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Hybrid-DRGs: Keine Bedrohung, sondern Chance

PKG widerspricht DKG-Chef Gerald Gaß

Berlin – Die Deutsche Praxisklinikgesellschaft (PKG) reagiert mit deutlicher Kritik auf die jüngsten Äußerungen von Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), zur Ambulantisierung und den Hybrid-DRGs. In einem Beitrag vom 31. Juli 2025 warnte Gaß vor Fehlanreizen, Unterfinanzierung und sinkender Patientensicherheit durch das neue Vergütungssystem. Die PKG weist diese Darstellung entschieden zurück.
„Herr Gaß spricht nicht im Namen der Versorgung, sondern im Interesse der Krankenhauslobby. Wer Hybrid-DRGs als Risiko darstellt, hat vor allem Angst vor fairer Konkurrenz“, sagt Stefan J. Elmshäuser, Geschäftsführer der PKG.

Fehlanreize? Nein – längst überfälliger Wettbewerb
Die von Gaß kritisierte „Gleichmacherei“ in der Vergütung ist in Wahrheit ein Korrektiv für Jahrzehnte der systematischen Übervergütung stationärer Leistungen. Dass die Einführung der Hybrid-DRGs Verlagerungseffekte erzeugt, sei nicht nur logisch, sondern politisch gewollt und ökonomisch sinnvoll. Viele der bisher stationär abgerechneten Leistungen können längst ambulant erbracht werden – wie zertifizierten Praxiskliniken, mit hohem Qualitätsniveau und niedrigeren Belastungen für Patient und System beweisen.

Patientensicherheit braucht Standards, keine Standortromantik
Die wiederholte Behauptung, ambulante Versorgung gefährde die Sicherheit, entbehre jeder sachlichen Grundlage. „Sicherheit entsteht nicht durch vier Wände eines zugelassenen Krankenhauses, sondern durch qualifizierte Teams, strukturierte Prozesse und moderne Ausstattung – all das bieten Praxiskliniken tagtäglich,“ so Elmshäuser weiter.

Krankenhausplanung braucht Ergänzung, nicht Abschottung
Die PKG warnt davor, die notwendige Öffnung des Systems durch rückwärtsgewandte Strukturpolitik zu blockieren. Die sektorenübergreifende Versorgung benötigt keine Schutzräume für Kliniken, sondern gleiche Regeln für alle Leistungserbringer – und die Einbindung moderner, leistungsfähiger ambulanter Einrichtungen in die Versorgungsplanung der Länder.

PKG fordert: Hybrid-DRGs weiterentwickeln statt ausbremsen
-Die PKG unterstützt die Weiterentwicklung der Hybrid-DRGs – fordert aber zugleich:
-Faire Vergütung mit separater Abrechnung der Sachkosten,
-Investitionskostenzuschläge im Rahmen der Abrechnung für kurzstationäre Einrichtungen,
-Rechtssicherheit für Leistungserbringer außerhalb des stationären Sektors,
-Qualitätsstandards für alle – unabhängig vom Setting.

„Ambulantisierung braucht keine Rückzugsgefechte, sondern Mut zur Veränderung. Die Hybrid-DRGs sind nicht das Problem – sie sind ein Anfang,“ betont Elmshäuser.

Die Deutsche Praxisklinikgesellschaft (PKG e.V.)
Die Praxisklinikgesellschaft setzt sich seit Jahren dafür ein, das deutsche Gesundheitssystem nachhaltig zu modernisieren. Eines der wichtigsten Ziele ist der Aufbau einer verbindlich geregelten sektorenübergreifenden Patientenversorgung, die Planungssicherheit für Patienten und Gesundheitseinrichtungen schafft. Gleiche Rechte und Pflichten, gleiche und hohe Qualitätsanforderungen und ein gemeinsames Vergütungssystem sind die hierzu nötigen Schritte.

Kontakt
Deutsche Praxisklinikgesellschaft (PKG) e.V.
Stefan Elmshäuser
Bismarckstraße 45-47
10627 Berlin
0151
57808300
www.pkgev.de

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