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Im Urlaub geblitzt: Müssen Autofahrer zahlen?

R+V24

Wiesbaden, 9. Oktober 2019. Lieber nicht zu schnell fahren: Wer mit dem Auto in die Herbstferien fährt, muss oft strenge Geschwindigkeitsbeschränkungen einhalten – und bei Überschreitungen mit deutlich höheren Bußgeldern rechnen als in Deutschland. „Vielen Autofahrern ist zudem nicht klar, dass die Bußgelder auch zu Hause vollstreckt werden. In Österreich ist die Grenze mit 25 Euro besonders schnell erreicht“, sagt Anka Jost, Kfz-Expertin bei der R+V24-Direktversicherung.

Viele Deutsche fahren mit dem Auto in den Urlaub. „Sie sollten jedoch wissen, dass sie in einigen Ländern 500 Euro oder mehr bezahlen müssen, wenn sie zu schnell fahren“, so Anka Jost. Hinzu kommt: Wenn die Bußgelder nicht direkt vor Ort fällig sind, kommt das böse Erwachen nach dem Urlaub – sie werden in den meisten Ländern der EU über die Grenzen hinweg eingetrieben. Grundlage dafür ist eine EU-Verordnung von 2010. Bei Bußgeldern von 70 Euro oder mehr unterstützen die deutschen Behörden die Vollstreckung. „Der Betrag gilt jedoch inklusive Verfahrenskosten. Dadurch ist er selbst bei kleinen Verkehrsverstößen schnell erreicht“, erklärt Anka Jost. Und: Zwischen Österreich und Deutschland gibt es ein spezielles Abkommen, die Vollstreckung greift schon ab 25 Euro.

Andere Länder, andere Sitten
Die R+V24-Expertin rät Autofahrern, sich grundsätzlich vor dem Urlaub über Geschwindigkeitsbeschränkungen und andere Verkehrsregeln zu informieren – denn sie unterscheiden sich selbst in EU-Ländern zum Teil erheblich. „Und immer wieder gibt es Änderungen oder es gelten unterschiedliche Tempolimits je nach Tageszeit oder Witterungsverhältnissen“, so Anka Jost.

Bußgelder aus Nicht-EU-Ländern
Schweiz, Liechtenstein oder beispielsweise Norwegen: Strafzettel aus Nicht-EU-Ländern werden nicht in Deutschland eingetrieben. Dennoch bleiben sie vor Ort vollstreckbar: „Das Bußgeld kann zum Beispiel bei einer Verkehrskontrolle im Tatortland eingefordert werden. Oder bei der Passkontrolle am Flughafen des Ziellandes“, sagt die Kfz-Expertin.

Aktuelle Informationen über die Verkehrsregeln der jeweiligen Länder bekommen Autofahrer beispielsweise bei den Konsulaten, den Fremdenverkehrsämtern oder den Automobilclubs. Reiseführer sind in puncto Bußgelder schnell überholt.

R+V24, die Kfz-Direktversicherung der R+V, bietet umfassenden Versicherungsschutz über das Internet. Unter www.rv24.de können Autofahrer und Motorradfahrer Verträge einfach online abschließen und verwalten. Im Schadenfall steht den Kunden ein persönlicher Schadenservice mit 24-Stunden-Hotline zur Verfügung.

Firmenkontakt
R+V24
Anka Jost
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