Neuigkeiten Timeline

IT, NewMedia, Software
Juli 27, 2026

Wie Agenturen ihre Leadgenerierung digitalisieren – und endlich messbar machen

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 27, 2026

Vaskulärer Ultraschall der DEGUM-Stufe III im Krupp Krankenhaus

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 27, 2026

Studie von Ardent Partners und Ivalua offenbart Lücke zwischen KI-Vorhaben und Umsetzung im Einkauf

Immobilien
Juli 27, 2026

Geerbte Immobilien in Schleswig-Holstein: Ein umfassender Ratgeber

IT, NewMedia, Software
Juli 27, 2026

GEC macht ihr Engagement für Informationssicherheit im Automotive-Umfeld mit TISAX-Teilnahme sichtbar

Handel, Dienstleistungen
Juli 27, 2026

Neue EU-Reparaturregel: Mehr Rechte bei Defekten

Kunst, Kultur
Juli 27, 2026

KORREKTUR | KunstKlangGenuss im August: Barbara Fuchs stellt in der Wandelhalle Bad Reichenhall aus

Kunst, Kultur
Juli 27, 2026

Wanderausstellung „600 Akkordeons“ gastiert im Forum Steglitz

Medien, Kommunikation
Juli 27, 2026

Der Haberfeldtreiber veröffentlicht neue Recherche zum bayerischen Laufbahnmodell von Richtern und Staatsanwälten

Handel, Dienstleistungen
Juli 27, 2026

Business Englisch Einzelunterricht: Fünf Tage, ein Coach

Maschinenbau
Juli 27, 2026

Baucor erweitert die CNC-Werkzeugfertigung

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 27, 2026

Praxis-Ratgeber stärkt Nachfolge in der Gastronomie

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 27, 2026

Richtig präsentieren: Wer überzeugen will, muss mehr zeigen als Kompetenz

Umwelt, Energie
Juli 27, 2026

Appell an Hamburgs Wirtschaftssenatorin Melanie Leonhard

KG Berlin: Kein Widerruf eines Testaments per E-Mail

KG Berlin: Kein Widerruf eines Testaments per E-Mail

KG Berlin: Kein Widerruf eines Testaments per E-Mail

Wer ein Testament erstellt, muss gewisse formelle Vorschriften beachten, damit es wirksam ist. Das gilt auch für den Widerruf eines Testaments, wie ein Urteil des KG Berlin zeigt (Az.: 6 W 64/15).

GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Ein handschriftliches Testament kann nur dann wirksam sein, wenn der gesamte Text handschriftlich verfasst ist. Nur die eigenhändige Unterschrift des Testierenden reicht nicht aus. Gleiches gilt für spätere Änderungen oder Ergänzungen. Nur so kann sichergestellt werden, dass es sich um die letztwilligen Verfügungen des Erblassers handelt und nicht Dritte ihre Hände im Spiel haben.

Die gleiche Sorgfalt sollte auch beim Widerruf eines Testaments an den Tag gelegt werden. Eine einfache E-Mail reicht dazu nicht aus. Sie ist weder von Hand geschrieben noch notariell beglaubigt.

Über die Wirksamkeit einer solchen E-Mail hatte das Kammergericht Berlin zu entscheiden. In dem Fall hatte der Erblasser 2010 ein handschriftliches Testament erstellt und dieses ein Jahr später durch ein neues handschriftliches Testament ersetzt. Damit wurde das erste Testament wirksam widerrufen. Der eingesetzte Testamentsvollstrecker wusste nur von dem ersten Testament. Im Jahr 2012 bat der Erblasser den Testamentsvollstrecker telefonisch darum, das Testament zu vernichten, da er fast alle seine Immobilien verkauft habe. Der Testamentsvollstrecker vernichtete daraufhin das erste Testament aus 2010. Im Jahr 2013 erhielt er vom Erblasser eine E-Mail, dass er weiter nichts zu vererben habe und daher von der gesetzlichen Erbfolge ausgehe.

Das KG Berlin entschied, dass das Testament aus 2011 seine Wirksamkeit behält. Die E-Mail erfülle weder die Anforderungen an ein neues handschriftliches Testament noch lasse sich inhaltlich der Widerruf des Testaments erkennen. Da der Testamentsvollstrecker nichts von der Existenz des zweiten Testaments wusste, könne er es auch nicht vernichtet haben. Daher behalte das Testament weiter seine Gültigkeit und es greife nicht die gesetzliche Erbfolge.

Damit die letztwilligen Verfügungen im Sinne des Erblassers umgesetzt werden, sollte ein Testament immer möglichst detailliert erstellt und auch die nötigen Formvorschriften beachtet werden. Im Erbrecht erfahrene Rechtsanwälte können rund um den Nachlas beraten.

https://www.grprainer.com/branchen/private-clients/erbrecht/testament-erbvertrag.html

GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
02212722750
0221-27 22 75-24
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 20 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert