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Kein Flickenteppich aus Mindestlöhnen

Kein Flickenteppich aus Mindestlöhnen

(NL/4370656979) Der Mindestlohn ist und bleibt eines der wichtigsten Streitthemen im aktuellen politischen Geschehen. Die Gewerkschaften fordern ihn, die Parteien stehen ihm meist unschlüssig bis ablehnend gegenüber.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat ein klares Zeichen gesetzt, als am 04.09. in seinem Auftrag Industriekletterer ein Banner mit der Aufschrift »Die Löhne dürfen nicht ins Bodenlose fallen« am Berliner Hauptbahnhof befestigten. Im Anschluss an ihre Arbeit ließen sie sich aus zehn Metern Höhe fallen, wenn auch in ein Sicherheitsnetz und nicht ins Bodenlose. Mit dieser symbolischen Geste kritisiert der DGB einmal mehr die als inkonsequent empfundene Haltung von Bundeskanzlerin Merkel zum Mindestlohn.
Die Bundeskanzlerin befürwortet zwar den geforderten Mindestlohn von 8,50 Euro die Stunde, will ihn aber nur dort einführen, wo es keine Tariflöhne gibt. Des Weiteren akzeptiert sie ausdrücklich Tariflöhne, die die für die jeweiligen Branchen von der Union festgelegten Untergrenzen unterschreiten würden. DGB-Vorstandsmitglied Claus Matecki lehnt einen derartigen »Flickenteppich aus Mindestlöhnen« ab. Er fordert die Politik zu einem Umdenken auf. Die in den letzten Jahren immer mehr in Mode gekommenen Billiglöhne stellen ein großes wirtschaftliches und soziales Problem dar, da sie die Kaufkraft der Arbeitnehmer schwächen und eine vernünftige Altersvorsorge nahezu unmöglich machen. Aus diesem Grund beruft der DGB nach der Bundestagswahl eine internationale Mindestlohnkonferenz in Berlin ein.
Nach Ansicht der Linkspartei und vieler Gewerkschaften bräuchte es jedoch einen Mindestlohn von zehn Euro die Stunde, um die betroffenen Arbeitnehmer effektiv vor Altersarmut zu schützen. Es liegt nahe, dass die Fallhöhe der Kletterer von zehn Metern eine Anspielung auf diese zehn Euro Mindestlohn sein könnten. Der DGB ließ jedoch offen, ob dies Absicht oder Zufall war.

Diese Pressemitteilung wurde im Auftrag übermittelt. Für den Inhalt ist allein das berichtende Unternehmen verantwortlich.

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