Neuigkeiten Timeline

IT, NewMedia, Software
Juni 17, 2026

Tenable zeichnet Controlware, Trust2Protect und telent mit EMEA Partner Awards 2026 aus

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 17, 2026

Alibaba Cloud erweitert Präsenz in Europa mit zwei Availability Zones in Frankreich

Familie, Kinder, Zuhause
Juni 17, 2026

erwinmueller.de bringt Ruhe und Entspannung ins Zuhause

Internet, Ecommerce
Juni 17, 2026

Villa Schmidt gewinnt den Shopware Visionary Award 2026

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 17, 2026

Berliner Eventagentur BEEFTEA inszeniert Kundenbindung für die Radeberger Gruppe in Dublin

Kunst, Kultur
Juni 17, 2026

Benefizkonzert „Musical & More“ Mombacher Bohnebeitel

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juni 17, 2026

Zitrusöl: Nach der Massage lieber in den Schatten

Politik, Recht, Gesellschaft
Juni 17, 2026

MOOG berät CAL GmbH & Co. KG beim Verkauf an die viridiusLAB AG

Bildung, Karriere, Schulungen
Juni 17, 2026

Neue Webinar-Reihe bei Rüttermann Consulting

Umwelt, Energie
Juni 17, 2026

Regenwasser im Wandel – Impulse für die Praxis

Medien, Kommunikation
Juni 17, 2026

Meilenstein im Kampf gegen häusliche Gewalt: BNP Paribas Stiftung fördert digitale Anlaufstelle von myProtectify

Computer, Information, Telekommunikation
Juni 17, 2026

AOC setzt mit Monitorserie E4 Maßstäbe

IT, NewMedia, Software
Juni 17, 2026

Reply erhält die „AWS Business Value Realization Competency“

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 17, 2026

BlackLine erhält Branchenauszeichnungen für KI-Innovation und Kundenvertrauen

Mehr Adoptionsrecht für Homosexuelle

ARAG Verbraucher-Information
Düsseldorf, 04.03.2013

Das Bundesverfassungsgericht stärkte kürzlich das Adoptionsrecht für Homosexuelle. Es erklärte das Verbot, das Adoptivkind des gleichgeschlechtlichen Lebenspartners adoptieren zu dürfen, als verfassungswidrig. ARAG Experten erklären, welche Adoptionsmöglichkeiten Homosexuelle nun haben.

Die Neuerung: Sukzessivadoption
Bei der „Sukzessivadoption“ geht es darum, das Kind nacheinander bzw. zusätzlich adoptieren zu dürfen. Gleich zwei Verfahren diesbezüglich lagen dem Bundesverfassungsgericht vor. In beiden Fällen hatten die jeweiligen Lebenspartner Kinder aus dem Ausland adoptiert (Einzeladoptionen sind in vielen europäischen Ländern gestattet – die sexuelle Orientierung des Adoptionswilligen spielt dabei keine Rolle, erklären die ARAG Experten). Die bisherige Rechtsprechung versagte allerdings den mit ihnen in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden gleichgeschlechtlichen Partnern die Möglichkeit, das jeweilige Kind ebenfalls anzunehmen. Verfassungswidrig sei dies, urteilten die obersten Richter und ermöglichen Homosexuellen nun diese Adoptionsart. Bis Ende Juni 2014 soll es eine verfassungskonforme Neuregelung geben – die „Sukzessivadoption“ für eingetragene Lebenspartnerschaften ist aber ab sofort möglich (1BvL 1/11, 1 BvR 3247/09).

Schon vorher erlaubt: Stiefkindadoption
Hat ein gleichgeschlechtlicher Partner bereits ein leibliches Kind aus einer vorangegangenen Beziehung, so kann der andere dieses ohne weiteres adoptieren. Voraussetzung ist, dass das Paar in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt. Zudem weisen die ARAG Experten darauf hin, dass der leibliche Elternteil das alleinige Sorgerecht besitzen muss.

Immer noch verboten: Gemeinsame Adoption
Die gemeinsame Adoption eines Kindes ist und bleibt (vorerst) verboten. Wie lange noch, ist fraglich, prophezeien die ARAG Experten. Denn durch die Neuregelung der Sukzessivadoption haben gleichgeschlechtliche Paare ohnehin die Möglichkeit, gemeinsam – wenn auch nicht gleichzeitig – ein Kind zu adoptieren. Warum sollte diese Form des Adoptionsverbotes demnach weiterhin bestehen bleiben?

Download des Textes:
http://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/sonstige

Aktuelle Meldungen finden Sie auch bei Twitter: http://www.twitter.com/ARAG

Der ARAG Konzern ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz. Die ARAG versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Gesellschaften und Beteiligungen in 13 weiteren europäischen Ländern und den USA – viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit knapp 3.500 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von knapp 1,5 Milliarden EUR.

Kontakt
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
brigitta.mehring@arag.de
http://www.ARAG.de

Pressekontakt:
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50676 Köln
0221-92428215
thomas@redaktionneunundzwanzig.de
http://www.ARAG.de

(Visited 20 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert