938 ein einheitliches Grundsteuerrecht, im Jahre 1951 wurde das Grundsteuergesetz erlassen.
Bereits in den Jahren 1961 und 1962 bestand neben der Grundsteuer A und B ein Typ C (Baulandsteuer), der unbebaute, baureife Grund-stücke stärker belastete. Ziel ist ein erhöhtes Angebot an Bauland zu erreichen. Dieser Gedankengang wurde im Grundsteuer-Reformgesetz von 2019 umgesetzt.

Das Bundesverfassungsgericht hat am 10. April 2018 die grundsteuerrechtliche Bewertung anhand von Einheitswerten für verfassungswidrig erklärt und eine gesetzliche Neuregelung verlangt. Im wesentlichen sind Wertverzerrungen zwischen den verschiedenen Grundstücksarten im Laufe der Jahrzehnte verantwortlich. Auch die Wertentwicklung in den einzelnen Regionen und die unzureichende Berücksichtigung des Gebäudealters waren wichtige Gründe.
Bund und Länder einigten sich im November 2019 auf das Grundsteuer- Reformgesetz, welches das sogenannte Bundesmodell regelt. Die Bundesländer haben die Möglichkeit, vom Bundesmodell abweichende Regelungen zu treffen (Länderöffnungsklausel). Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg Hessen, Niedersachsen haben ihr eigenes Reformmodell entwickelt.

Von der Grundsteuerreform sind bundesweit ca. 36 Millionen wirtschaftliche Immobilieneinheiten betroffen. Dazu zählen bebaute und unbebaute Grundstücke, Wohnimmobilien ( Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen Garagen), gewerbliche Immobilien sowie Betriebe/ Gebäude der Land- und Forstwirtschaft. Die Grundsteuer ist mit einem Volumen von ca. 15 Milliarden Euro p.a. eine der wichtigsten Einnahmequellen für Städte und Gemeinden. Eine Erhöhung des Steuervolumen durch die Grundsteuerreform ist nicht das Anliegen. Zweck ist es, die unterschiedliche Wertentwicklung der Grundstücke seit 1/1935 bzw. 1/1968, einhergehende steuerliche Ungleichbehandlungen zu verhindern und die Grundsteuer sozial gerechter zu gestalten.

Haus- und Grundstückseigentümer sind verpflichtet, zwischen dem 01.Juli und 31.Oktober 2022 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts beim Finanzamt einzureichen, ausschließlich elektronisch über ELSTER oder einen Steuerberater.
Für jedes Objekt werden für die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts folgende Angaben benötigt:
-Lage des Grundstücks bzw. des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft
-Gemarkung und Flurstück des Grundvermögens
-Eigentumsverhältnisse
-Grundstücksart (unbebaut, Wohngrundstück, andere Bebauung)
-Fläche des Grundstücks
-ggf. Wohnfläche bzw. Grundfläche des Gebäudes.

Bis heute haben gerade 16% eine Feststellungserklärung eingereicht. Zur Unterstützung haben wir Erklär-Videos der Finanzverwaltung NRW zur Abgabe der Feststellungserklärung mit ELSTER Formular verlinkt ( siehe https://blog.frtg-essen.de) Gerne übernehmen wir für Sie die Meldung an das zuständige Finanzamt und berechnen ihren neuen Grundsteuermessbetrag.

Wie hoch die neue Grundsteuer für Eigentümer ausfällt, darüber er-stellt die Stadt oder Gemeinde einen Grundsteuerbescheid. Der Hebesatz soll so angepasst werden, dass die Grundsteuerreform die Ein-nahmen für die Kommunen nicht ändert. Es bleibt abzuwarten, ob der einzelne Steuerpflichtige mehr, oder weniger Grundsteuer zahlen wird als bisher.

Wir bieten individuelle, maßgeschneiderte und passgenaue Lösungen aus einer Hand für nationale und internationale Unternehmen jeder Rechtsform und Größe, Unternehmer, Vereine, Stiftungen sowie Privatpersonen, in den Bereichen:

Wirtschaftsprüfung
Tax advice
Legal advice
Bankruptcy advice
Business advice

Firmenkontakt
FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Thomas Kuth
Alfredstr. 157
45131 Essen
0201/822896-10
Thomas.Kuth@FRTG-group.de
http://www.frtg-essen.de

Pressekontakt
FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Ralf Klein
Alfredstr. 157
45131 Essen
0201/822896-22
Ralf.Klein@FRTG-group.de
http://www.frtg-essen.de

(Visited 18 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert