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Kartellamt verunsichert Verbraucher

Alles online oder was?

Kartellamt verunsichert Verbraucher

Foto: Fotolia

sup.- Es ist ein bisschen wie beim Märchen vom Hasen und vom Igel: Kaum verändern sich in irgendeinem Geschäftsbereich die Preise, die Geschäftsmodelle oder die Struktur der Anbieter, ist das Bundeskartellamt schon zur Stelle und wittert Wettbewerbsverstöße. Bevorzugt geht es dabei um möglichst breitenwirksame Märkte wie z. B. den Handel mit Bier, Zucker oder Kaffee, um Hotelbuchungen, Mobilfunknetze oder Zeitschriftenverlage. Jetzt ist der Verkauf von Veranstaltungstickets ins Visier der Kartellbehörde geraten. Damit war zu rechnen, denn vor allem die Preise von Konzertkarten sind in den letzten Jahren deutlich in die Höhe geschossen. Das hat jedoch einen simplen Grund: Seitdem der Markt für CDs und andere Tonträger zunehmend vor den legalen und illegalen Musik-Downloads kapitulieren muss, verdienen selbst internationale Stars ihr Geld in erster Linie auf den Konzertbühnen. Das Bundeskartellamt interessiert sich allerdings weniger für diese Zusammenhänge als für die Geschäftspraktiken eines großen deutschen Ticket-Vermarkters. Offensichtlich hegen die Wettbewerbshüter den Verdacht, der europaweit führende Anbieter missbrauche seine Marktmacht und nötige Veranstalter, die Konzertkarten über seine Online-Plattform zu verkaufen.

Die Ermittlungen in dieser Sache werden sicherlich noch geraume Zeit in Anspruch nehmen. Aber unabhängig vom Ausgang des Verfahrens sind viele Verbraucher angesichts dieser Meldungen irritiert. Ist es nicht das Kartellamt selbst, das immer wieder Hersteller zur Vermarktung ihrer Produkte über bestimmte Internet-Portale nötigt? Selbst dann, wenn diese Hersteller den Online-Handel als völlig ungeeignet für ihr Sortiment betrachten? So erging es beispielsweise renommierten Produzenten von Sportartikeln, die eigentlich den Vertrieb über Fachgeschäfte inklusive persönlicher Beratungsmöglichkeiten bevorzugen. Trotzdem verlangt die Kartellbehörde von diesen Markenherstellern, den Verkauf ihrer Qualitätsprodukte neben Ramsch- und Second-Hand-Ware auf Online-Portalen zu akzeptieren. Das führt in vielen Fällen nicht nur zu einer Entwertung der Marke, es verunsichert auch die Kunden dieser Anbieter. Was muss denn nun eigentlich alles online verkauft werden? Was darf online verkauft werden und was eventuell nicht? Und warum ist es nicht möglich, dass die Hersteller über ihre Vertriebswege und die Verbraucher über ihre Bezugsquellen selbst entscheiden? Die Wettbewerbshüter sind eine schlüssige Antwort auf diese Fragen bislang schuldig geblieben. Nach Ansicht des Wirtschaftspublizisten Detlef Brendel birgt diese Politik das große Risiko, dass bewährte Geschäftsmodelle zerschlagen werden, Qualitätsmarken verschwinden und Deutschland sich zu einem „Discountry“ auf Niedrigpreis-Niveau entwickelt. „Einen funktionierenden Wettbewerb durch staatlich geregelte Gleichmacherei erreichen zu wollen, ist ein Irrtum“, schreibt er in dem Buch „Wirtschaft im Würgegriff / Wie das Kartellamt Unternehmen blockiert“ (Campus Verlag, ISBN 978-3-593-50150-5): „Es braucht nicht viel Fantasie, um zu erkennen, dass die Kartellbehörde durch derartige Initiativen zum Brandbeschleuniger eines Fachhandelsterbens in der Konkurrenz zum Internethandel wird.“

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