Neuigkeiten Timeline

Allgemein
November 1, 2026

Joshua Burits gekrönt zum König von Google Maps SEO bei Zeremonie in Wien, Österreich

Bildung, Karriere, Schulungen
November 1, 2026

Du hast nur ein Leben, warum verbringst du es nach fremden Vorstellungen?

Bildung, Karriere, Schulungen
November 1, 2026

Der letzte Flug von Sir Patrick Stewart

Bildung, Karriere, Schulungen
November 1, 2026

Du hast alles für deine Familie gegeben, aber nichts für deine eigene Zukunft aufgebaut?

Mode, Trends, Lifestyle
Oktober 31, 2026

Trend Denim-Set: So kombinierst du Double Denim richtig

Politik, Recht, Gesellschaft
Oktober 31, 2026

UNO: Rabat bezeichnet das Ende der MINURSO als „bedeutenden Schritt“ und bekräftigt sein Bekenntnis zur Aufrechterhaltung des Waffenstillstands

Bildung, Karriere, Schulungen
Oktober 31, 2026

Du willst ein großartiges Leben, aber empfindest Arbeit als Strafe?

Immobilien
Oktober 31, 2026

Gastronomieexperte Thomas Knigge schließt sich mit Caupona Consulting dem Netzwerk der Hotel Investments AG an

Politik, Recht, Gesellschaft
Oktober 31, 2026

Zwangsversteigerung abwenden: Diese Wege gibt es

Politik, Recht, Gesellschaft
Oktober 31, 2026

Berufung: Warum ein neuer Anwalt Chancen erkennen kann

Freizeit, Buntes, Vermischtes
Oktober 31, 2026

Handgemachte Vorfreude: Adventskalender einfach selbst machen

Bildung, Karriere, Schulungen
Oktober 31, 2026

Podcast 3292: Du willst ein großartiges Leben, aber bist nicht bereit, alles dafür zu geben? Du träumst von einem außergewöhnlichen Leben, von Freihe

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Oktober 30, 2026

EU-Verpackungsverordnung PPWR

Bildung, Karriere, Schulungen
Oktober 30, 2026

Du machst dich mit deinen Problemen selbst kaputt

Kirchensteuer als Sonderausgaben geltend machen

2017 feiern wir 500 Jahre Reformation – mit Veranstaltungen in ganz Deutschland und einem Reformationstag am 31. Oktober, der dieses Jahr in allen Bundesländern ein gesetzlicher Feiertag ist. Fast 22 Millionen Menschen in Deutschland gehörten im Jahr 2016 der evangelischen, rund 23,6 Millionen der römisch-katholischen Kirche an. Ebenso wie Mitglieder der jüdischen Gemeinde müssen sie in Deutschland Kirchensteuer bezahlen. Einen Teil der Geldleistungen können sich Steuerzahler jedoch in der Regel vom Finanzamt zurückholen, informiert jetzt die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.).

Weil Kirchensteuer dem Landesrecht unterliegt, hängt die Höhe vom jeweiligen Wohnort des Steuerzahlers ab. In den meisten Bundesländern werden neun Prozent der Einkommensteuer als Kirchensteuer vom Arbeitgeber einbehalten und an das Finanzamt überwiesen. In Bayern und Baden-Württemberg liegt der Steuersatz bei acht Prozent.
Die Kirchensteuer ist an die Einkommensteuer und damit an das Einkommen gekoppelt. Damit wird indirekt bei der Kirchensteuer auch der Grundfreibetrag, der 2017 bei 8.820 Euro für Ledige und bei 17.640 Euro für Verheiratete liegt berücksichtigt. Kinderfreibeträge werden bei der Ermittlung Kirchensteuer sogar zusätzlich abgezogen, auch wenn das Kindergeld ansonsten günstiger ist. Bei der Einkommensteuer bleibt das Kindergeld nämlich außen vor, wenn Steuererstattung, die auf die Kinderfreibeträge entfällt, niedriger ist als das Kindergeld.

Kirchensteuer kappen
Insbesondere bei Gutverdienern verringert die Kirchensteuer das Einkommen nicht unerheblich. „In vielen Bundesländern gibt es jedoch die Möglichkeit, die Kirchensteuer zu kappen“, erklärt Gudrun Steinbach, Vorstand der Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.). In der Regel liegt die Grenze zwischen 2,75 und 3,5 Prozent des zu versteuernden Einkommens; in Berlin ist eine Kappung bei 3 Prozent vorgeschrieben. Arbeitnehmer müssen sich in der Regel nicht um die Kappung kümmern, das Finanzamt berücksichtigt diese automatisch. Allerdings nicht überall. In Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfahlen, Hessen, Saarland und Rheinland-Pfalz muss die Kappung bei der Diözese oder der Landeskirche formlos beantragt werden. In Bayern ist generell keine Kappung möglich.

Zumindest einen Teil der Geldleistungen können sich Steuerzahler jedoch vom Finanzamt zurückholen. „Kirchensteuer und Kirchgeld sind uneingeschränkt als Sonderausgaben abzugsfähig“, betont Lohi-Vorstand Gudrun Steinbach. Voraussetzung ist, dass die Religionsgemeinschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt ist. Der Abzug ist jedoch nicht möglich, wenn die Kirchensteuer etwa nur als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer gezahlt wurde.

Sonderfall besonderes Kirchgeld
„Ist nur der Ehepartner ohne bzw. mit deutlich geringerem Einkommen Kirchenmitglied, beide geben jedoch eine gemeinsame Steuererklärung ab, kann nach kirchensteuerrechtlichen Vorschriften der Bundesländer ein besonderes Kirchgeld erhoben werden“, so Gudrun Steinbach. Das besondere Kirchgeld wird, insofern es in dem jeweiligen Bundesland erhoben wird, mit Bescheid festgesetzt und ist nach Einkommen gestaffelt. Damit wird für das Einkommen eines nicht Kirchensteuerpflichtigen indirekt eine Abgabe für eine Kirche fällig. In Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, im Saarland und in Schleswig-Holstein lässt sich dies umgehen, wenn das Nicht-Kirchenmitglied einer anderen weltanschaulichen Gemeinschaft angehört, die den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts hat.

Mehr Infos gibt es in den Beratungsstellen der Lohi und unter www.lohi.de

Lohi – Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in rund 330 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit nahezu 600.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären – im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.

Kontakt
Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.)
Gudrun Steinbach
Riesstraße 17
80992 München
089 27813113
g.steinbach@lohi.de
http://www.lohi.de

(Visited 26 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert