Neuigkeiten Timeline

Handel, Dienstleistungen
August 31, 2026

DBS Drahtbiege Solutions GmbH liefert individuelle Drahtbiegeteile für Garten-, Messe- und Fahrzeugbau

Tourismus, Reisen
August 31, 2026

Familienurlaub 2027 – Frühbucher-Boom und Budget-Tricks

Immobilien
August 31, 2026

Pflegeimmobilie verkaufen: Welche Faktoren den Verkaufspreis bestimmen

Freizeit, Buntes, Vermischtes
August 31, 2026

Dating-Apps verlieren ihren Reiz: Jetzt zeigt sich, welche Männer wirklich daten können

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
August 31, 2026

LYNX erweitert Marktzugang: Handel an den Börsen in Abu Dhabi und Dubai jetzt möglich

Umwelt, Energie
August 31, 2026

Zuverlässigkeit schafft Vertrauen: enviaM erneut vom F.A.Z. Institut ausgezeichnet

Bildung, Karriere, Schulungen
August 31, 2026

Praxisnaher Werkzeugkasten für Führung

Tourismus, Reisen
August 31, 2026

Novotels aus Köln, Düsseldorf, Aachen und Frankfurt sammelten Müll mit K.R.A.K.E. e. V.

Maschinenbau
August 31, 2026

Von High Mix bis zu extremen Bauteilformaten: FUJI zeigt auf der EFX die Bandbreite moderner SMT-Bestückung

Medien, Kommunikation
August 31, 2026

Die IMAGO-Analyse zur Fußball-WM 2026: Die größte Bildnachfrage entsteht schon weit vor dem Finale

Medizin, Gesundheit, Wellness
August 31, 2026

Der Ayurveda-Herbst beginnt nicht für jeden gleich

Tourismus, Reisen
August 31, 2026

Herbstwandern in Öfingen vom Rückzugsort Haus Mohnblume

Immobilien
August 31, 2026

Die perfekte Immobilienpräsentation: Ein umfassender Leitfaden für Schleswig-Holstein

Umwelt, Energie
August 31, 2026

GS Yuasa präsentiert SalesIQ auf der Automechanika Frankfurt 2026

Halbe Entfernungspauschale bei einfachem Arbeitsweg

Halbe Entfernungspauschale bei einfachem Arbeitsweg

Ein BFH-Urteil hat die Entfernungspauschale neu geregelt (Bildquelle: Production Perig/ stock.adobe.com)

Seit Einführung des Kilometer-Pauschbetrags für Pkws im Jahr 1955, dem Vorgänger der Entfernungspauschale, gab es immer wieder Urteile zum strittigen Thema, wie sie anzuwenden ist. Vor kurzem hat der Bundesfinanzhof ein verbindliches Urteil gefällt, das Arbeitnehmer betrifft, die den Hin- und Rückweg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte an unterschiedlichen Arbeitstagen, verbunden mit einer Unterbrechung der Arbeit, zurücklegen. Wird an einem Arbeitstag nur der einfache Arbeitsweg zurückgelegt, so ist die Entfernungspauschale folglich zu halbieren.

Entfernungspauschale deckt Hin- und Rückfahrt ab

Die meisten Arbeitnehmer fahren am selben Tag zur Arbeit und wieder nach Hause. Dafür können sie 30 Cent je einfachem Kilometer in der Steuererklärung als Werbungskosten ansetzen. Diese Pauschale von 30 Cent deckt gemäß dem Einkommensteuergesetz sowohl die Hin-, als auch Heimfahrt ab. Unerheblich ist dabei die Reihenfolge der Arbeitsfahrten. Wird von einem Nachtarbeiter am Morgen zuerst die Wohnstätte aufgesucht und am selben Abend wieder die Arbeitsstätte, kann er ebenfalls den vollen Abzug nutzen.

Anders wird ab sofort gerechnet, wenn die Tätigkeit zwischen der Hin- und Rückfahrt eine mehrtägige Abwesenheit, wie bei Berufskraftfahrern oder Piloten und Flugbegleitern für Langstreckenflüge und Arbeitnehmern mit mehrtägigen Dienstreisen, mit sich bringt. Das BFH-Urteil VI R 42/17, das am 12.06.2020 veröffentlicht wurde, hat den Sachverhalt endgültig neu geregelt. Fällt an einem Arbeitstag nur die einfache Wegstrecke an, weil ein Angestellter an einem anderen Arbeitstag nach Hause zurückkehrt oder nach der Dienstreise nochmal die erste Tätigkeitsstätte vor der Heimfahrt aufgesucht wird, so dürfen nur mehr 15 Cent je Kilometer für den Arbeitsweg geltend gemacht werden.

www.lohi.de/steuertipps

Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in über 300 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit über 675.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären – im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.

Firmenkontakt
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Jörg Gabes
Werner-von-Siemens-Str. 5
93128 Regenstauf
09402 503159
info@lohi.de
http://www.lohi.de

Pressekontakt
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Nicole Janisch
Werner-von-Siemens-Str. 5
93128 Regenstauf
09402 503147
presse@lohi.de
http://www.lohi.de

(Visited 31 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert