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Lohnsteuerpauschalierung: Kriterien für die 30 %-Pauschalierung von Sachzuwendungen

Lohnsteuerpauschalierung: Kriterien für die 30 %-Pauschalierung von Sachzuwendungen

Arbeitgeber können bei bestimmten Sachzuwendungen gemäß § 37b EStG die Lohnsteuer pauschal erheben und den geldwerten Vorteil beim Empfänger abgelten. Voraussetzung ist, dass die Aufwendungen je Empfänger und Wirtschaftsjahr bzw. die Aufwendungen für eine einzelne Zuwendung 10.000 Euro nicht übersteigen.

Diese Pauschalierungsvorschrift bezieht sich nicht nur auf Arbeitnehmer sondern u. a. auch auf Kunden, Geschäftsfreunde und deren Arbeitnehmer. Geldzuwendungen können laut § 37b EStG nicht pauschal versteuert werden. Zu den pauschal mit 30 Prozent versteuerbaren Sachzuwendungen zählen beispielsweise: Sachgeschenke, Belohnungsessen oberhalb der 60-Euro-Freigrenze, Einladung und Beköstigung in VIP-Logen, Incentive-Reisen sowie sportliche und kulturelle Veranstaltungen.

Die Pauschalierung mit 30 % ist dort ausgeschlossen, wo bereits andere gesetzliche Bewertungsmöglichkeiten greifen. Sozialversicherungspflichtig sind nur Sachzuwendungen an eigene Arbeitnehmer. Die Lohnsteuerpauschalierung kann nur bei steuerpflichtigen Zuwendungen beantragt werden, also z. B. nicht bei Sachzuwendungen an Arbeitnehmer in ausländischen Tochtergesellschaften.

Die Entscheidung, ob die pauschale oder die individuelle Versteuerung vorteilhafter ist, erfordert – wie viele Bereiche der Lohn- und Gehaltsabrechnung – fundierte Fachkenntnis. Die Weiterbildung „Lohn- und Gehaltsabrechnung kompakt“ der Forum Verlag Herkert GmbH vermittelt auch Neulingen mit Praxisübungen und Fallbeispielen das erforderliche Know-how, um die Lohn- und Gehaltsabrechnung selbstständig und kompetent erstellen zu können.

Wer sich umfassend, rechtssicher und praxisnah informieren möchte, kann sich unter http://www.forum-fachseminare.de – einem Angebot der Forum Verlag Herkert GmbH – einen Platz sichern.

Über die FORUM VERLAG HERKERT GMBH

Die FORUM VERLAG HERKERT GMBH ist Spezialist für Fachmedien im B2B-Bereich. Der Verlag ist Herausgeber von Software-, Online- und Printprodukten sowie Veranstalter zahlreicher Seminare, Lehrgänge und Fachtagungen. Damit werden Themen aus Öffentliche Verwaltung, Personalwesen, Management, Arbeitsschutz, Produktion & Umwelt, Bau, Erwachsenen- und Jugendbildung sowie Außenwirtschaft & Logistik abgedeckt.

Das Unternehmen hat es sich unter dem Slogan „Unser Wissen für Ihren Erfolg“ zum Ziel gesetzt, Fach- und Führungskräfte aller Wirtschaftsbereiche mit Fachinformationen und praxisorientierten Lösungen für die tägliche Entscheidungsfindung zu versorgen.

Die FORUM VERLAG HERKERT GMBH ist eine von 22 weltweit operierenden Tochtergesellschaften der FORUM MEDIA GROUP GMBH.

Kontakt
Forum Verlag Herkert GmbH
Ute Klingner
Mandichostr. 18
86504 Merching
08233/381 118
ute.klingner@forum-verlag.com
http://www.forum-verlag.com

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