Neuigkeiten Timeline

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 22, 2026

Digitale Immobilienplattform erweitert Analyseangebot

IT, NewMedia, Software
Juli 22, 2026

NOVARION und TAROX vereinbaren strategische Partnerschaft für IT-Infrastruktur und Agentic AI

IT, NewMedia, Software
Juli 21, 2026

Robustes 5G für bestehende Netzwerke: Vitel erweitert Sortiment um den neuen 5G Adapter von Peplink

Tourismus, Reisen
Juli 21, 2026

Themen & Termine aus fünf Reisezielen (Juli/ August)

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

KI-Kompetenzen in Unternehmen: Höhere Gehälter, aber auch längere Besetzungszeiten

Internet, Ecommerce
Juli 21, 2026

Spiritory eröffnet ersten Premium Spirituosenshop in München

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 21, 2026

Vom Havelufer ins Steuerhaus der „Moby Dick“

IT, NewMedia, Software
Juli 21, 2026

Sagepath Reply im Gartner® „Market Guide for Strategic Website Agencies“ 2026 gelistet

Immobilien
Juli 21, 2026

FIX&FLIP Foundation Online-Seminar mit Oliver Fischer: Praxis-Einstieg in den Immobilienhandel

Politik, Recht, Gesellschaft
Juli 21, 2026

Offene Immobilienfonds in der Krise – Ihre Rechte als Anleger

Tourismus, Reisen
Juli 21, 2026

Die Amerikanische Revolution nach dem Independence Day: Virginia erzählt 250 Jahre USA weiter

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 21, 2026

„Grüner“ Balsam für Körper und Seele

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

Versipedia macht Versicherungsexperten sichtbar

Immobilien
Juli 21, 2026

Ditenso wird offizieller Partner von Planon für die DACH-Region

Markenrecht: Krokodil schnappt sich den Kaiman

Markenrecht: Krokodil schnappt sich den Kaiman

Markenrecht: Krokodil schnappt sich den Kaiman

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/markenrecht.html
Der Wiedererkennungswert einer Marke ist für Unternehmen ein hohes Gut. Entsprechend schutzwürdig sind diese Marken. Das erkannte auch das Gericht der Europäischen Union (EuG).

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Schon eine schwache bildliche und durchschnittlich begriffliche Ähnlichkeit kann dazu führen, dass eine Marke nicht eingetragen werden kann. Das geht aus einem Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 30. September 2015 hervor (Az.: T-364/13).

Im vorliegenden Fall ging es um einen Markenrechtsstreit zwischen einem polnischen und einem französischen Modehersteller. Das polnische Unternehmen meldete im Jahr 2007 für seine Waren und Dienstleistungen, u.a. Taschen, Bekleidung, Schuhe, eine Gemeinschaftsmarke beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) an. Das Bildzeichen zeigt einen Kaiman, der zur Ordnung der Krokodile zählt.

Eben ein Krokodil hatte das französische Unternehmen schon vor der polnischen Gesellschaft als Gemeinschaftsmarke eintragen lassen. Daher legte sie Widerspruch gegen die Anmeldung der Marke des Konkurrenten ein und berief sich dabei auf ihr älteres Markenrecht (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/markenrecht.html). Das HABM gab dem Widerspruch teilweise statt und lehnte die Eintragung des Kaimans als Marke für Schuhe, Bekleidung und Lederwaren ab. Die Klage des polnischen Unternehmens vor dem EuG gegen diese Entscheidung blieb erfolglos.

Das Gericht prüfte, wie stark die Verwechslungsgefahr der beiden Zeichen ist. Da beide ein Reptil der Ordnung Krokodile zeigen, bestehe eine geringe bildliche Ähnlichkeit und eine zumindest durchschnittliche begriffliche Ähnlichkeit. Dies führe schon zu einer Verwechslungsgefahr. Der Verbraucher könnte annehmen, dass die Waren mit den ähnlichen Zeichen von ein und demselben Unternehmen oder wirtschaftlich miteinander verbundenen Herstellern stammen. Dabei könnte die Abbildung des Kaimans als Variante des zweifellos bekannteren Krokodils wahrgenommen werden. Daher sei die Eintragung dieser Gemeinschaftsmarke unzulässig.

Marken führen beim Verbraucher zu einem Wiedererkennungseffekt. Daher ist der Schutz der Marken für Unternehmen besonders wichtig. Von Bedeutung ist ggfs. auch, das Recht an der eigenen Marke international schützen zu lassen. Umgekehrt muss bei der Eintragung einer Marke ins Register darauf geachtet werden, dass keine bestehenden Markenrechte verletzt werden. Unternehmen können sich in Markenrechtsfragen an im Gewerblichen Rechtsschutz kompetente Rechtsanwälte wenden.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/markenrecht.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
+49 221 2722750
+49 221 27227524
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com/

(Visited 20 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert