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Lohnsteuerausgleich 2008, 2009, 2010, 2011, 2012

Die Österreichische Steuererklärung kann Ihnen viel Geld einbringen!

Lohnsteuerausgleich 2008, 2009, 2010, 2011, 2012

(NL/2137353680) Wenn man sich die etwa 85.000 deutschen Arbeitnehmer anschaut, die in Österreich arbeiten, muss man sich wundern, denn viele Steuerzahler verschenken viel Geld.

Wer als Pendler aus Deutschland keine professionelle Steuerberatung in Anspruch nimmt, verzichtet durchschnittlich auf stattliche 2.000 Euro, denn die werden im Schnitt an Lohnsteuererstattung für Pendler nach Österreich fällig.

Der Grund dafür ist, dass man als steuerpflichtiger Pendler aus Deutschland, der in Österreich saisonal oder auch ganzjährig arbeitet, viele Möglichkeiten hat, um Kosten bei der österreichischen Steuererklärung abzusetzen.

Die Steuerminderungen für Pendler nach Österreich sind vielfältig. Jede Einkommensteuererklärung, das gilt natürlich auch für die österreichische Steuererklärung, ist individuell. Nachfolgend nur einige Beispiele, die zu einem Steuerabzug in der österreichischen Steuererklärung und damit zu einer Steuererstattung führen.

www.themenportal.de/vermischtes/lohnsteuerausgleich-in-oesterreich-friseur-in-aus-deutschland-34136

Was ist für Pendler nach Österreich bei der Steuer abzugsfähig?

Steuerbegünstigt ist ein Steuerzahler u.a., wenn er nicht das ganze Jahr in Österreich gearbeitet hat, mindestens einmal pro Monat nach Deutschland gefahren ist, doppelte Mietkosten entstanden sind und wenn Fahrtkosten von der Wohnung in Österreich zum Arbeitsplatz entstehen. Außerdem, falls Sie sehr gut verdienen und dadurch in Österreich 50 Prozent Einkommensteuer bezahlen müssen, wenn Sie nicht ausschließlich in Österreich tätig sind und eine Verlagerung der Einkommensteuer beispielsweise nach Deutschland mit einem Spitzensteuersatz von derzeit noch 42 Prozent besteuert werden oder wenn Sie eine Behinderung haben bzw. eine chronische Erkrankung vorliegt.

Besondere Steuersparmodelle für Pendler aus Deutschland für die Österreichische Steuererklärung gibt es darüber hinaus für einzelne Berufsgruppen, z.B. Steuerpflichtige, die im Bereich der Filmindustrie beschäftigt sind oder auch für LKW-Fahrer. Nutzen Sie als Pendler nach Österreich unbedingt die vielen Steuerausnahmetatbestände für Pendler und lassen Sie ihre österreichische Steuererklärung von einem Experten für Pendler machen.

Der deutsche Steuerberater Steffen Reum und sein Team sind die Experten schon seit mehreren Jahren in diesem speziellen Besteuerungsbereich. Grundlage stellt das Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich und das österreichische und deutsche Einkommensteuergesetz dar.

www.oesterreichische-steuererklaerung.de

Fragen Sie uns als Steuerexperten, wenn wir auch Ihnen helfen können !
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Bei solcherart Steuerproblemen wird angeboten :

– Kostenlose Fallanalyse/kostenlose Erstberatung
– Soforthilfe deutschlandweit/österreichweit
– Bearbeitung ausschließlich durch Experten aus der Steuerkanzlei
– Erstellung von Einspruch/Berufung, Aussetzung der Vollziehung
– deutsche und österreichische Steuererklärungen kombiniert 2008 – 2012

WIR HELFEN DEUTSCHLANDWEIT !!!

Weitere Informationen sowie aktuelle Fall-Beispiele finden Sie auch auf unserer neuen Webseite.

www.oesterreichische-steuererklaerung.eu

Seit über 7 Jahren wird nun schon auf die gemachten Erfahrungen mit speziellen Steuerproblematiken rund um Deutschland/Österreich und den Finanzämtern zurückgegriffen. In dieser Zeit konnten Steuererstattungen in Millionenhöhe für deutsche Arbeitnehmer erzielt werden durch fachkundige Soforthilfe.

Steuererstattungen aus Österreich für deutsche Arbeitnehmer und Angestellte rückwirkend bis 2008 möglich !

Die deutsche Steuerkanzlei Steffen Reum mit Schwerpunkt im nationalen und internationalen Steuerrecht bezüglich Deutschland/Österreich leistet deutschlandweite Soforthilfe !

Ein weiteres Spezialgebiet der Steuerkanzlei Steffen Reum finden Sie hier:

www.steuererklaerung-fuer-rentner.de

Kontakt:
Steuerkanzlei
Steuerberater Steffen Reum
Liebensteiner Str. 3
36456 Barchfeld
036961 – 70933
anfrage@steuerkanzlei-reum.de
www.oesterreichische-steuererklaerung.de

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