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Herausforderungen für die Ordnungsbehörden anlässlich der Fußball-WM

Gefährderansprache, Passbeschränkung, Meldeauflage

Herausforderungen für die Ordnungsbehörden anlässlich der Fußball-WM

Fußballstadion

Der Stuttgarter Rechtsanwalt Dr. Marius Breucker, Experte für Sportrecht und unter anderem Berater des Bundesinnenministeriums bei der Fußball-Weltmeisterschaft 2006, beantwortet im Interview die wichtigsten Fragen zu Maßnahmen gegen Hooligans vor und während der Fußball-WM in Brasilien.

Gelbe und Rote Karten gibt es nicht nur in den Stadien Brasiliens – auch polizeibekannte Hooligans erhalten in den Tagen der Fußball-WM „Verwarnungen“ oder „Platzverweise“ durch die zuständigen Behörden: Wer in der Vergangenheit aufgefallen ist und im Verdacht steht, nicht allein des Fußballsports wegen nach Brasilien reisen zu wollen, wird von den zuständigen Beamten angesprochen. Im Zuge von „Gefährderansprachen“ weisen die Beamten potentielle Gewalttäter darauf hin, dass sie im Visier der Behörden stehen und bei Straftaten in Brasilien auch in Deutschland belangt werden können. Wer sich von einer solchen „Gelben Karte“ nicht beeindrucken lässt, dem drohen weitergehende Maßnahmen – bis hin zu Beschränkungen des Passes und Ausreiseverboten. Zum Repertoire der Behörden gehören auch Meldeauflagen, die den Betroffenen verpflichten, an Spieltagen der Nationalmannschaft auf einer Polizeidienststelle vorzusprechen. Selbst ein vorbeugender Gewahrsam ist als ultima ratio nicht ausgeschlossen. Im Interview erläutert Sportrechtsexperte Dr. Marius Breucker ( https://www.xing.com/profile/Marius_Breucker ), ob und unter welchen Voraussetzungen solch einschneidende Maßnahmen zulässig sind. Er geht auch auf die aus der Praxis bekannten Umgehungsversuche ein und beantwortet die Frage, ob ein Hooligan während der Fußball-Weltmeisterschaft trotz einer Passbeschränkung im Ausland Urlaub machen darf. Ein weiterer Aspekt betrifft die zwischenstaatliche Ebene: Kann Brasilien als Ausrichterland von „Hooligan-Export-Staaten“ wie Deutschland oder England präventive Maßnahmen verlangen, um die eigene Rechtsordnung zu schützen? Breucker verfasste an der Universität Würzburg eine preisgekrönte Dissertation über die Voraussetzungen und Grenzen von Maßnahmen gegen reisende Hooligans, lehrte zum Sportsicherheitsrecht an verschiedenen Hochschulen und war als rechtlicher Berater unter anderem bei Welt- und Europameisterschaften im Einsatz.

Das Interview mit Dr. Marius Breucker zum Thema „Maßnahmen gegen Hooligans bei der Fußball-WM in Brasilien“ findet sich unter: http://www.sbnet.de/dr-marius-breucker-zu-manahmen-gegen-hooligans-bei-der-fuball-wm-in-brasilien/

und auf

http://de.slideshare.net/MariusBreucker

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Wüterich Breucker zählt zu den ersten Adressen alteingesessener Stuttgarter Kanzleien für Zivil- und Wirtschaftsrecht. Die derzeit sieben Anwälte betreuen unternehmerische und private Mandanten umfassend in allen zivilrechtlichen Fragen. Schwerpunkte sind Vertrags- und Wirtschaftsrecht, Arbeits-, Handels- und Gesellschaftsrecht, Bau- und Architektenrecht, Familien- und Erbrecht einschließlich Testamentsvollstreckung, Bank- und Kapitalmarktrecht, Schiedsverfahren sowie Vereins- und Sportrecht. Neben der rechtlichen Beratung und Vertragsgestaltung vertritt die Kanzlei ihre Mandanten bundesweit vor Gerichten und in nationalen und internationalen Schiedsverfahren. Wüterich Breucker gilt als Kanzlei mit ausgewiesener Expertise und Erfahrung in Zivilprozessen und Schiedsverfahren. Die Kanzlei geht auf das Jahr 1924 zurück und verbindet Fleiß und Zuverlässigkeit mit Freude an kreativer juristischer Gestaltung und innovativer Problemlösung. Die Anwälte beteiligen sich als Lehrbeauftragte, Referendarausbilder und Prüfer im Staatsexamen an der Ausbildung junger Juristen und mit zahlreichen Publikationen an der rechtswissenschaftlichen Diskussion.

Rechtsanwälte Wüterich Breucker
Dr. Marius Breucker
Charlottenstraße 22 – 24
70182 Stuttgart
0049 / 711 / 23 99 2 – 0
marius.breucker@wueterich-breucker.de
http://www.wueterich-breucker.de

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