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Häuslebauer dürfen mit Architekten handeln

ARAG Experten über die neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

Für Bauherren, die gerne handeln, kann der Bau der eigenen vier Wände künftig günstiger werden. Denn seit Anfang des Jahres dürfen Honorare für Architekten, die einen nicht unwesentlichen Teil der Baukosten ausmachen, frei verhandelt werden. Bisher galten die in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) angegebenen Mindest- und Höchstsätze, die nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes aber gegen EU-Recht verstießen (Az.: C-377/17). Die ARAG Experten erklären, wie private Häuslebauer von der Neuregelung der HOAI profitieren.

Mehr Verhandlungsspielraum
Der Bau eines Eigenheims ist teuer. Das ist kein Geheimnis. Aber wer sein Traumhaus bauen lässt, sollte die Planung Fachleuten überlassen, auch wenn Architekten-Honorare ein echter Kostenfaktor sind. Da Laien in der Regel nur schwer einschätzen können, welche Kosten hier angemessen sind, können sie sich an den Honorartafeln in der HOAI unverbindlich orientieren. Neuerdings bewegen sich die Architektenhonorare nicht mehr in festen Mindest- und Höchstsätzen, sondern können frei verhandelt werden. Bauherren können also individuelle Honorare mit ihrem Architekten vereinbaren.

Architekten müssen aufklären
Architekten sind in der Regel dazu verpflichtet, private Bauherren spätestens bei Abgabe eines Angebotes schriftlich darüber zu informieren, dass Honorare frei verhandelbar sind. Sollten sie dieser Pflicht nicht nachkommen und ein höheres Honorar vereinbaren, können Häuslebauer auf den jeweiligen Basishonorarsatz bestehen, der früheren Honorar-Untergrenze.

Kein Preisrutsch zu erwarten
Allerdings weisen die ARAG Experten darauf hin, dass trotz des größeren Verhandlungsspielraums damit gerechnet werden muss, dass auch künftig Honorare über dem Mindestsatz liegen, weil Qualität einfach ihren Preis hat. Vor allem in Zeiten, in denen der Bau Hochkonjunktur hat. Ein Tipp der ARAG Experten: Wer im Vertrag mit dem Architekten eine verbindliche Obergrenze der Kosten festlegt, geht finanziell kein Risiko ein.

Auftragserteilung vereinfacht
Eine weitere Neuregelung in der HOAI 2021 betrifft die Auftragserteilung. Sie bedarf nun nicht mehr zwingend der aufwändigen Schriftform, bei der beide Parteien Honorarvereinbarungen schriftlich fixieren und eigenhändig unterschreiben, sondern es genügt die einfache Textform, z. B. in Form einer E-Mail. Zudem können Einzelabsprachen, etwa zu Nebenkosten oder zu Änderungshonoraren, auch nachträglich gültig sein, wenn bereits mit der Planung der Immobilie begonnen wurde. Auch hierfür genügt nach Auskunft der ARAG Experten die einfache Textform.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/heim-und-garten/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.400 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,9 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze, Dr. Werenfried Wendler
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ARAG Platz 1
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