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Wenn der Job zur Rechtsfrage wird

Letzte Chance auf Geld vom Staat

Letzte Chance auf Geld vom Staat

1.172 Euro Steuererstattung im Schnitt (Bildquelle: Liubomir/stock.adobe.com)

Freiwillig eine Steuererklärung abgeben? Viele verzichten darauf und schenken dem Staat so bares Geld. Dabei zeigt eine aktuelle Auswertung des Statistischen Bundesamts, dass sich die Mühe fast immer auszahlt. 86 Prozent aller Steuererklärungen führten im Jahr 2021 zu einer Erstattung. Im Durchschnitt überwies das Finanzamt 1.172 Euro zurück. „Das ist im Grunde das 13. Gehalt vom Finanzamt – man muss es sich nur abholen“, sagt Tobias Gerauer, Steuerberater und Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi). Der großzügig bemessene Zeitraum ermöglicht eine freiwillige Steuererklärung bis zu vier Jahre rückwirkend. Für das Steuerjahr 2021 endet die Frist am 31. Dezember 2025.

Mehr Chance anstatt lästiger Pflicht

Bei der Lohnsteuer wird unterjährig ein Teil des Einkommens als Vorauszahlung an das Finanzamt abgeführt. Dabei werden pauschale Annahmen getroffen, ohne die individuellen Lebensumstände des Steuerpflichtigen zu berücksichtigen. Eine Steuererklärung lohnt sich daher in den meisten Fällen, insbesondere für Beschäftigte mit zusätzlichen beruflichen Ausgaben. Aufwendungen für den Beruf, die den Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.000 Euro für das Jahr 2021 übersteigen, schlagen sofort zu Buche. Bereits bei einer einfachen Entfernung von 15 Kilometern zwischen Wohnung und Arbeitsplatz wird dies erreicht. Wer weiter pendelt, hat deutlich höhere Werbungskosten. Wurde wegen Corona zu Hause im Homeoffice gearbeitet, können rückwirkend bis zu 600 Euro Homeoffice-Pauschale angesetzt werden. Auch Weiterbildungskosten und gekaufte Arbeitsmittel sind Posten, von denen das Finanzamt ohne Steuererklärung nichts erfährt.

Typische Fälle für Rückerstattungen

Ausgaben im privaten Umfeld reduzieren ebenfalls das steuerpflichtige Einkommen. Für Wohnräume können beispielsweise Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden. Wer seine Mietnebenkostenabrechnung genau inspiziert, entdeckt darin einige absetzbare Posten. Eltern profitieren zudem von Kinderbetreuungskosten und pflegende Angehörige vom Pflegepauschbetrag. Viele denken nicht daran, dass Krankheitskosten, ein Behinderungsgrad und Altersvorsorgebeiträge die Steuerbelastung senken können. Gleiches gilt für Unterhaltszahlungen, die Kirchensteuer oder größere Spenden. Gerade in der zweiten Jahreshälfte 2021 wurde wegen der Ahrtal-Katastrophe übermäßig viel gespendet. Um die Steuererklärung für 2021 nachzureichen und sich sein Geld zurückzuholen, bleibt noch ein bisschen Zeit übrig, nämlich bis Jahresende. Erst danach verbleibt es endgültig beim Staat.

www.steuertipps.de (http://www.lohi.de/steuertipps.html)

Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in rund 300 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit mehr als 700.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären – im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.

Firmenkontakt
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Tobias Gerauer
Riesstr. 17
80992 München
089 278 131 78
www.lohi.de

Pressekontakt
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Nicole Janisch
Werner-von-Siemens-Str. 5
93128 Regenstauf
09402 5040147
www.lohi.de

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