Neuigkeiten Timeline

Freizeit, Buntes, Vermischtes
Juni 6, 2026

AGT Professional Elektrischer Akku-Kartonschneider

Handel, Dienstleistungen
Juni 5, 2026

Warum es immer mehr Menschen in die Arktis und Antarktis zieht von Nikolas Kitzki / CEO Ikarus Tours

Immobilien
Juni 5, 2026

Hotelbetreiberwechsel mit der Hotel Investments AG

Bildung, Karriere, Schulungen
Juni 5, 2026

Warum kommt die nächste Robotik-Revolution aus der Biologie und nicht aus dem Code

Immobilien
Juni 5, 2026

Hotel Investments AG sucht Hotel in Berlin zur Übernahme

Medien, Kommunikation
Juni 5, 2026

„Aus Fremden werden Freunde“ steigt in die Spiegel-Bestsellerliste ein

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 5, 2026

eventbook.com und eventlocations.com erneut als „Deutschlands Beste Online-Portale 2026“ ausgezeichnet

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 5, 2026

Frank Hoffmann Immobilien erweitert Standortnetz um neue Filiale in Pinneberg

Wissenschaft, Forschung, Technik
Juni 5, 2026

Software-Neuheit: Wie Fertigung und Digital Twins zusammenwachsen

Umwelt, Energie
Juni 5, 2026

Neue Marktübersicht für digitale Tools der kommunalen Wärmewende veröffentlicht

Computer, Information, Telekommunikation
Juni 5, 2026

NextMedia 360 und Vollblutconsulting kooperieren

IT, NewMedia, Software
Juni 5, 2026

Reply und das Europäische Institut für Onkologie (IEO) entwickeln spezialisierte KI-Sprachmodelle für die Krebsmedizin

Handel, Dienstleistungen
Juni 5, 2026

Wechsel an der Spitze: SHK-Großhändler REISSER setzt auf fünfte Generation

Sport, Events
Juni 5, 2026

WM schauen in den USA – aber richtig günstig

Mehr Rechtssicherheit bei Vollstreckung ausländischer Urteile

Mehr Rechtssicherheit bei Vollstreckung ausländischer Urteile

Mehr Rechtssicherheit bei Vollstreckung ausländischer Urteile

Gerichtsurteile sollen sich im Ausland leichter vollstrecken lassen. Dazu soll das Haager Übereinkommen beitragen. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung liegt inzwischen vor.

Trotz aller Globalisierung endet die Gerichtsgewalt an den Staatsgrenzen. Das kann zu Schwierigkeiten führen, wenn die Urteile deutscher Gerichte im Ausland vollstreckt werden sollen und umgekehrt. Innerhalb der Europäischen Union ist die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile zwar weitgehend geregelt, doch über die EU-Grenzen hinaus fehlt es bislang an einheitlichen Regelungen. Das macht bspw. die Vollstreckung der Urteile deutscher Gerichte in Staaten außerhalb der EU schwierig. Dementsprechend herrscht bei grenzüberschreitenden Konflikten häufig eine Rechtsunsicherheit. Das soll sich durch die Umsetzung des Haager Übereinkommens zur Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ändern.

Das Übereinkommen wurde im Juli 2019 verabschiedet und die Europäische Union hat grünes Licht für den Beitritt zu dem Übereinkommen gegeben. Die Bundesregierung hat nun einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt.

Im Kern geht beim Haager Übereinkommen um die Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen in Zivil- und Handelssachen zwischen EU-Staaten und weiteren Vertragsstaaten außerhalb der Europäischen Union. Die Anerkennung und Vollstreckung dieser Urteile, aber eben auch deren Grenzen durch einheitliche Anerkennungshindernisse sollen so festgezurrt werden. So soll mehr Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit bei grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten geschaffen und Zeit und Kosten gespart werden.

Laut dem Übereinkommen sind die Entscheidungen ausländischer Gerichte dann über die vorgesehenen Anerkennungshindernisse hinaus, inhaltlich nicht mehr nachzuprüfen. Liegt ein Anerkennungshindernis vor, kann die Anerkennung und Vollstreckung des ausländischen Urteils jedoch versagt werden. Darüber hinaus sieht das Übereinkommen noch verschiedene Ausnahmen vor.

Mit einer Reihe von Drittstaaten außerhalb der Europäischen Union hat Deutschland bilaterale Übereinkommen zur Anerkennung und Vollstreckung des Urteile geschlossen. Die sich wandelnden Vereinbarungen zwischen den Staaten müssen berücksichtigt werden, wenn Gerichtsurteile international durchgesetzt werden sollen.

Eine geeignete Alternative zu einem Gerichtsverfahren kann daher ein Schiedsverfahren sein. Die Schiedssprüche werden in den meisten Staaten anerkannt und lassen sich oft einfacher vollstrecken als ein Gerichtsurteil.

Erfahrene Rechtsanwälte können beraten.

https://www.mtrlegal.com/rechtsberatung/prozessfuehrung/vollstreckung-auslaendischer-urteile.html

MTR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH www.mtrlegal.com ist eine wirtschaftsrechtliche ausgerichtet Rechtsanwaltskanzlei. Die Anwälte beraten insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht, Kapitalmarktrecht und Bankrecht, IT Recht, IP Recht und Vertriebsrecht. Mandanten sind nationale und internationale Gesellschaften und Unternehmen, institutionelle Anleger und Private Clients. MTR Rechtsanwälte sind international tätig und befinden sich in Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart.

Kontakt
MTR Rechtsanwälte
Michael Rainer
Konrad-Adenauer-Ufer 83
50668 Köln
+49 221 9999220
info@mtrlegal.com
https://www.mtrlegal.com

(Visited 17 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert