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Kritische Diskussion zum WEEE-Recast und zur Überarbeitung des ElektroG

– Fristgerechte Umsetzung der WEEE-Novelle bis Februar 2014 unwahrscheinlich

Etwa 100 Teilnehmer haben sich am 21. November auf der BITKOM Recast Conference in Köln ausgetauscht. Die anwesenden Vertreter aus Politik, Industrie und Presse sowie die Veranstaltungspartner Hellmann Process Management und 1WEEE Services nutzten die BITKOM-Plattform zum intensiven Austausch. Die Novellierung der europäischen WEEE-Richtlinie wurde äußerst kontrovers diskutiert. Dr. Thomas Rummler vom Bundesumweltministerium und Alexander Goldberg, Vorstand der stiftung ear, wiesen auf die konsequente und effiziente Umsetzung der Richtlinie im Vergleich zu anderen EU-Staaten hin und räumten gleichzeitig Zweifel an der geplanten Umsetzung einzelner Vorgaben von WEEE2 ein.

Besonders die geplante Rücknahmepflicht des Handels wurde kritisch bewertet. WEEE2 sieht die verpflichtende Rücknahme von Kleingeräten mit bis zu 25cm Kantenlänge vor, sofern die für Elektro- und Elektronikgeräten bestehende Mindestverkaufsfläche mindestens 400 Quadratmeter beträgt. Durch die Rücknahmepflicht des Handels würde jedoch ein paralleles Rücknahmesystem entwickelt werden, das in das bestehende, gut funktionierende System integriert werden müsste. Gemäß dem Grundsatz „never change a running system“ waren sich die Anwesenden ebenso darüber einig, dass die geplante Öffnung des Anwendungsbereiches zu großen Problemen hinsichtlich Zuordnungen, Berech-nungen, statistischen Analysen und Abholanordnungen führen könnte. Der durch die Änderung entstehende Nutzen sei hingegen fraglich und mit einem immensen Bürokratieaufwand und folglich mit vermeidbaren Kosten für Hersteller und letztlich den Verbraucher verbunden. Die Referenten sprachen sich daher für eine aktive Einflussnahme auf die möglichen Änderungen im Elektrogesetz aus. Weitere Themen waren Neuregelungen zum Export von Geräten, mögliche Neueinteilungen von Sammelgruppen, die künftige Registrierungspflicht von Photovoltaikmodulen und Neuerungen in der Umsetzung der RoHS-Richtlinie und von REACH.

Da ein Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens in der laufenden Legislaturperiode nicht mehr möglich sei, werde von einer fristgerechten Umsetzung der WEEE-Novelle bis Februar 2014 nicht mehr ausgegangen.

Für Neulinge, die sich mit dem Thema Elektrogesetz erst vertraut machen möchten, weist die Bitkom Servicegesellschaft auf ihren Informationsfilm hin, der die Zusammenhänge der Registrierungspflicht aus Herstellersicht erklärt. Der Film kann auf der Startseite von www.bitkom-garantie.de abgerufen werden.

Die Bitkom Servicegesellschaft mbH ist ein Unternehmen des ITK-Branchenverbandes BITKOM e.V. Ihr Angebot richtet sich sowohl an Mitgliedsunternehmen als auch an alle anderen Unternehmen der IT-Branche sowie der Anwenderbranchen. Die Bitkom Servicegesellschaft bietet verschiedene Serviceleistungen: Sie betreibt die Weiterbildungseinrichtung Bitkom Akademie, führt Kongresse sowie Gemeinschaftsstände auf der CeBIT durch, bietet Sonderkonditionen für Unternehmen und deren Mitarbeiter und betreibt mit dem WEEE-FULL-SERVICE eine insolvenzsichere Ausfallbürgschaft für die Hersteller und Importeure von Elektro- und Elektronikgeräten. Zudem beraten die Experten der Bitkom Servicegesellschaft in Fragen des Arbeits- und Vergaberechts sowie des Datenschutzes.

Kontakt:
Bitkom Servicegesellschaft mbH
Stefanie Kutzera
Albrechtstraße 10
10117 Berlin
030 94400213
s.kutzera@bitkom-service.de
http://www.bitkom-service.de

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