Neuigkeiten Timeline

Bildung, Karriere, Schulungen
Juni 3, 2026

BusinessCode reduziert Aufwand bei Ausschreibungen deutlich

Bildung, Karriere, Schulungen
Juni 3, 2026

Sommerferien zu kurz für großes Fernweh?

Handel, Dienstleistungen
Juni 3, 2026

Lokaler Supermarkt plus(!) digitaler Warenkorb: Shopnow24 startet Pilotprojekt in Bergisch Gladbach und Koblenz

Auto, Verkehr
Juni 3, 2026

Construction Komplete: NavVis unterstützt Flughafen München mit Dynamic Laserscanning beim Bau des Terminal 1-Pier

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 3, 2026

Nordstern gesucht: Warum Vision wieder zählt

IT, NewMedia, Software
Juni 3, 2026

DBR77 stellt das erste europäische Large Language Model für industrielle Entscheidungen vor

IT, NewMedia, Software
Juni 3, 2026

AI-SECURITY-REPORT 2026: MICROSOFT-365-NUTZUNG IM BLINDFLUG

Wissenschaft, Forschung, Technik
Juni 3, 2026

Qualitätskontrolle im Wandel: Exponat zeigt menschzentrierte KI in der Praxis

Immobilien
Juni 3, 2026

Planon in Microsoft Places integriert zur Optimierung von Flächen und Workplace Management

Immobilien
Juni 3, 2026

Zukunft der Immobilienverwaltung: BVI richtet Digital-Event WEG.SMART neu aus

Immobilien
Juni 3, 2026

Lebensmittelmarkt Immobilien Makler

Computer, Information, Telekommunikation
Juni 3, 2026

Parasoft beseitigt Abhängigkeitsengpässe bei Softwarebereitstellung

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 3, 2026

TGI AG Investieren in Gold: FMA – Anordnung gegen die TGI AG – fachanwaltliche Vertretung – Rückabwicklung der Goldmodelle

Immobilien
Juni 3, 2026

Supermarkt Immobilien Makler: Holger Ballwanz Immobilien

Irreführende Regionsbezeichnungen auf Produkten sind unzulässig – Markenrecht

Irreführende Regionsbezeichnungen auf Produkten sind unzulässig – Markenrecht

Irreführende Regionsbezeichnungen auf Produkten sind unzulässig - Markenrecht

GRP Rainer LLP

http://www.grprainer.com/Markenrecht.html Es ist unzulässig, Molkereiprodukte mit irreleitenden Orts- oder Herkunftsangaben im Namen zu vermarkten, denn dies würde bei Verbrauchern zu Fehlvorstellungen führen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Dies habe das Oberlandesgericht Stuttgart kürzlich entschieden (Az.: 2 U 157/12). Obgleich die Milch dort überhaupt nicht verarbeitet wurde, soll eine Molkerei den Namen einer Region für die Vermarktung ihrer Milchprodukte verwendet haben. Das Gericht war der Auffassung, dass durch dieses Handeln eine Irreführung der Verbraucher gefördert werde, weil sich diese aufgrund der Bezeichnung eine falsche Vorstellung über die Herkunft der Milch gemacht haben. Tauche der Name einer speziellen Region auf einem Nahrungsmittel auf, werde gerade bei landwirtschaftlichen Produkten davon ausgegangen, dass diese auch einen unmittelbaren Bezug zu der Region haben. Weiterhin seien Verbraucher durch den Begriff der „Frischmilch“ in die Irre geführt worden. Bei solch einer Konstellation sei es nicht abwegig, dass etwaige Kunden von einer Erzeugung in der benannten Region ausgehen.

Die Molkerei selbst soll der Ansicht gewesen sein, dass eine Irreführung nicht vorläge. Der irreführende Charakter sei schon damit nicht gegeben, weil die Molkerei auf die Herkunft der Milch und den Abfüllort der Bezeichnung durch einen Hinweis aufmerksam gemacht habe. Ein solcher Zusatz ist zwar grundsätzlich dazu geeignet eine Fehlvorstellung zu verhindern, aber dieser muss dann deutlich sichtbar und für den Verbraucher verständlich sein. Die Richter waren jedoch der Ansicht, dass der Hinweis auf der Milchverpackung nicht ausreiche, um Missverständnisse zu vermeiden.

Das OLG soll in seiner Begründung auf die Relevanz der Irreführung eingegangen sein und einige Gründe angeführt haben, warum die Herkunft der Milch für Verbraucher bedeutend sein könne. Die Kaufentscheidung werde durch verschiedene Faktoren beeinflusst, wie beispielsweise die Unterstützung von Landwirten aus spezifischen Regionen oder die Nachhaltigkeit. All dies spreche dafür, dass die Region aus der ein Produkt kommt für einen Verbraucher entscheidend sein kann.

Das Markenrecht ist sehr facettenreich und kann oft mehrere Rechtsgebiete betreffen. Deshalb ist es ratsam sich in solchen Fällen an einen im Markenrecht versierten Rechtsanwalt zu wenden, der die Verknüpfung aller gesetzlichen Vorschriften beherrscht. Dieser kann von der Eintragung einer Marke, über die Prüfung möglicher Verstöße, bis hin zur Durchsetzung möglicher Ansprüche aus einer Markenrechtsverletzung beratend zur Seite stehen.

http://www.grprainer.com/Markenrecht.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
0221-2722750
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com

Pressekontakt:
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
02212722750
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 16 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert