Neuigkeiten Timeline

Auto, Verkehr
August 31, 2026

BBM Lokal macht Station in Köln und Leipzig

Tourismus, Reisen
August 31, 2026

Von Esslingen an die niederländische Nordsee: Wie eine Pfarrerstochter zur ‘Zarin von Bergen’ wurde

Vereine, Verbände
August 31, 2026

sportspaß e.V. Hamburg: Mitglieder für die Fortführung

Handel, Dienstleistungen
August 31, 2026

DBS Drahtbiege Solutions GmbH liefert individuelle Drahtbiegeteile für Garten-, Messe- und Fahrzeugbau

Tourismus, Reisen
August 31, 2026

Familienurlaub 2027 – Frühbucher-Boom und Budget-Tricks

Immobilien
August 31, 2026

Pflegeimmobilie verkaufen: Welche Faktoren den Verkaufspreis bestimmen

Freizeit, Buntes, Vermischtes
August 31, 2026

Dating-Apps verlieren ihren Reiz: Jetzt zeigt sich, welche Männer wirklich daten können

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
August 31, 2026

LYNX erweitert Marktzugang: Handel an den Börsen in Abu Dhabi und Dubai jetzt möglich

Umwelt, Energie
August 31, 2026

Zuverlässigkeit schafft Vertrauen: enviaM erneut vom F.A.Z. Institut ausgezeichnet

Bildung, Karriere, Schulungen
August 31, 2026

Praxisnaher Werkzeugkasten für Führung

Tourismus, Reisen
August 31, 2026

Novotels aus Köln, Düsseldorf, Aachen und Frankfurt sammelten Müll mit K.R.A.K.E. e. V.

Maschinenbau
August 31, 2026

Von High Mix bis zu extremen Bauteilformaten: FUJI zeigt auf der EFX die Bandbreite moderner SMT-Bestückung

Medien, Kommunikation
August 31, 2026

Die IMAGO-Analyse zur Fußball-WM 2026: Die größte Bildnachfrage entsteht schon weit vor dem Finale

Medizin, Gesundheit, Wellness
August 31, 2026

Der Ayurveda-Herbst beginnt nicht für jeden gleich

Handy am Steuer: das wird teuer – Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

Smartphone und Co.: Diese Regeln gelten beim Autofahren

Handy am Steuer: das wird teuer - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

Bei ausgeschaltetem Motor ist Telefonieren, Nachrichten schreiben oder das Wetter checken erlaubt. (Bildquelle: ERGO Group)

Smartphones sind mittlerweile unsere ständigen Begleiter. Doch im Auto sorgen sie schnell für Ablenkung und das Unfallrisiko steigt. Daher ist es während der Fahrt oder bei laufendem Motor verboten, das Handy zu nutzen. Welche Ausnahmen gelten, wie Autofahrer trotzdem telefonieren können und was bei anderen elektronischen Geräten gilt, weiß Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH.

Gesetzliche Regelung

Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Autofahrer während der Fahrt oder bei laufendem Motor das Handy nicht nutzen, wenn sie es dazu in der Hand halten müssen – egal wie kurz. „Tabu ist demnach nicht nur das Telefonieren mit dem Handy am Ohr, sondern beispielsweise auch das Aufnehmen des Handys zum Prüfen der Uhrzeit und sogar das Wegdrücken eines Anrufs“, erläutert Michaela Rassat. Steht das Auto und ist der Motor aus, ist Telefonieren, Nachrichten schreiben oder das Wetter checken erlaubt.

Ausnahme: Start-Stopp-Automatik?

„Aber Achtung: Fahrer dürfen das Handy nicht benutzen, wenn eine sogenannte Start-Stopp-Automatik den Motor ausgeschaltet hat, beispielsweise an einer roten Ampel“, so die Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH. Denn in § 23 der StVO heißt es: „Das fahrzeugseitige automatische Abschalten des Motors im Verbrennungsbetrieb oder das Ruhen des elektrischen Antriebes ist kein Ausschalten des Motors in diesem Sinne.“ Der Autofahrer darf das Handy also nur in der Hand halten und bedienen, wenn das Auto steht und er den Motor eigenhändig vollständig ausgeschaltet hat.

Was ist erlaubt?

Bei laufendem Motor ist das Telefonieren über eine Freisprecheinrichtung oder ein einseitiges Headset erlaubt. „Aber auch hierbei dürfen Fahrer das Handy nicht in der Hand halten“, betont Rassat. Die Expertin empfiehlt daher, spezielle Handyhalterungen zu nutzen. Dann ist sogar ein kurzer Blick auf das Gerät oder ein kurzes Tippen oder Wischen erlaubt. Denn die StVO besagt, dass zur Bedienung und Nutzung kurz auf das Gerät und weg vom Verkehrsgeschehen geblickt werden darf – aber nur, wenn es die Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnisse erlauben. Ein „kurzer Blick“ soll dabei nicht länger dauern als etwa der Blick in den Rückspiegel vor dem Abbiegen. „Das Eintippen einer Telefonnummer sowie das Schreiben oder Lesen einer Nachricht fallen daher nicht darunter, denn das geht deutlich über einen kurzen Blick hinaus“, erläutert die ERGO Juristin. Wer während der Fahrt jemanden anrufen möchte, nutzt daher am besten die Sprachsteuerung seines Mobiltelefons.

Was gilt fürs Navi?

Vielen Autofahrern dient das Smartphone auch als Navigationsgerät. „Das ist auch erlaubt“, so Michaela Rassat. Aber: „Auch hier darf der Fahrer das Handy nicht aufnehmen oder in der Hand halten und muss sich weiterhin auf den Verkehr konzentrieren können.“ Für eingebaute Navigationsgeräte gelten die gleichen Regeln wie für Mobiltelefone. Dies betrifft auch die Bedienung während der Fahrt, denn Eingaben am Gerät erfordern in der Regel mehr als einen kurzen Blick. Das heißt: Die Adresse vor Fahrtbeginn eingeben. „Wer während der Fahrt Änderungen an der Route vornehmen möchte, sollte dazu anhalten und den Motor ausschalten oder seinen Beifahrer fragen“, rät die Expertin. Gleiches gilt für alle weiteren elektronischen Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen. Dazu zählen unter anderem Tablets, Laptops, E-Books oder eingebaute Bordcomputer. Doch es gibt auch Ausnahmen: „So ist das Verbinden eines Handyladekabels mit einer Powerbank laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm erlaubt“, weiß die ERGO Juristin.

Welche Strafen drohen?

Wer am Steuer mit dem Handy in der Hand oder auch beim unerlaubten Bedienen anderer elektronischer Geräte während der Fahrt erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von mindestens 100 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Kam es deswegen zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder gar zu einem Unfall, sind sogar 150 beziehungsweise 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot fällig.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 4.028

Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter www.ergo.com/ratgeber Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.ergo.de/rechtsportal Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Das bereitgestellte Bildmaterial darf mit Quellenangabe (Quelle: ERGO Group) zur Berichterstattung über die Unternehmen und Marken der ERGO Group AG sowie im Zusammenhang mit unseren Ratgebertexten honorar- und lizenzfrei verwendet werden.

Über die ERGO Group AG
ERGO ist eine der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa. Weltweit ist die Gruppe in 30 Ländern vertreten und konzentriert sich auf die Regionen Europa und Asien. Unter dem Dach der Gruppe agieren mit der ERGO Deutschland AG, ERGO International AG, ERGO Digital Ventures AG und ERGO Technology & Services Management vier separate Einheiten, in denen jeweils das deutsche, internationale, Direkt- und Digitalgeschäft sowie die globale Steuerung von IT und Technologie-Dienstleistungen zusammengefasst sind. 40.000 Menschen arbeiten als angestellte Mitarbeiter oder als hauptberufliche selbstständige Vermittler für die Gruppe. 2018 nahm ERGO 19 Milliarden Euro an Gesamtbeiträgen ein und erbrachte für ihre Kunden Brutto-Versicherungsleistungen in Höhe von 15 Milliarden Euro. ERGO gehört zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger.
Mehr unter www.ergo.com

Firmenkontakt
ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Dr. Claudia Wagner
ERGO-Platz 2
40198 Düsseldorf
0211 477-2980
claudia.wagner@ergo.de
http://www.ergo.com

Pressekontakt
HARTZKOM PR und Content Marketing
Marion Angerer
Hansastraße 17
80686 München
089 998 461-18
ergo@hartzkom.de
http://www.hartzkom.de

(Visited 46 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert