Neuigkeiten Timeline

Umwelt, Energie
Juli 21, 2026

Die Vision von König Mohammed VI. triumphiert in Freetown: Die gesamte ECOWAS schließt sich der Afrikanisch-Atlantischen Gaspipeline an

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 21, 2026

20 Jahre NAW Berlin: Zwei Jahrzehnte Ausbildung für den Ernstfall

Sport, Events
Juli 21, 2026

SoFi Stadium vereinheitlicht seine Sicherheitsprozesse mit Genetec

Wissenschaft, Forschung, Technik
Juli 21, 2026

Ferrari Industrieventilatoren GmbH bietet ErP 2026-ready Ventilatorlösungen für die erweiterten EU-Anforderungen

Essen, Trinken
Juli 21, 2026

Rosenstein & Söhne Multi-Zerkleinerer & Fleischwolf 400 W

Handel, Dienstleistungen
Juli 21, 2026

ALEXA unterstützt Berlin Pride | CSD Berlin 2026

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

norisbank als beste Direktbank Deutschlands ausgezeichnet

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

Auf gute Nachbarschaft: Privathaftpflicht-Versicherung unterstützt Gefälligkeitshandlungen

Kunst, Kultur
Juli 21, 2026

Musicals in deutschen Medien: Kein Raum für Kritik?

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) richtig lesen – die wichtigsten Kennzahlen einfach erklärt

IT, NewMedia, Software
Juli 21, 2026

Media Alert: IT-Risikomanagement im Mittelstand: Risiken erkennen, Ausfälle vermeiden

Mode, Trends, Lifestyle
Juli 21, 2026

Digitale Liebesangebote und ihre rechtlichen Grenzen

Tourismus, Reisen
Juli 21, 2026

BBQ-Erlebnis Sansibar: BBQ-Tisch & Lagerfeuerplatz im Hotel Green Ocean Zanzibar

Wissenschaft, Forschung, Technik
Juli 21, 2026

Prepreg-Spezialist CIC erfolgreich nach EN 9100 zertifiziert

Installation von Balkonkraftwerken nicht als Spontan-Aktion angehen

Haus & Grund Hessen: Erlaubnis des Vermieters erforderlich

Installation von Balkonkraftwerken nicht als Spontan-Aktion angehen

Frankfurt/Wiesbaden, 8. April 2024 – Balkonkraftwerke boomen und können einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten. Damit die Freude von Dauer ist, müssen Mieter vor der Installation einer solchen Anlage ihren Vermieter um Erlaubnis bitten – voraussichtlich auch nach der anstehenden Gesetzesänderung. Darauf weist Haus & Grund Hessen hin.

„Balkonkraftwerke wirken sich auf das Gesamtbild der Immobilie aus – und unter Umständen auch auf die Wohnqualität der Nachbarn“, sagt Younes Frank Ehrhardt, Geschäftsführer von Haus & Grund Hessen. „Deswegen müssen Mieter vor Installation die Erlaubnis ihres Vermieters einholen, Einzeleigentümer die Erlaubnis der Eigentümergemeinschaft.“ Und das, auch wenn das Solarpaket I in Kraft tritt, dessen Verabschiedung in Kürze erwartet wird. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung unter anderem Steckersolargeräte zur Stromerzeugung in den Katalog der sogenannten privilegierten Anlagen im Wohnungseigentumsrecht und Mietrecht aufnehmen. Mieter hätten dann gegenüber ihren Vermietern und Wohnungseigentümer gegenüber der Eigentümergemeinschaft das Recht auf Zustimmung zur Installation von Balkonkraftwerken.

„Grundsätzlich sollten Mieter die Installation einer solchen Mini-Solaranlage nicht als Spontan-Aktion angehen“, warnt Ehrhardt. Denn momentan dürfen Vermieter sie noch ablehnen. „Auch wenn Eigentümer nach Inkrafttreten des Solarpakets I die Erlaubnis nicht mehr verweigern dürfen, so müssen sie auf jeden Fall darum gebeten werden. Denn Eigentümer haben das Recht zu erfahren, was mit ihrer Immobilie geschieht. Dann können sie frühzeitig eingreifen, falls die Installation nicht zumutbar oder fachgerecht ist und mit Veränderung der Bausubstanz erfolgen soll. Diese Vorgehensweise ist auf jeden Fall konfliktärmer, als wenn ein Balkonkraftwerk nachträglich wieder demontiert werden muss.“

Über Haus & Grund Hessen
Haus & Grund Hessen – Landesverband der Hessischen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V. ist die Dachorganisation der 81 örtlichen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer-Vereine in Hessen mit insgesamt über 68.000 Mitgliedern. Unser Verband nimmt am politischen Geschehen teil und stärkt dadurch die Position des privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentums in Hessen. Wir vertreten die Interessen der hessischen Haus- und Grundeigentümer gegenüber Politik, Behörden und Öffentlichkeit.

Bedeutung des privaten Eigentums in Hessen:

Die privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Hessen verfügen über rund 2,5 Millionen Wohnungen, also über mehr als 85,4 Prozent des gesamten hessischen Wohnungsbestandes.
Sie investieren jährlich über 7,1 Milliarden Euro in ihre hessischen Immobilien.
Unter Berücksichtigung der positiven Beschäftigungseffekte in weiteren Branchen sichern oder schaffen diese Investitionen jährlich rund 135.000 Arbeitsplätze in Hessen.

Firmenkontakt
Haus & Grund Hessen
Younes Frank Ehrhardt
Grüneburgweg 64
60322 Frankfurt
069
729458
www.hausundgrundhessen.de

Pressekontakt
rfw. kommunikation
Ina Biehl-v.Richthofen
Postsraße 9
64293 Darmstadt
06151
39900
www.rfw-kom.de

(Visited 30 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert