Neuigkeiten Timeline

Bildung, Karriere, Schulungen
Juni 3, 2026

BusinessCode reduziert Aufwand bei Ausschreibungen deutlich

Bildung, Karriere, Schulungen
Juni 3, 2026

Sommerferien zu kurz für großes Fernweh?

Handel, Dienstleistungen
Juni 3, 2026

Lokaler Supermarkt plus(!) digitaler Warenkorb: Shopnow24 startet Pilotprojekt in Bergisch Gladbach und Koblenz

Auto, Verkehr
Juni 3, 2026

Construction Komplete: NavVis unterstützt Flughafen München mit Dynamic Laserscanning beim Bau des Terminal 1-Pier

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 3, 2026

Nordstern gesucht: Warum Vision wieder zählt

IT, NewMedia, Software
Juni 3, 2026

DBR77 stellt das erste europäische Large Language Model für industrielle Entscheidungen vor

IT, NewMedia, Software
Juni 3, 2026

AI-SECURITY-REPORT 2026: MICROSOFT-365-NUTZUNG IM BLINDFLUG

Wissenschaft, Forschung, Technik
Juni 3, 2026

Qualitätskontrolle im Wandel: Exponat zeigt menschzentrierte KI in der Praxis

Immobilien
Juni 3, 2026

Planon in Microsoft Places integriert zur Optimierung von Flächen und Workplace Management

Immobilien
Juni 3, 2026

Zukunft der Immobilienverwaltung: BVI richtet Digital-Event WEG.SMART neu aus

Immobilien
Juni 3, 2026

Lebensmittelmarkt Immobilien Makler

Computer, Information, Telekommunikation
Juni 3, 2026

Parasoft beseitigt Abhängigkeitsengpässe bei Softwarebereitstellung

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 3, 2026

TGI AG Investieren in Gold: FMA – Anordnung gegen die TGI AG – fachanwaltliche Vertretung – Rückabwicklung der Goldmodelle

Immobilien
Juni 3, 2026

Supermarkt Immobilien Makler: Holger Ballwanz Immobilien

Insolvenzgeld: Ist es wirklich steuerfrei?

8.000 angestellte Mitarbeiter der Airberlin erhalten Insolvenzgeld. Wie wirkt es sich in der Einkommensteuererklärung aus?

Insolvenzgeld: Ist es wirklich steuerfrei?

(Bildquelle: 00038849_w@airberlin)

10.246 Insolvenzen von Unternehmen verzeichnet das Statistische Bundesamt im ersten Halbjahr 2017. Am 15. August hat nun die zweitgrößte deutsche Fluggesellschaft Air Berlin beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Seit diesem Tag können die 8.000 angestellten Mitarbeiter, auch Praktikanten, Auszubildende und geringfügig Beschäftigte, Insolvenzgeld nach dem Dritten Sozialgesetzbuch bei ihrer Agentur für Arbeit beantragen. Wie sich das gewährte Insolvenzgeld auf die Einkommensteuererklärung auswirkt, erklärt Gudrun Steinbach, Mitglied im Vorstand der Lohi.

Oft können insolvente Unternehmen ihre Mitarbeiter nicht mehr bezahlen. Für die letzten drei Monate vor der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens springt die Agentur für Arbeit rückwirkend ein, sobald eine Insolvenzbescheinigung vom Arbeitgeber vorgelegt werden kann und die Löhne nicht mehr bezahlt wurden. Die Höhe des Insolvenzgeldes entspricht in der Regel dem üblichen monatlichen Nettoeinkommen. Auch Zulagen, Zuschläge, Sonderzahlungen, Zuwendungen, Erstattungen und Provisionen werden miteingerechnet. Die Beiträge zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung übernimmt die Agentur für Arbeit für gesetzlich Versicherte. Bei privat Versicherten werden die Zuschüsse des Arbeitgebers zur privaten Kranken- oder Pflegeversicherung als Insolvenzgeld bezahlt. Die Versicherungsbeiträge sind vom Arbeitnehmer an die Versicherung zu entrichten.

Wie wird das Insolvenzgeld versteuert?
„Löhne oder Gehälter, die ein Arbeitnehmer aufgrund von Ausfällen erst gar nicht erhalten hat, müssen in der Einkommensteuererklärung nicht angegeben werden“, erklärt Gudrun Steinbach. „Nur das, was der Angestellte tatsächlich erhalten hat.“

Lohnersatzleistungen, wie das Insolvenz- oder Arbeitslosengeld, sind an sich steuerfrei. Jedoch unterliegt das Insolvenzgeld dem Progressionsvorbehalt. Es wird zu dem übrigen Jahreseinkommen hinzugerechnet, um den individuellen Steuersatz festzulegen. Dieser erhöhte Steuersatz wird dann auf die übrigen Einkünfte angewendet. Letztendlich führt dies für die übrigen Einkünfte nahezu zum selben Steuersatz, so als ob der Arbeitgeber anstatt der Arbeitsagentur den Arbeitslohn weiter ausbezahlt hätte. Durch die steuerfreie Auszahlung des Insolvenzgeldes bleibt, obwohl der Steuersatz für die übrigen Einkünfte erhöht wird, ein Steuervorteil.

Verheimlichen kann man das Insolvenzgeld übrigens nicht; die Agentur für Arbeit versendet im Februar des Folgejahres nicht nur die Leistungsbescheinigungen an ihre Kunden, sondern übermittelt die Zahlungen auch direkt elektronisch an die Finanzämter. Durch den Bezug von Insolvenzgeld ist man verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, da das Insolvenzgeld in der Regel höher als 410 Euro im Jahr ist.

Bei Gutverdienern kann es sein, dass das Insolvenzgeld unter dem normalen monatlichen Nettoeinkommen liegt. Das Insolvenzgeld ist derzeit auf den Bruttobetrag von 6.350 Euro abzüglich der gesetzlichen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge begrenzt. Ist das Nettoeinkommen höher, wird die Differenz zwischen dem Insolvenzgeld und dem üblichen Nettoeinkommen vom Arbeitgeber oftmals weiterbezahlt. „Dieser Zuschuss zum Insolvenzgeld ist wie das normale Einkommen steuerpflichtig“, so Gudrun Steinbach.

Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in rund 330 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit nahezu 600.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären – im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.

Firmenkontakt
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Gudrun Steinbach
Riesstraße 17
80992 München
089 2781310
info@lohi.de
http://www.lohi.de

Pressekontakt
Pressereferent
Jörg Gabes
Werner-von-Siemens-Straße 5
93128 Regenstauf
09402 503159
j.gabes@lohi.de
http://www.lohi.de

(Visited 51 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert