Neuigkeiten Timeline

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) richtig lesen – die wichtigsten Kennzahlen einfach erklärt

IT, NewMedia, Software
Juli 21, 2026

Media Alert: IT-Risikomanagement im Mittelstand: Risiken erkennen, Ausfälle vermeiden

Mode, Trends, Lifestyle
Juli 21, 2026

Digitale Liebesangebote und ihre rechtlichen Grenzen

Tourismus, Reisen
Juli 21, 2026

BBQ-Erlebnis Sansibar: BBQ-Tisch & Lagerfeuerplatz im Hotel Green Ocean Zanzibar

Wissenschaft, Forschung, Technik
Juli 21, 2026

Prepreg-Spezialist CIC erfolgreich nach EN 9100 zertifiziert

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

Das Potenzial der eigenen Top-Kunden für Wachstum besser nutzen

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 21, 2026

Warum viele Webseiten unnötig Besucher verlieren: DM Solutions untersucht die häufigsten Performance-Bremsen

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 21, 2026

Neuer Zertifikatskurs: KI-Strategie-Berater:in

Freizeit, Buntes, Vermischtes
Juli 21, 2026

Fehler in der Steuererklärung gemacht?

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 21, 2026

KI-Kompetenz wird zur Pflicht: Neue Anforderungen im digitalen Arbeitsmarkt

Umwelt, Energie
Juli 21, 2026

Erneuerbare Energien: Großprojekte mit Zukunft

Auto, Verkehr
Juli 21, 2026

Positive PARKcontrol24 Rezensionen durch Fairness: So entsteht Vertrauen

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 20, 2026

Trend Barometer 2026: Holzbau bleibt im Aufwind

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 20, 2026

Produkte von InfectoPharm jetzt auch in Polen

Kampf um die Sonnenliege

Reservieren per Handtuch erlaubt?

Kampf um die Sonnenliege

D.A.S. Rechtsschutzversicherung – Reservieren per Handtuch erlaubt?

Die Angst, keine Liege mehr am Pool oder Hotelstrand zu bekommen, treibt viele Feriengäste auch im Urlaub zeitig aus den Federn: Oft schon im frühen Morgengrauen werden die besten Liegestühle mit Badetüchern „reserviert“. Doch ist diese vorsorgliche Belegung des Lieblingsplatzes eigentlich erlaubt? Können andere Badegäste die Handtücher einfach wieder wegnehmen? Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung gibt Tipps, wie Urlauber einen Liegestuhl-Krieg vermeiden können.

Die schönsten Plätze am Hotelpool oder -strand sind oft heiß begehrt. Deshalb heißt es vielerorts: Der frühe Vogel fängt den Wurm! Während viele Urlauber noch schlafen oder sich durch das Frühstücksbuffet schlemmen, sind einige andere schon mit Handtüchern beladen unterwegs zum Hotelpool oder -strand. Ist die Liege mit einem Badetuch reserviert, kommen manche sogar erst am späten Nachmittag zu einem Sonnenbad zurück. Spätaufsteher finden dann eine Vielzahl an Sonnenliegen mit Handtüchern vor, doch von den Besitzern fehlt jede Spur. Muss man das tolerieren? Anne Kronzucker, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung, zeigt auf was erlaubt ist und was nicht.

Handtuch entfernen erlaubt?
Rein rechtlich lässt sich derjenige, der ein Handtuch von einer belegten Sonnenliege entfernt, nichts zuschulden kommen. Aber: Bevor ein Urlauber ein störendes Handtuch von einer Liege wegnimmt, sollte er sich zumindest vergewissern, dass der Besitzer nicht gerade im Pool ein paar Bahnen zieht und gleich wieder zu seinem Platz zurückkommt – so bleibt allen Feriengästen unnötiger Ärger erspart.
Und selbst wenn der Besitzer des Handtuches unauffindbar ist und die Liege unberechtigterweise reserviert wurde: „Schon aus Gründen der Höflichkeit sollten Urlauber ein fremdes Badetuch ordentlich zur Seite legen, bevor sie den Platz in Anspruch nehmen“, empfiehlt die D.A.S. Rechtsexpertin. Denn niemand möchte sein Handtuch irgendwo am Boden liegend wiederfinden.

Liege reservieren erlaubt?
Wer sich extra den Wecker gestellt hat, um frühzeitig eine Sonnenliege zu reservieren, hat kein Anrecht darauf, dass diese „Reservierung“ auch gültig ist. „Tatsächlich können die Liegenbesetzer nichts dagegen tun, wenn ein anderer Urlauber den Platz in Anspruch nimmt. Denn es gilt generell: Abgelegte Handtücher, Zeitungen, Taschen oder andere Dinge vermitteln keine Besitzansprüche für Sitzgelegenheiten, wie z. B. eine Sonnenliege“, erläutert die D.A.S. Juristin und ergänzt: „In manchen Hotels untersagt sogar die Hausordnung das Besetzen von Liegen, die zunächst nicht genutzt werden. Jeder Urlauber hat also durchaus das Recht, die Platzhalter beiseite zu legen und die Liege selbst zu nutzen.“
Ausnahme: Hat ein Hotelgast gegen Gebühr einen Liegestuhl gemietet, dann hat er natürlich einen Rechtsanspruch darauf – egal, ob er die Liege zwischendurch für längere Zeit ungenutzt lässt oder sie den ganzen Tag belegt!
Weitere Informationen bietet das Rechtsportal auf www.das.de/rechtsportal

Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 2.998

Wussten Sie, dass…? Die D.A.S. Expertin Anne Kronzucker klärt auf!
Liegestuhl belegen – ist das erlaubt?

– Abgelegte Handtücher, Zeitungen, Taschen oder andere Dinge vermitteln keine Besitzansprüche für eine Sonnenliege.

– Rein rechtlich lässt sich derjenige, der ein Handtuch von einer belegten Sonnenliege entfernt, nichts zuschulden kommen.

– Aus Gründen der Höflichkeit sollten Urlauber sich jedoch vergewissern, dass der Handtuchbesitzer nicht gleich wiederkommt und dann erst das fremde Badetuch ordentlich zur Seite legen.
Weitere Informationen bietet das Rechtsportal auf www.das.de/rechtsportal

Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 599

Im Falle einer Veröffentlichung freuen wir uns über einen Beleg.

Das Bildmaterial steht unter http://www.hartzpics.de/DAS/Sonnenliege/Bild1.jpg zur Verfügung.

Bitte geben Sie bei Veröffentlichung des bereitgestellten Bildmaterials die „D.A.S. Rechtsschutzversicherung“ als Quelle an – vielen Dank!

Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. 2012 erzielte die Gesellschaft im In- und Ausland Beitragseinnahmen in Höhe von 1,2 Mrd. Euro. Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

Kontakt
D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Anne Kronzucker
Thomas-Dehler-Str. 2
81737 München
089 6275-1613
das@hartzkom.de
http://www.das.de

Pressekontakt:
HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339 München
089 9984610
das@hartzkom.de
http://www.hartzkom.de

(Visited 27 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert