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Kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss für das Kind bei anonymer Samenspende

Kinder, die durch eine anonyme Samenspende nach den Vorschriften des Samenspenderregistergesetzes gezeugt wurden, haben keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Das gilt, wenn es keinen rechtlichen Vater gibt.

Die Frau war mittels einer ärztlich assistierten künstlichen Befruchtung in einem Kinderwunschzentrum Mutter geworden. Der Samen stammte aus einer dänischen Samenbank.

Als das Kind rund ein Jahr alt war, beantragte die Mutter Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (https://familienanwaelte-dav.de/de/). Sie erklärte, keine Angaben zum biologischen Vater machen zu können, weil dieser ein ihr nicht bekannter Samenspender sei. Die zuständige Behörde lehnte ab, da im Fall einer anonymen Samenspende kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss bestehe.

Auch vor Gericht hatte die Frau keinen Erfolg. Ein Unterhaltsvorschuss komme nicht in Betracht. Entscheidend sei die rechtliche Regelung, nach der kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss bestehe, wenn der alleinerziehende Elternteil sich weigere, erforderliche Auskünfte zu erteilen oder bei der Feststellung der Vaterschaft mitzuwirken. Die Rechtsprechung habe festgelegt, dass dieser Ausschlussgrund im Fall einer Zeugung des Kinds mit einer anonymen Samenspende entsprechend anzuwenden sei.

Die Frau habe bewusst und gewollt vor der Geburt eine Situation geschaffen, in der die Feststellung der Vaterschaft von vornherein ausgeschlossen sei. Aufgrund dessen könnte die öffentliche Unterhaltsleistung nur als Ausfallleistung gewährt werden.

Keine Unterhaltsvorschuss bei anonymer Samenspende –
Persönlichkeitsrecht nicht verletzt
Auch das allgemeine Persönlichkeitsrecht sei nicht verletzt. Dieses umfasse auch das Recht eines Menschen, seine Einstellung zum Geschlechtlichen zu bestimmen. Die Argumentation der Frau, die Rechtslage achte nicht ihre Entscheidung, ihren Kinderwunsch über eine Samenspenderbehandlung zu erfüllen, überzeugte die Richter nicht. Ihre freie Entscheidung, als alleinstehende Frau durch eine offizielle Samenspende ein Kind zu bekommen, werde durch den Ausschluss von Unterhaltsvorschussleistungen nicht berührt. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht vermittele keinen Anspruch auf staatliche Leistungen.

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 10. August 2023 (AZ: OVG 6 B 15/22)

Hohe Kompetenz in allen Fragen des Familienrechts ist das Markenzeichen der Familienanwälte. Ganz gleich ob zum Thema Ehe oder Ehevertrag, nichteheliche Lebensgemeinschaft oder gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft, Sorge- und Umgangsrecht für die Kinder oder Scheidungsfolgen, wie z. B. Unterhalt für Kinder bzw. Ehepartner: Mit einem Familienanwalt als Ihrem ersten Ansprechpartner sind Sie stets auf der rechtssicheren Seite. Ein Familienanwalt berät Sie umfassend, vertritt ausschließlich Ihre Interessen und leistet Ihnen auch jederzeit gern rechtlichen Beistand – in außergerichtlichen Auseinandersetzungen genauso wie vor Gericht. Vertrauen Sie in allen Fragen des Familienrechts auf die deutschlandweit mehr als 6.500 Familienanwältinnen und Familienanwälte im Deutschen Anwaltverein.
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Kontakt
Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Rechtsanwalt Swen Walentowski
Littenstraße 11
10179 Berlin
030 726152-129
http://www.familienanwaelte-dav.de

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