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Kein Angebot von Rahl Geschäftsbesorgungs Gesellschaft für Aufkauf von Nachrangdarlehen der Autark Invest AG

Angekündigtes Angebot bleibt bisher aus

Kein Angebot von Rahl Geschäftsbesorgungs Gesellschaft für Aufkauf von Nachrangdarlehen der Autark Invest AG

Keine Reaktion von Frau Adele Raschke

Wir hatten bereits Ende April 2018 berichtet, dass alle unsere Mandanten von der Geschäftsführerin Adele Raschke von der Rahl Geschäftsbesorgungsgesellschaft mbH persönlich angeschrieben worden sind und diese die Forderungen gegen die Autark Invest AG aufkaufen wollte. Die Betroffenen sollten ein vorgefertigtes Schreiben unterzeichnen und an die Fa. Rahl zurücksenden. Es war schon damals fraglich, warum ein Unternehmen, welches bis dato u.a. auf Herstellung und Vertrieb von Matratzen und Medizinprodukten sowie Desinfektion und Aufbereitung von Reha Mitteln aller Art spezialisiert war, nunmehr Tätigkeit auf dem Gebiet des Kapitalmarktes entfalten will, mit dem es bisher keinerlei Berührungspunkte hatte. Höchst auffällig war dabei auch die Person der Geschäftsführerin Adele Wilhelmine Raschke, die zugleich Mitglied des Aufsichtsrats bei der Autark Group AG war. Diese Verstrickungen gaben daher Anlass zur Sorge, dieses „Angebot“ äußerst kritisch zu betrachten.

Keine Reaktion von der Fa. Rahl
Festzustellen ist, dass es bis heute zu keinem einzigen Angebot seitens der Fa. Rahl an unsere Mandanten gekommen ist. Keiner von ihnen hat seitdem auch nur irgendeine Rückmeldung von der Fa. Rahl oder der Frau Raschke erhalten, geschweige denn ein Angebot für den Ankauf der Forderungen gegen die Autark Invest AG. Tatsächlich ist es einigen unserer Mandanten sogar gelungen, die Frau Raschke telefonisch zu erreichen. Die Telefonate liefen alle nach dem gleichen Schema ab: unfreundliche und zurückweisende Reaktion seitens der Frau Raschke und keinerlei Informationen zum angekündigten Angebot.
Es steht daher zu befürchten, dass das Schreiben der Fa. Rahl zu keinem Zeitpunkt einen ersthaften Hintergrund hatte und die Anleger wohl auch kein Angebot mehr erhalten werden, um ihre Forderungen verkaufen zu können. Für viele Anleger erlischt damit auch der letzte Funken Hoffnung, ihre Verluste wenigstens zu einem Teil von der Autark Invest AG ersetzt zu bekommen.

Vermittler müssen haften
Erfolgsversprechender ist in diesem Zusammenhang das rechtliche Vorgehen gegen die Vermittler der Nachrangdarlehen der Autark Invest AG. Diese haben häufig das Totalverlustrisiko dieser Kapitalanlage verschwiegen, sie sogar als absolut sicher dargestellt. Falsch beratene Anleger können sich daher an den Vermittlern umfänglich schadlos halten.

Rechtsanwaltskanzlei Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB in Hamm
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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht Leonid Ginter
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